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  1. #1
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    Der Gleisspaziergang

    Vermischtes und Skurilles, wobei man immer wieder von Verspätungen des Nahverkehrs durch "im Gleis befindliche Personen" betroffen ist:

    Lebensgefahr bei Gleis-Spaziergang

    Ein Mann (20) spazierte unbekümmert auf den Gleisen der Bahnstrecke Stendal-Magdeburg. Die Polizei musste eingreifen.




    Tangerhütte/Stendal (ds) l Seelenruhig spazierte ein Mann (20) am Sonnabend (9. Mai) über die Gleise der Bahnstrecke Stendal-Magdeburg. Gegen 19 Uhr wurde die Bundespolizei von der Notfallleitstelle der Deutschen Bahn informiert. Sofort machten sich Beamte auf die Suche nach dem Spaziergänger in Lebensgefahr.


    Nach Angaben der Bundespolizei hielt sich der Mann zwischen den Bahnhöfen Tangerhütte und Mahlwinkel im Gleis auf. Dabei wurde er von einem vorbeifahrenden Lokführer entdeckt. Bei der Annäherung des Zuges habe der Fußgänger kurz die Gleise verlassen, heißt es im Bericht der Beamten. Nach der Durchfahrt sei der Mann dann aber wieder auf den gefährlichen Weg zurückgekehrt.
    Strecke gesperrt

    Die Bahnstrecke wurde vorsorglich direkt gesperrt. Eine Polizeistreife konnte den Verursacher - es gab eine detaillierte Personenbeschreibung durch den Lokführer - am Bahnhof in Tangerhütte antreffen. "Der 20-jährige Afghane gab nach Befragung der Bundespolizisten zu, sich im Gleisbereich aufgehalten zu haben. Ihm war nicht bewusst, dass er sich mit seinem Handeln in akute Lebensgefahr begeben hatte", berichtet die Polizei. Noch vor Ort wurde der junge Mann von den Bundespolizisten vehement auf die Gefahren hingewiesen, denen er sich selbst ausgesetzt hatte. Mit seinem Handeln hatte der 20-Jährige eine Ordnungswidrigkeit begangen. Dafür zahlte er 25 Euro Verwarngeld. Aber es könnte noch deutlich teurer werden.


    Aufgrund der 50-minütigen Sperrung der Bahnstrecke kam es bei elf Zügen zu insgesamt 314 Minuten Verspätungen, teilen die Beamten mit. Dazu kann es im Nachgang noch zu zivilrechtlichen Forderungen der Deutschen Bahn kommen.

    https://www.volksstimme.de/lokal/ste...is-spaziergang
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Der Gleisspaziergang

    Wetten, dass .. ich weiß, welche Hautfarbe der Kerl hat?

  3. #3
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    AW: Der Gleisspaziergang

    Wäre es ein Deutscher, würde der vor Gericht gebracht und von der Bahn auf Schadensersatz verklagt werden. Berechtigterweise. Es handelt sich aber um einen Afghanen und der scheint ein ziemlich dussliger Zeitgenosse zu sein. Und damit dürfte dann die Angelegenheit erledigt sein.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #4
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    AW: Der Gleisspaziergang

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Wäre es ein Deutscher, würde der vor Gericht gebracht und von der Bahn auf Schadensersatz verklagt werden. Berechtigterweise. Es handelt sich aber um einen Afghanen und der scheint ein ziemlich dussliger Zeitgenosse zu sein. Und damit dürfte dann die Angelegenheit erledigt sein.
    Die Zwei-Klassen-Justiz hat in unserem Land mittlerweile festen Fuß gefaßt.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

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