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    Thüringen: Messer-Täter beging vorher schon 130 Straftaten

    Angeblich erst 15: Straffrei trotz etlicher Gewaltdelikte
    Thüringen: Messer-Täter beging vorher schon 130 Straftaten

    Im thüringischen Gera hat die Staatsanwalt nun Anklage gegen die drei Migranten erhoben, die Anfang Februar zwei Männer schwer verletzt haben. Der syrische Haupttäter Mohammad D. soll zuvor bereits mehr als 130 Straftaten begangen haben – ins Gefängnis musste er deswegen allerdings nicht.
    Bluttat in Gera

    Hintergrund der aktuellen Anklage ist ein blutrünstiger Messerangriff am 8. Februar, bei dem zwei Männer schwer verletzt worden sind. Die beiden Opfer, 28 und 34 Jahre alt, waren gemeinsam mit einer Freundin abends durch die Innenstadt in Gera gelaufen, als sie auf drei offenbar alkoholisierte Migranten aus Syrien, dem Iran und Aghanistan stießen. Einer der Betrunkenen rempelte die Deutschen absichtlich an, obwohl diese bewusst ausweichen und einer Konfrontation aus dem Weg gehen wollten – als nächstes zückte der jüngste der Täter, ein angeblich 15-jähriger Syrer namens Mohammad D., ein Teppichmesser und das Täter-Trio griff die Deutschen an.

    Der 28-Jährige erlitt dabei eine tiefe und klaffende Schnittwunde von der Oberlippe bis zum linken Ohr. Er musste im Universitätsklinikum Jena in der Spezialabteilung für Gesichtschirurgie operiert werden. Sein 34-jähriger Freund musste wegen schwerer Schnittwunden am Ohr ebenfalls operiert werden. Die 24-jährige Studentin, die die beiden begleitet hatte, wurde von einem der Täter mit Faustschlägen attackiert, blieb jedoch unverletzt. Ein Anwohner hatte den Angriff mit angesehen und konnte die drei Migranten verjagen.
    Täter-Trio wurde laufen gelassen

    Die Täter wurden in der Nähe des Tatortes von der Polizei aufgelesen und befragt, aber nach kurzer Zeit wieder freigelassen.
    Schon nach der Tat schwere Vorwürfe gegen Justiz

    Die Väter der Opfer kritisierten den Umgang von Medien, Politik und Justiz mit dem Verbrechen schon von Beginn an scharf.


    So wurde die Tat in den Medien zunächst lapidar als „Streit unter Betrunkenen“ bezeichnet. Der Migrationshintergrund der Täter wurde verschwiegen.

    Die Justiz behandelte den Angriff anfänglich als „gefährliche Körperverletzung“ – der Vater des 28-Jährigen sah hier jedoch einen klaren Mordversuch: „Die Winterjacke meines Sohnes war im Bereich der Schulter und des Halses total zerschnitten. Der Messerstecher wollte nicht nur das Gesicht treffen, er wollte an die Halsschlagader.“

    Täter bereits vorbestraft: Über 130 Delikte

    Die Staatsanwaltschaft schätzt den Messerangriff durch Mohammad D. mittlerweile als versuchten Totschlag ein. Dem 19-jährigen Ramin N. aus dem Iran und dem 21-jährigen Ali Sina M. aus Afghanistan wird weiterhin schwere Körperverletzung zur Last gelegt.


    Alle drei Täter waren bereits polizeibekannt und verfügten über ein langes Strafregister. Allein Mohammad D. soll bei Polizei und Justiz schon mit mehr als 130 Delikten aktenkundig sein: Darunter mehrere Fälle von vorsätzlicher Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, versuchter schwerer räuberischer Erpressung, Leistungserschleichung, Drogendelikten, sowie 89 Fällen von Hausfriedensbruch.
    Syrischen Pass gezückt – Haftstrafe erlassen

    Mohammad D. saß deswegen fast ein Jahr in Untersuchungshaft. Im März 2019 wurde er zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt – das Landgericht Gera hob das Urteil im Oktober jedoch wieder auf.



    Der Grund? Rechtsmedizinische Gutachten hatten zwar zunächst zweifelsfrei belegt, dass Mohammad D. im Tatzeitraum 2017/2018 mindestens 14 Jahre alt und somit strafmündig gewesen war. In der Berufungsverhandlung legte der Verurteilte dann jedoch plötzlich einen syrischen Reisepass vor. Geburtsdatum: 1. Januar 2005. Damit wäre er im Tatzeitraum passenderweise nur 12 bzw. 13 Jahre gewesen. Das Landesgericht verließ sich daraufhin auf die Glaubwürdigkeit des Dokuments und nicht mehr auf des Gutachten eines renommierten Rechtsmedizin-Professors, das das Alter und die Strafmündigkeit des Verurteilten medizinisch belegt hatte. (Wochenblick berichtete bereits über die Gefahr von Alterslügen bei Migranten.)


    Jetzt sollen Mohammad D. wegen seiner „zu Unrecht“ erlittenen Zeit im Gefängnis sogar noch 8.000 Euro gezahlt werden.
    „Kriegstraumatisiert“

    Aktuell sitzt der als 15-Jähriger gehandelte Messertäter in Gera in einer Jugendhaftanstalt. Er könnte allerdings bald in ein Krankenhaus verlegt werden: Angeblich sei er kriegstraumatisiert und soll womöglich in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Eine Psychotherapie habe er allerdings seinem Anwalt zufolge bereits abgebrochen.
    „Täter lachen uns aus“

    Das tragische Fazit, das der Vater eines der Opfer nach der Tat dem Medium Focus gegenüber gezogen hatte, scheint seine Gültigkeit somit zu behalten: „Die traurige Botschaft von Gera ist: Wer in Deutschland zwei Menschen mit dem Messer aufschlitzt, hat nichts zu befürchten.



    Und: „Die Täter lachen uns aus.“

    https://www.wochenblick.at/thueringe...30-straftaten/







    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Thüringen: Messer-Täter beging vorher schon 130 Straftaten

    Wahrlich ein Ausbund an Fleiß: 130 Straftaten und das im Alter von 15 Jahren!
    Dafür wird er ja auch belohnt: 8.000 Euro!
    In diesem Land ist die Justiz eine einzige Farce. Aber wehe dem Einheimischen, wenn er z.B. keinen Corona-Maulkorb trägt! Dann zeigen sie einem, wozu sie fähig sind.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #3
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    AW: Thüringen: Messer-Täter beging vorher schon 130 Straftaten

    Geburtsdatum: 1. Januar 2005.
    Der 1. Januar ist ein beliebtes Datum bei dieser Sorte von Betrügern. Wer in dem Alter bereits derart viele Straftaten begangen hat, verdient keineswegs die Milde des Gerichts.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #4
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    AW: Thüringen: Messer-Täter beging vorher schon 130 Straftaten

    130 Straftaten - mit 15...

    Na dann ist das Schätzchen wenn er 30 ist, bestens kriminell ausgebildet...

    So langsam verstehe ich warum in vielen Ländern noch sowas altmodisches wie Körperstrafen angewandt werden... Bei kleineren Vergehen überlegen es sich die Täter, ob wie nochmal das Fell gegerbt bekommen möchten, bei größeren Vergehen sind schnell die "Tatwerkzeuge" oder der Täter weg...

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