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  1. #1
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    Islam-Experte widerspricht der AfD Uckermark zur Kinderehe


  2. #2
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    AW: Islam-Experte widerspricht: Anfrage der AfD Uckermark zur Kinderehe stößt auf Kritik - Nordkurier

    Natürlich ist sofort ein "Experte" zur Stelle, der das Gegenteil behauptet. Es mag im Koran selbst keine Passage geben, die die Ehe mit Minderjährigen billigt aber darauf berufen sich die Muslime auch nicht. Sie verweisen auf die Ehe Mohammeds mit der 6-jährigen Aisha https://de.wikipedia.org/wiki/Aischa...re%20alt%20war.
    Die AfD hat selbst einen Islamwissenschaftler in ihren Reihen. Bei Islam-Themen sollte die Partei ihn konsultieren um sich am Ende nicht zu blamieren.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Islam-Experte widerspricht der AfD Uckermark zur Kinderehe

    So ist es, wenn ein islamischer Märchenerzähler gutgläubiges Publikum hinter das Licht führt:

    Dieser Auslegung widerspricht ein Islam-Experte. „Der Koran erlaubt nicht explizit die Heirat Minderjähriger“, betonte Dr. Yunus Yaldiz, Projektleiter in der „Fachstelle Islam im Land Brandenburg“, auf Nachfrage des Uckermark Kurier. Yaldiz erklärte weiter: Im Koran gebe es nur eine einzige Stelle, die auf ein Heiratsalter hinweisen könnte. „Allerdings sind hier nur die Waisen gemeint, also vermutlich junge Erwachsene ohne Eltern, die das Heiratsalter – vermutlich Geschlechtsreife – erreicht haben.“ Auch in dieser Stelle des Korans gehe es keineswegs um eine Heirat von Minderjährigen, sondern um einen Besitzschutz, so Yaldiz.
    Mit der ersten Monatsblutung soll man laut Koran seine Tochter vermählen bzw. an einen Ehemann "verkaufen", denn tatsächlich wird laut Koran der Ehevertrag zwischen Brautvater und Ehegatten geschlossen und erst nach Unterschrift und Aushändigung des vorher bestimmten Brautpreises wird die Braut, die ihren Ehemann zuvor oft nicht einmal zu Gesicht bekam, an den Ehemann übergeben, der zukünftig über die Frau bestimmt, auch, ob sie das Haus verlassen darf. Elternbesuche sind im Koran für eine Frau nicht vorgesehen, da sie komplett in den Hausstand des Ehemannes wechselt.

    Das nach dem Koran. Die erste Monatsblutung findet (bei den Südländern meist früher) zwischen den 9. und dem 12. Lebensjahr statt, bei Mittel- und Nordeuropäerinnen zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr üblicherweise. Aber um Mittel- und Nordeuropäerinnen geht es hier ja auch nicht.

    Nun meint der Islamexperte, wenn im Koran nicht das Wort "explizit" steht, würde dies das Heiratsalter der Frauen automatisch ändern und die Monatsblutung aussetzen....

    Und dann meint wohl dieser Islamexperte, wenn gebildetere Eltern ihre Töchter nicht unter diesen Vorzeichen verkaufen/verheiraten wollen, das dies eine Aufhebung des Korans zu diesem Punkt bedeutet, da die Eltern ja nicht müssen, sondern "nur" können. Oder eben nicht können, sofern sie ihre Tochter nicht los bekommen, weil sie vielleicht behindert ist.

    Was der Islamexperte aber völlig vergißt - und dies ist überhaupt erst die normative Grundlage für den Schacher mit den eigenen Kindern - ist die fast vollständige Rechtsunfähigkeit der Frauen nach dem Koran. Sie dürfen niemals über sich selbst entscheiden, die Eltern dürfen ihre Töchter verkaufen und kuppeln (was bei uns eine Straftat wäre), der Ehemann darf den Geschlechtsverkehr zwangsweise (auch das steht hier unter Strafe) an seiner minderjährigen Braut vollziehen und fortan über sie bestimmen, ob sie das Haus verlassen kann, was sie zu tun und zu lassen hat, und sie ist Zeit ihres Lebens nicht geschäftsfähig und darf allerhöchstens mit Genehmigung Taschengeldgeschäfte tätigen, aber keinen einzigen Vertrag abschließen. Was der Islamexperte auch nicht verrät: Weder erbt eine Frau den gleichen Anteil, noch darf sie sich in ihren Angelegenheiten vor Gericht vertreten, noch hat sie ein Anrecht auf körperliche Unversehrtheit, denn der Ehemann darf sie jederzeit bei von ihm befürchteten Ungehorsam (und es gibt genug Psychopathen in islamischen Ländern, die von sexuellen Wahnvorstellungen oder von ungestillter Machtbesessenheit und Sadismus getrieben sind) schlagen.

    Eine Frau ist laut Koran nicht ein eigenständiger Mensch mit den gleichen Menschenrechten und der gleichen Menschenwürde wie ein Mann, sondern ein Besitz und ein Gegenstand.

    Und nun versucht, dieser muslimische Rechtsexperte den dämlichen Deutschen genug minderwertigen Sand in die Augen zu streuen, damit diese nur keine Anstrengungen unternehmen, die moslemischen Unsitten im Vorfeld irgendwie und wirksam zu unterbinden.

    Das nenne ich eine reife Leistung!
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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