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    Gute Integration in Deutschland gibt auch Halt in Pakistan

    Die im Artikel erwähnten Dokumente sind der in die Kamera gehaltene handschriftliche Schmierzettel (siehe Foto):



    Asylrichter

    "Gute Integration in Deutschland gibt auch Halt in Pakistan"


    Hamza Shebaz aus Eisenhüttenstadt hat sich vorbereitet für die Verhandlung seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder).

    Frankfurt (Oder) (MOZ) Es war ein kleiner Schreibfehler, der dazu führte, dass Hamza Shebaz dreieinhalb Jahre auf diesen Termin gewartet hat.


    Nun will er dem Gericht endlich erklären, warum er in Pakistan nicht in Sicherheit ist. Er hat sich vorbereitet, hat Kopien von Dokumenten dabei, die Morde an seinen Familienmitgliedern zeigen. Richter Wilfried Kirkes, der Shebaz im Verwaltungsgericht gegenüber sitzt, formuliert es anders: Dreieinhalb Jahre sei das Gericht nun damit befasst, ob sein Aufenthalt in Deutschland illegal sei.


    Hamza Shebaz wohnt in Eisenhüttenstadt in einem Haus mit der Nummer 32, nicht 54, wie es in der Klage vom Dezember 2016 gegen die Abschiebung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stand. Damals war Shebaz 18 Jahre alt, kaum ein Jahr in Deutschland und – anders als heute, da er angehender Mechatroniker mit Schwerpunkt Kältetechnik ist – schlecht orientiert in deutscher Sprache und Bürokratie. Die Klage zu schreiben half ihm eine Betreuerin, er unterschrieb. "Früher glaubte ich, eine deutsche Person könne keine Fehler machen", sagt Shebaz verschmitzt.


    Wegen der falschen Hausnummer kamen die Ladungen und Briefe des Gerichts nicht an. Erst als Rechtsanwalt Dieter Bollmann, der Shebaz inzwischen vertrat, im Mai 2017 eine Klagebegründung beim Gericht nachreichte, kam der Fehler ans Tageslicht. Zu dem Zeitpunkt war das Verfahren bereits eingestellt. Davon wussten Bollmann und sein Mandant nichts. Den Widerspruch lehnte das Gericht ab.


    Hamza Shebaz stellte einen zweiten Asylantrag, diesmal mit richtiger Hausnummer. Das ist möglich, wenn man neue Gründe für die Verfolgung im Heimatland vorbringt. Shebaz hatte keine neuen Gründe. Deswegen lehnte das BAMF ab, er klagte erneut. Zu prüfen sei jetzt nur noch, ob sich die Lage in Pakistan seit der Entscheidung 2016 so verändert hat, dass man Shebaz ins Verderben stürze und daher das Abschiebeverbot greife, sagt Richter Kirkes.


    Endlich darf Shebaz das Wort ergreifen. Er beginnt in flüssigem Deutsch, aber um auf Nummer sicher zu gehen, bindet der Richter den Urdu-Dolmetscher ein. Shebaz erzählt von seiner schiitischen Gemeinde in seiner Heimatstadt Peschawar. Schiiten bilden eine muslimische Glaubensgruppe, die in Pakistan in der Minderheit ist und von radikalen Sunniten, die die Mehrheit bilden, unterdrückt werden. Er sei geschlagen und beleidigt worden und musste mehrmals die Schule wechseln. Zwei seiner Onkel wurden umgebracht, sein Vater beinah auch, sein Bruder müsse ständig die Wohnung wechseln – all das, weil sie Schiiten seien, so Shebaz. Er ergriff die Flucht, nachdem sein Vater einen Brief bekommen habe, in dem vom "Dschihad" die Rede ist und namentlich Hamza mit dem Tod gedroht wurde. Nach ähnlichen Briefen seien andere Gemeindemitglieder zuvor getötet worden. Der Brief trug das Siegel der "Sipah-e-Sahaba".



    Richter Kirkes ist diese Gruppe als Terrororganisation bekannt. Auch von den Konfliktlagen und dem Gewaltpotential im Land weiß er aus den Länderinformationen für Asylrichter sowie aus dem Internet, erklärt er, um Transparenz bemüht. Aber schiitische Gemeinden existierten trotz allem, er habe ihre Webseiten gefunden. "Hatten sie den Brief in der Hand?", fragt er. Und würde die Sipah-e-Sahaba ihn auch in Pakistan außerhalb seiner Heimatstadt suchen, will er wissen. "Das ist kein kleiner Verein und ich stehe auf deren Liste", sagt Shebaz wieder und wieder. Der Richter wirkt nicht überzeugt. Würde man sich in einer pakistanischen Großstadt wie Islamabad gezielt für ihn interessieren?


    Dieter Bollmann, der Wert darauf legt ein Menschenrechtsanwalt zu sein, versucht es auf einer höheren Ebene, wirft Begriffe wie Menschenwürde und Selbstbestimmung ein. Beim Richter landet er damit keinen Punkt. "Das Prinzip Menschenwürde wird dasavouiert, würde sich jeder vermeintlich Schutzbedürftige unter dem Mantel der Asylrechts hier aufhalten", sagt Kirkes, etwas ungehalten. Er streitet nicht zum ersten Mal mit Bollmann.

    "Solche Leute brauchen wir"


    Der legt nochmal nach: "Shebaz spricht hervorragend Deutsch und wird ein gefragter Facharbeiter sein. Solche Leute brauchen wir." – "Tut nichts zur Sache. Es geht um konkrete Verfolgung im Zielland", so der Richter. "Man muss das von der Meta-Ebene her denken", erwidert Bollmann. "Keine Predigt", stoppt ihn Kirkes. Im Asylrecht spiele Integration keine Rolle. Über das Urteil will er aber nochmal nachdenken.


    Egal, wie Kirkes entscheidet, eine Abschiebung wird es nicht geben, solange Shebaz seine Ausbildung bis 2023 absolviert. Danach kann er einen Aufenthaltstitel bekommen, etwa über das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Asylgründe sind dann unwichtig. Das weiß auch Kirkes. Vier Wochen später kommt sein wenig überraschendes Urteil per Brief: Abgelehnt. In der Begründung führt Kirkes die gute Integration von Hamza Shebaz gegen dessen Bleibewunsch an: "Umso mehr kann der Kläger in Pakistan Halt finden, da er es sogar vermocht hat, sich in die völlig anderen sozialen und kulturellen Lebensverhältnisse in Deutschland einzufinden."




    https://www.moz.de/landkreise/oder-s...g/0/1/1803287/

    (Die Schilderung im Artikel "Ladung kam nicht an", "Anwalt reichte Klagebegründung nach" bürgen dafür, dass die Geschichte ein wenig anders geht. Und dies oft erlebt, wie Wirklichkeit und Schilderung diesbezüglich auseinanderliegen)

    Das Fazit müßte lauten: Wie die von Merkel geschaffene 3+2-Regelung das Asylrecht bricht.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Gute Integration in Deutschland gibt auch Halt in Pakistan

    Endlich darf Shebaz das Wort ergreifen. Er beginnt in flüssigem Deutsch, aber um auf Nummer sicher zu gehen, bindet der Richter den Urdu-Dolmetscher ein. Shebaz erzählt von seiner schiitischen Gemeinde in seiner Heimatstadt Peschawar. Schiiten bilden eine muslimische Glaubensgruppe, die in Pakistan in der Minderheit ist und von radikalen Sunniten, die die Mehrheit bilden, unterdrückt werden. Er sei geschlagen und beleidigt worden und musste mehrmals die Schule wechseln. Zwei seiner Onkel wurden umgebracht, sein Vater beinah auch, sein Bruder müsse ständig die Wohnung wechseln – all das, weil sie Schiiten seien, so Shebaz.

    Nicht allzu weit von Pakistan liegt das Paradies der Schiiten, der Iran! Es ist doch völlig absurd, als Schiit nach Deutschland zu "fliehen"! Ein von Muslimen verhasstes Land mit einer von Muslimen verachteten Bevölkerung, die sie "Ungläubige" nennen. Der Richter sollte mal einen Blick in den Reisepass des Mannes werfen. Sicherlich war er in den letzten Jahren bereits mehrfach im Land seiner angeblichen Verfolgung. Solche verlogenen Leute brauchen wir?
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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