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Hits: 2293 | 24.07.2020, 14:18 #1
Hausrecht vers. Diskriminierung
Niemand muss einen anderen in sein Geschäft lassen, Ladenbetreiber haben Hausrecht und können Kunden abweisen. So weit so gut. Inzwischen haben Kopftuch-Damen die Diskriminierung für sich entdeckt um Kapital aus angeblichem Rassismus zu schlagen........
In Villingen-Schwenningen durften zwei Frauen mit Kopftuch ein Taschengeschäft nicht betreten. Als Grund habe die Ladenbesitzerin die Kleidung der Kundinnen genannt. Die Frauen wollen rechtliche Schritte einleiten - wegen Diskriminierung.
Im baden-württembergischen Villingen-Schwenningen ist am Mittwoch zwei Frauen aufgrund ihres Kopftuchs der Zutritt in ein Geschäft verwehrt worden. Als die beiden Frauen den Taschenladen betreten wollten, habe die Besitzerin „Hausverbot“ geschrien und sie aus dem Geschäft zurückgedrängt. Auf die Frage, warum Hausverbot erteilt worden sei, soll die Inhaberin geantwortet haben, sie wolle keine bedeckten Frauen sehen – weder in ihrem Laden noch in ihrem Land. Eine der betroffenen Frauen, Mecbure Y., sprach zu TRT Deutsch und brachte ihr Entsetzen zum Ausdruck: „Ich habe mich sehr schlecht gefühlt. Ich bin seit meiner Kindheit in Deutschland, seit 1972. Bis jetzt hatte ich so etwas noch nie erlebt. Ich habe nicht gewusst, dass mein Kopftuch in einem Handtaschengeschäft so ein großes Problem sein würde.“Nachdem die beiden Frauen die Situation auf sozialen Netzwerken publik machten, hätten sich weitere Frauen aus der Stadt gemeldet und von ähnlichen Erfahrungen in demselben Geschäft berichtet. Es sei schon seit 20 Jahren ein ungeschriebenes Gesetz, dass Frauen mit muslimischer Kopfbedeckung den Laden nicht betreten dürften, so Mecbure Y.Nicht nur muslimische Frauen, sondern auch andere Kunden sollen im Internet angegeben haben, mit der Geschäftsführung des Ladens Probleme aus nicht nachvollziehbaren Gründen gehabt zu haben.„Ich kann mich kleiden wie ich möchte, ich bin ein freier Mensch. Ich hätte auch eine Nonne sein können, was hätte sie dann gemacht?“, kritisierte Mecbure Y. die Ladenbesitzerin.Nach einer rechtlichen Beratung möchten die Betroffenen die diskriminierende Haltung der Geschäftsinhaberin den zuständigen Behörden melden. Damit erhoffen sie sich die Unterstützung der Stadt, „damit so etwas auch in 20 Jahren nicht mehr vorkommt“.
https://www.trtdeutsch.com/news-inla...pftuch-2316961
....islamische Frauen mit Kopftuch repräsentieren den radikalen Islam. Sie verachten alle Nichtmuslime und sind damit Rassisten. Es ist schon erstaunlich, dass Rassistinnen Rassismus brüllen, wenn ihre Verachtung gegenüber Andersgläubigen auf sie selbst zurückschlägt. In wie weit die Behauptungen der Türkinnen der Wahrheit entsprechen, lässt sich nicht beurteilen. Die Quelle, TRT, hat nicht nach journalistischen Vorgaben gearbeitet und die Ladenbesitzerin zu Wort kommen lassen.Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Hausrecht vers. Diskriminierung
Erst einmal dieses, denn die "Gegenseite" sollte ebenfalls zu Wort kommen.
Aber noch etwas anderes fällt auf. Villingen-Schwenningen ist ein kleines Kaff, Provinz. Man kennt die Geschäfte und die Ladeninhaber, besonders wenn es sich um altehrwürdige Einzelhandelsgeschäfte geht, die hochwertige Produkte verkaufen.
Mir scheint, dass sich die Damen sehr bewußt dieses Geschäft ausgesucht hatten, weil sie genau wußten, wie sie eine solche Situation provozieren können.
In Villingen-Schwenningen durften zwei Frauen mit Kopftuch ein Taschengeschäft nicht betreten. Als Grund habe die Ladenbesitzerin die Kleidung der Kundinnen genannt. Die Frauen wollen rechtliche Schritte einleiten - wegen Diskriminierung.Ich habe nicht gewusst, dass mein Kopftuch in einem Handtaschengeschäft so ein großes Problem sein würde.Nachdem die beiden Frauen die Situation auf sozialen Netzwerken publik machten, hätten sich weitere Frauen aus der Stadt gemeldet und von ähnlichen Erfahrungen in demselben Geschäft berichtet. Es sei schon seit 20 Jahren ein ungeschriebenes Gesetz, dass Frauen mit muslimischer Kopfbedeckung den Laden nicht betreten dürften, so Mecbure Y.Nicht nur muslimische Frauen, sondern auch andere Kunden sollen im Internet angegeben haben, mit der Geschäftsführung des Ladens Probleme aus nicht nachvollziehbaren Gründen gehabt zu haben.
Auffällig ist, dass die Journalisten die Ladeninhaberin nicht zu Wort kommen lassen, sondern im Sinne und alleine aufgrund der Aussage einer Partei berichtet, also nicht neutral, sondern parteiisch.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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AW: Hausrecht vers. Diskriminierung
Auffällig ist, dass die Journalisten die Ladeninhaberin nicht zu Wort kommen lassen, sondern im Sinne und alleine aufgrund der Aussage einer Partei berichtet, also nicht neutral, sondern parteiisch.Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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24.07.2020, 18:21 #4
AW: Hausrecht vers. Diskriminierung
[...]Es sei schon seit 20 Jahren ein ungeschriebenes Gesetz, dass Frauen mit muslimischer Kopfbedeckung den Laden nicht betreten dürften [...]Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.
Kalifatslehre. Darum geht es.
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25.07.2020, 10:39 #5VIP
- Registriert seit
- 27.01.2014
- Beiträge
- 6.562
AW: Hausrecht vers. Diskriminierung
Die riechen einfach die fette Entschädigung, die sie nach bestimmt erfolgreicher Klage gegen die Deutschen bekommen werden! Siehe Kopftuchtrulla und Edeka!
"...und dann gewinnst Du!"
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