Bericht: Hohe Strafen für Obdachlose wegen Corona-Verstößen in Dortmund

Corona-Regeln


Das Dortmunder Ordnungsamt hat angeblich mehrere Obdachlose wegen Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung mit drastischen Bußgeldern bedacht. Den Betroffenen droht jetzt sogar eine Haftstrafe.



Mehrere Obdachlose wurden vom Ordnungsamt der Stadt Dortmund zu Bußgeldzahlungen verdonnert.


Mehrere Dortmunder Obdachlose sind laut einem Medienbericht der Zeitschrift Bodo Anfang Mai vom Ordnungsamt zur Zahlung von mehr als 200 Euro Bußgeld verdonnert worden. Der Grund: Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung. Bleibt eine entsprechende Zahlung aus, droht den Betroffenen sogar eine Ersatzhaftstrafe.



Als wäre ihre Situation nicht ohnehin schon schwierig genug, hat die Corona-Krise auch die Obdachlosen in Dortmund schwer getroffen. Einige sehen sich nun außerdem noch mit einer drastischen Geldstrafe konfrontiert.

Keine böse Absicht

„Wenn man die Situation aus der Sicht der Obdachlosen betrachtet, dann kommt einem das Ganze schon sehr unwirklich vor“, erklärt Bastian Pütter vom Straßenmagazin bodo. In einem Kommentar, der in der neuesten Ausgabe der Zeitschrift erschienen ist, beschreibt er die Fälle, in denen Obdachlose Probleme mit dem Ordnungsamt bekommen haben.

Das sei normalerweise nichts Außergewöhnliches. „Aber in diesen Fällen handelt es sich wirklich um Zufallsbegegnungen und nicht um wilde Partys oder vorsätzliches Fehlverhalten“, betont Pütter, der die Betroffenen persönlich kennt.










Bußgelder können nicht bezahlt werden

Konkret gehe es beispielsweise um einen Fall, in dem zwei obdachlose Brüder zufällig auf einen weiteren Wohnungslosen getroffen sind. Zu diesem Zeitpunkt - Anfang Mai - waren Treffen mit mehr als zwei Personen noch untersagt. Die Folge: Ein Bußgeld von mehr als 200 Euro wegen des Verstoßes gegen die damals gültige Schutzverordnung.












Laut Pütter eine absurde Vorgehensweise: „Diese Menschen werden ein solches Bußgeld niemals bezahlen können und wissen häufig nicht, wie sie damit umgehen sollen. Da kann es auch schon vorkommen, dass ein solcher Bescheid einfach weggeworfen wird. Das ist einfach außerhalb ihrer Wahrnehmung.“



Es gebe zwar einen Stufenplan, der für derartige Fälle vorgesehen sei, bei Strafen in dieser Größenordnung könne es aber auch sein, „dass die betroffenen Personen dann zu einer Ersatzhaftstrafe verurteilt werden“, so Pütter. Zehn Euro rechne man für einen Tag in Haft. Somit müssten die Obdachlosen knapp 20 Tage im Gefängnis verbringen.

Uneinigkeit bei Beamten

„Es ist auch nicht so, dass die Wohnungslosen das dann als eine Art Hotel ansehen. Bei ihnen entsteht dann häufig eher der Eindruck, dass sie schon wieder versagt habe. Sie fühlen sich erniedrigt und das kann nicht der Zweck sein“, betont Pütter.



Ein weiterer Fall habe sich am Bergmann-Kiosk am Wall zugetragen. Hier habe ein Obdachloser zunächst alleine gestanden, ehe sich weitere Menschen zu ihm gesellt hätten. Das sei von zwei Beamten des Ordnungsamtes beobachtet worden. Bei der anschließenden Beurteilung der Situation waren sich die beiden laut Pütter allerdings uneins.












Während ein Beamter von der Schuld des Obdachlosen absehen wollte, habe seine Kollegin auf einen Bußgeldbescheid bestanden. Schlussendlich muss sich der Obdachlose nun auch mit einem für ihn horrenden Bußgeld auseinandersetzen.

Keine Zahlen zu Verstößen von Obdachlosen

Gegenüber dem Nachrichtenportal Ruhr24 gab das Ordnungsamt Dortmund angeblich an, dass man keine Auskunft darüber geben könne, wie viele Verstöße dieser Art von Obdachlosen insgesamt begangen worden seien. „Eine gesonderte Statistik werde darüber nicht geführt“, heißt es in dem dazugehörigen Bericht.



Bleibt die Frage nach dem grundsätzlichen Sinn eines derartigen Vorgehens. Die Stadt Dortmund vertritt laut Ruhr24 in diesem Punkt eine eindeutige Meinung: „Eine grundsätzliche Einstellung eines Verfahrens, begründet aus der Obdachlosigkeit von Personen, ist nicht vorgesehen.“



Allerdings verzichte man bei Menschen ohne festen Wohnsitz auf die Erhöhung des Bußgeldes bei neuerlichen Verstößen, so die Stadt.

https://www.ruhrnachrichten.de/dortm...box=1591805640