Verfassungsgericht kippt Paritätsregelung

Nach dem Urteil müssen die Parteien in Thüringen ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen nicht abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen.

Der Verfassungsgerichtshof in Weimar hat eine entsprechende Paritätsregelung im Landeswahlgesetz gekippt. Parteien müssen in Thüringen ihre Kandidatenlisten nicht abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen.


Damit war eine Klage der AfD erfolgreich. Die Entscheidung könnte eine Signalwirkung auf eine ähnliche Regelung in Brandenburg entfalten, wo das Verfassungsgericht im August über das dort beschlossene Paritätsgesetz entscheidet.


Verfassungsgericht Thüringen: Wahlen ohne Zwang und Druck



Die Freiheit der Wahl verlange, dass Wahlen nicht durch Zwang und Druck des Staates durchgeführt würden, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Stefan Kaufmann, zur Begründung.


Der Thüringer Landtag hatte die Quotierung der Landeslisten im vergangenen Jahr mit den Stimmen von Linke, SPD und Grünen beschlossen. Ziel der Gesetzesnovelle war es, den Anteil von Frauen im Parlament perspektivisch zu erhöhen.


Weitere Bundesländer waren für Parität bei Landtagswahlen



Auch in anderen Bundesländern fordern Politiker Paritätsregelungen. Als erstes Bundesland noch vor Thüringen hatte Brandenburg im Januar 2019 ein Paritätsgesetz auf den Weg gebracht. In beiden Fällen gab es von Anfang an verfassungsrechtliche Bedenken.


In Thüringen argumentierte die AfD, dass durch die festgeschriebene Quotierung das Recht der Parteien beschränkt werde, selbst zu bestimmen, welche Kandidaten sie für die Landtagswahlen aufstellen. In den deutschen Länderparlamenten sind teils deutlich mehr Männer als Frauen vertreten.



Quelle: dpa

https://www.zdf.de/nachrichten/polit...elung-100.html