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    Abschiebung nach Bulgarien nicht rechtens

    Man staunt nicht schlecht. Eine mißlungene Abschiebung, die mit Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamten und der Zusammenrottung weiterer Asylbewerber oder Flüchtlingshelfer - dies geht aus dem Artikel nicht zweifelsfrei hervor, vielleicht soll dies auch im Dunkeln bleiben - vor sich ging, zog einen rieisigen Rattenschwanz an Ermittlungen nach sich, die jetzt erst beendet wurden.
    Das Beste im Artikel aber zum Schluß, wo dem Leser erörtert wird, warum eine Abschiebung nach Bulgarien, wo der Asylbewerber seinen Erstantrag stellte, nicht rechtens ist bzw. sei.
    Demonstranten und Polizeibeamte bleiben straffrei

    Trotz Gewalt bei Abschiebung in Witzenhausen: Viele Verfahren sind eingestellt
    Zwei Jahre, nachdem es bei der versuchten Abschiebung eines Syrers aus Witzenhausen zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Demonstranten gekommen war, sind mittlerweile die meisten Verfahren beendet.
    Die Staatsanwaltschaft Kassel hat im März ein Verfahren gegen einen Hundeführer der Polizei eingestellt, sagt Staatsanwalt Andreas Thöne. „Insbesondere konnte nicht festgestellt werden, dass der eingesetzte Diensthund keinen Beißkorb während des Einsatzes getragen hat.“
    Zudem habe man gegen 18 Personen Verfahren wegen Landfriedensbruch und Widerstand gegen Polizeibeamte geführt, so Thöne. Bei sieben Beschuldigten habe man das Verfahren eingestellt, da man keinen Tatbeitrag belegen konnte. Mit Zustimmung des Gerichts wurden zudem wegen geringer Schuld die Verfahren gegen acht weitere Beschuldigte eingestellt.
    Ein 31-Jähriger kam indes vor das Amtsgericht Eschwege: Ihm warf die Staatsanwaltschaft Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor. Das Gericht urteilte jedoch im März, dass der Mann sich zwar im Treppenhaus den Polizisten in den Weg gestellt habe. Das sei aber kein Widerstand im Sinne des Strafgesetzbuchs, heißt es im Beschluss des Gerichts, der der HNA vorliegt, „da es sich nicht um eine Gewaltanwendung oder eine Drohung mit Gewalt handelt, sondern lediglich ein passives Verhalten ohne körperliche Kraftaufwendung darstellt.“

    Zudem hat die Staatsanwaltschaft im April Strafbefehle gegen einen Mann und eine Frau (beide 24) gestellt, ihnen wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, im Fall des Mannes auch Nötigung vorgeworfen. „Eine Entscheidung des Gerichts ist hier nicht bekannt“, so Thöne.
    Das Verwaltungsgericht Kassel muss noch darüber urteilen, ob der Polizeieinsatz mit Pfefferspray und Schlagstöcken überhaupt rechtmäßig gewesen ist, teilt Richter Matthias Spillner mit. Wegen der Corona-Pandemie werde sich da zunächst nichts dran ändern, weil viele Zeugen vorgeladen werden müssten und eine mündliche Verhandlung wegen der Sicherheitsabstandsregeln schwer durchführbar erscheine.
    Nun zum Höhepunkt:

    Abschiebung wäre nicht rechtens gewesen:

    In der Nacht zum 23. April 2018 kamen Polizeibeamte in die Wohngemeinschaft von Bangin H. in Witzenhausen, um den Syrer nach Bulgarien abzuschieben – wo er zuerst Asyl beantragt hatte. Doch das hatte das Verwaltungsgericht Kassel bereits im Januar 2017 mit Blick auf die dortige Menschenrechtssituation untersagt. Das Urteil war jedoch nicht richtig in H.s Akte eingetragen worden. Seine Anwältin stoppte die Abschiebung kurz vor Erreichen des Flughafens Frankfurt.
    https://www.hna.de/lokales/witzenhau...-13758891.html

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Bulgarien ist sei 2007 übrigens EU-Mitglied:

    Hauptstadt: Sofia
    EU-Amtssprache(n): Bulgarisch
    EU-Mitgliedsland seit: 1. Januar 2007
    https://europa.eu/european-union/abo...es/bulgaria_de
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Abschiebung nach Bulgarien nicht rechtens

    Und wie ist die Menschenrechtssituation dort? Hört man unsere Linken, dann wütet in Deutschland doch der Nazi-Mob und kein Ausländer ist hier sicher. Also ist es doch verwerflich, Migranten herzuholen oder gar hier festzuhalten.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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