Behördenirrsinn: Saunabad darf gemäß „Hygiene-Konzept“ öffnen – ohne Sauna und ohne Bad

Zwickau – Welcher Aberwitz sich dank Corona inzwischen in Deutschland breitgemacht hat und mit welchen schildbürgerlichen behördlichen Auflagen die wieder anlaufenden Unternehmen schikaniert werden, macht zuweilen sprachlos. Ein besonders dreister Fall aus Zwickau sorgt derzeit für Kopfschütteln im Netz: Dort wurde der Inhaberin eines Saunabads diese Woche die Genehmigung zur Wiedereröffnung erteilt – mit einer klitzekleinen Einschränkung…



Das Gesundheitsamt beim Landratsamt im Landkreis Zwickau sandte am Mittwoch an Ines Perthel, Chefin des „Saunabads Großer Teich“ in Limbach-Oberfrohna bei Zwickau, die langersehnte Erlaubnis, ihren Betrieb endlich wieder aufnehmen zu dürfen – allerdings dürfe „die Sauna nicht geöffnet und nicht genutzt“ werden, und es sei sicherzustellen, dass „der angrenzende Badeteich durch die Besucher nicht zum Baden genutzt wird“. Mit anderen Worten: Besucher können sich die geschlossenen Einrichtungen ansehen – und den Parkplatz benutzen.

Es ist so, als würde die Bundesliga den Spielbetrieb ohne Ball und Rasen aufnehmen, oder als dürften Gastronomen für Gäste wieder öffnen, aber keine Speisen und Getränke anbieten. Ob die Ämtler im Zwickauer Gesundheitsamt in bürokratischer Verbohrtheit die kafkaeske Widersinnigkeit ihres „Genehmigungsschreibens“ selbst gar nicht realisierten, oder ob sie diese in voller Absicht zu Papier brachten, erschließt sich dem Leser nicht.



Das Behördenschreiben an das
Saunabad „Großer Teich“ (Screenshot:Facebook/Netzfund)

https://www.journalistenwatch.com/20...nabad-hygiene/