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    Syrischer Flüchtling wollte fliehen

    Syrer in Rostock wegen Fluchtgefahr festgenommen

    Er soll seiner Ex-Frau an ein Messer an den Hals gehalten und sie zum Sex gezwungen haben. Erst als eins ihrer Kinder wach wurde, ließ er von ihr ab. Vor Gericht gab er ihr die Schuld.

    Im Vergewaltigungsprozess gegen einen 59 Jahre alten Syrer am Rostocker Landgericht ist am Freitagabend die Beweisaufnahme abgeschlossen worden. Der lange Verhandlungstag endete für den Angeklagten mit einem Haftbefehl.


    Mohamad I. wird vorgeworfen, Ende August 2017 seine ehemalige und von ihm getrennt lebende Ehefrau in deren Wohnung in Rostock vergewaltigt zu haben. Vorher, so die Anklage, soll der aus Syrien mit gefälschtem Reisepass nach Deutschland geflüchtete Mann seiner Ex ein Messer an die Kehle gehalten und ihr mit Enthauptung gedroht haben, falls sie seiner Sex-Forderung nicht nachkomme.


    Messer im Mülleimer gefunden

    Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah in seinem Schlussvortrag die Tat als erwiesen an. Demnach sollte I. am besagten Tag auf die gemeinsamen Kinder in der Wohnung von Linda S. aufpassen. Der Syrer betrat die Wohnung bereits mit drei Messern, die er vorher in einem Mülleimer fand.


    Er wusch diese zunächst, um der 42-Jährigen dann das größte an den Hals zu halten, ihr zu drohen und sie ins Kinderzimmer zu zerren. Dort vergewaltigte I. seine bereits in Scheidung lebende Frau, so der Vorwurf. Erst, als eines der gemeinsamen Kinder in der Wohnung wach wurde, ließ der Angeklagte von ihr ab.


    Laut Staatsanwaltschaft bestritt der Angeklagte die Tat und stellte die 42-Jährige als „eifersüchtig und verrückt“ dar. Allerdings war die Beweislast erdrückend. So wurde Samenflüssigkeit von I. im Schlüpfer der Geschädigten nachgewiesen. Das erklärte der Syrer mit seiner Masturbationssucht, die er vornehmlich in Frauenwäsche tätigt. „Sie haben mit einem Messer sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen an einer Person durchgeführt“, sagte der Staatsanwalt und forderte zugleich eine fünfjährige Haftstrafe, von der aber – aufgrund der langen Verfahrensdauer – vier Monate als verbüßt anzusehen sein sollen.

    Verteidigung forderte Freispruch

    Wegen einer möglichen Fluchtgefahr beantragte er zudem einen Haftbefehl gegen den 59-Jährigen zu erlassen. Verteidiger Thomas Penneke begann sein Plädoyer wie folgt: „Ich glaube meinem Mandanten, er hat den Tag und die Tat ganz anders beschrieben.“ Die Verteidigung sieht eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. Im Ergebnis forderte Penneke einen Freispruch für Mohamad I. und entgegnete der von der Staatsanwaltschaft bescheinigten Fluchtgefahr: „Wir haben es hier nicht mit einem eiskalten Vergewaltiger zu tun. Er hat sich dem Verfahren nicht entzogen, er hätte schon lange das Weite suchen können, wenn er denn gewollt hätte.“

    In seinem Schlusswort gab der Angeklagte immer wieder der 42-Jährigen die Schuld, zeigte kein Unrechtsbewusstsein. „Hier gilt nur, was Frauen sagen“, ließ der 59-Jährige von seinem Dolmetscher übersetzen. Als dann kurz darauf die Kammer den beantragten Haftbefehl auch erließ, rückte die Polizei an und nahm den Angeklagten noch im Gerichtssaal fest. Er kam anschließend ins Gefängnis. Am Dienstag übernächster Woche fällt in der Sache das Urteil.

    https://www.nordkurier.de/mecklenbur...739834206.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Syrischer Flüchtling wollte fliehen

    der aus Syrien mit gefälschtem Reisepass nach Deutschland geflüchtete Mann
    Dokumentenfälschung scheint kein Thema zu sein, wen sie von einem Migranten begangen wird.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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