Die Asylbewerber haben in Deutschland den christlichen Glauben angenommen, was aus der Konfession "evangelisch" ersichtlich wird. Wären sie schon im Iran Christen gewesen, dann als Mitglieder einer anderen Konfession, denn den protestantischen Glauben gibt es im Iran nicht. Insofern können sie als evangelische Christen auch kaum im Iran verfolgt worden sein. Diese Kausalitäten vermeidet der Artikel aber - wie üblich durch Auslassungen.
Weiterhin barmt der Artikel, weil der Asylantragsteller zufällig in eine kriminelle Handlung "verwickelt wurde" - in welche? - die so schwerwiegend war, dass er sogar in Haft mußte und nicht etwa mit einer Bewährungsstrafe davonkam, die Ehefrau sich aber nichts zuschulden kommen lassen hatte. Deswegen soll die Familie nun nicht abgeschoben werden.

Dass nicht jeder Journalismus unbedingt investigativ sein muss, versteht sich von selbst. Dass aber Artikel mit solchen Auslassungen zustandekommen, kann höchstens mit Propaganda zu tun haben. Man gibt sich hier die allergrößte Mühe, Realitäten zu verschleiern.





Vertrauensvolle Beziehung: Fatemeh Roumi, Charlotte Zimmermann, Mohammad Maghsoudi (oben), Beate und Gerd Zimmermann mit Selina und Sam. Mitte: Beate und Gerd Zimmermann Unten: Selina und Sam Asylanten Familie aus Weingarten
Familie will Petition starten

Gut integrierte Familie aus Weingarten soll in den Iran abgeschoben werden



Beate und Gerd Zimmermann finden deutliche Worte: „In Deutschland wird Flüchtlingen gegenüber sehr viel von Integration gesprochen, aber was tatsächlich geschieht, findet keine Anerkennung. Die tatsächliche Integration der Menschen machen wir vor Ort. Und die Politik und die handelnden Behörden machen sich unglaubwürdig.“



Die beiden Mitglieder der Liebenzeller Gemeinschaft Weingarten sprechen von Fatemeh Roumi und Mohammad Maghsoudi aus dem Iran. Das Ehepaar kam – er 2015 und sie 2016 auf dem Landweg aus dem Iran, wurden Weingarten zugewiesen und stellten jeder einen Antrag auf Asyl.


Beide, berichtet das Ehepaar Zimmermann, erlebten im Iran Verfolgung aus religiösen Gründen und wären auch bei einer Rückkehr wieder bedroht. Familie Zimmermann hat sie über das vom CVJM organisierte Café International kennengelernt, und es entwickelte sich eine intensive und höchst vertrauensvolle Beziehung.


Mittlerweile leben Fatemeh und Mohammad als fester Bestandteil in einem stabilen sozialen Umfeld, pflegen ein familiäres Verhältnis zu Zimmermanns, sprechen sehr gut Deutsch, haben beide unbefristete Arbeitsplätze, eine Wohnung in Weingarten und wurden Mitglieder der evangelischen Kirche.


Die Kinder, anderthalb und dreieinhalb Jahre alt und beide in Deutschland geboren, besuchen einen Kindergarten, die ganze Familie ist evangelisch getauft und bekennt sich aktiv zum christlichen Glauben.

Mohammad Maghsoudi wurde 2016 in eine Straftat verwickelt

Beide Parteien wünschen sich, dass Fatemeh und Mohammad dauerhaft bleiben können, aber ein Ereignis aus der Vergangenheit wiegt schwerer als ihre vorbildliche Integration: 2016 wurde Mohammad in eine Straftat verwickelt und kam in Haft. Fatemeh hatte sich nichts zuschulden kommen lassen. Aber wegen dieses Vorfalls wurden beide Asylverfahren negativ bewertet.


Fatemeh und Mohammad wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angehört. In mehrstündigem Gespräch legten sie ihren christlichen Glauben dar, aber beide Anträge wurden abgelehnt.

Christlicher Glaube nur vorgespielt?

Es folgte eine Klage vor dem Verwaltungsgericht. Am 4. März kam es zur Verhandlung. Familie Zimmermann und zahlreiche Freunde aus der Liebenzeller Gemeinschaft einschließlich Pastor Samuil Rabrovaliev legten für die beiden Zeugnis als Christen ab, aber auch das bewirkte nichts.


„Die Richterin hat ihr Urteil damit begründet, der christliche Glaube sei nur vorgespielt, um hier Asyl zu bekommen“, berichtet Gerd Zimmermann. Aber einen Pastor auf diese Weise als unglaubwürdig darzustellen, sei seiner Meinung nach ungeheuerlich und lasse das Ziel der Urteilsbegründung erkennen.



Auch Fatemehs Ausbildung als Altenpflegerin zähle nichts, obwohl in diesem Beruf über Mangel an Fachkräften geklagt werde. Familie Zimmermann reichte für Fatemeh eine Eingabe bei der Härtefallkommission Baden-Württemberg ein und bot 28 Stellungnahmen von Familien und Einzelpersonen auf, die in vielfältiger schriftlicher Form einen Verbleib der iranischen Familie als weitaus mehr als eine Familienangelegenheit, sondern als Gewinn für Weingarten bestätigten.

Familie Zimmermann will Petition anstrengen

Diese Eingabe für Fatemeh befindet sich noch in Prüfung. Mohammad hat mittlerweile den Abschiebebescheid erhalten. „Wenn man dieser Familie keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis gibt, schlägt man das Ehrenamt und die Integration mit der Faust ins Gesicht“, sagt Gerd Zimmermann.


Er will nun eine Petition anstrengen und hat dazu eine E-Mail-Adresse eingerichtet, an die jeder einen Beitrag schreiben kann: siemuessenbleiben@web.de.

2016 ins Land gekommen und 2020 schon Altenpflegerin? Das kann kaum stimmen, denn der Beruf ist ein geschützter und bedarf Vorqualifikationen, eines Vorpraktikums und einer mehrjährigen Ausbildung, die mit einem Staatsexamen endet. Die Dame wurde also höchstens zur Helferin ausgebildet, die einfachste Aufgaben nach Anweisung und Anleitung übernehmen kann. Pfleger, die angelernt oder nur als Helfer ausgebildet sind, dürfen sich nicht Altenpfleger nennen. Die Presse darf dies auch nicht.