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  1. #11
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    AW: Udo Lindenberg: verlogener Drecksack

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Ich hoffe sehr, daß sie es auch tut.
    Vielleicht denkt Lindenberg, dass es mit einem Autogramm seiner Heiligkeit getan ist.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #12
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    AW: Udo Lindenberg: verlogener Drecksack

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    Vielleicht denkt Lindenberg, dass es mit einem Autogramm seiner Heiligkeit getan ist.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #13
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    AW: Udo Lindenberg: verlogener Drecksack

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Könnte sie die einklagen?
    Ja, das könnte sie, da sie einen Rechtsanspruch auf den Finderlohn hat.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #14
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    AW: Udo Lindenberg: verlogener Drecksack

    mh, Finderlohn dachte ich gibts nur für gefundene Geldbörsen etc - aber nicht für Meldung wenn einem ein gestohlenes Fahrzeug auffällt -denn es ist ja nicht "verschusselt, verloren gegangen" sondern ist gestohlen worden.

    Ich verliere etwas: meine eigene Schusseligkeit. Diebstahl ist für mich eben nicht etwas , was ich aus Schusseligkeit VERLOREN habe, sondern was geklaut wurde.

    Ein Finderlohn steht m.E nicht zu wenn jmd eine geklaute Ware entdeckt- wie das der Gesetzgeber sieht ist mir unbekannt, ich geh da nur von meinem "Gefühl" aus.

    Ich würde mich auch mehr über eine geldliche Belohnung freuen da ich nichtmal wenn ich Geld bekänme, zu einem Konzert von dem Herren gehen würde...

    Vermisst, verloren und gestohlen sind unterschiedliche Tatbestände.

  5. #15
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    AW: Udo Lindenberg: verlogener Drecksack

    Zitat Zitat von Narima Beitrag anzeigen
    mh, Finderlohn dachte ich gibts nur für gefundene Geldbörsen etc - aber nicht für Meldung wenn einem ein gestohlenes Fahrzeug auffällt -denn es ist ja nicht "verschusselt, verloren gegangen" sondern ist gestohlen worden.

    Das spielt am Ende keine Rolle. Deponiert ein Bankräuber seine Beute auf der Flucht und ich finde sie anschließend, habe ich Anspruch auf Finderlohn. Ganz gleich ob die Fundsache verloren wurde oder bewusst versteckt.

    Auch ein zuvor gestohlenes Auto kann gefunden werden und dann wird Finderlohn fällig. https://www.bunte.de/meldungen/gesto...s%20einrechnen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  6. #16
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    AW: Udo Lindenberg: verlogener Drecksack

    Was für ein Idiot! Wäre der "Finder" ein Migrant gewesen, sähe es bestimmt anders aus!
    "...und dann gewinnst Du!"

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