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    Mord an Cottbuser Rentnerin: Freispruch für 21-jährigen Syrer

    Nach erfolgreicher dezentraler Unterbringung in einer eigenen Wohnung nun der erfolgreiche Freispruch:

    Mord an Cottbuser Rentnerin: Freispruch für 21-jährigen Syrer

    Die Festnahme eines jungen Flüchtlings nach dem gewaltsamen Tod einer Nachbarin sorgte in Cottbus für Aufruhr. Nach einem aufwendigen Prozess wurde der 21-Jährige nun freigesprochen.

    Cottbus. Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer 82-jährigen Frau aus Cottbus hat das Landgericht den Angeklagten freigesprochen. Dies berichtete Gerichtssprecherin Susanne Becker am Montag nach der Urteilsverkündung in dem nichtöffentlichen Prozess.


    Der zur Tatzeit 17 Jahre alte Syrer war angeklagt, die Rentnerin im Dezember 2016 getötet und anschließend beraubt zu haben. Das Urteil erging nach 102 Verhandlungstagen und einer Verfahrensdauer von gut zweieinhalb Jahren.


    Die Staatsanwaltschaft hatte für den 21-Jährigen zehn Jahre Haft wegen Mordes und Raub mit Todesfolge gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, weil die kriminaltechnischen Untersuchungen aus ihrer Sicht mangelhaft gewesen seien.
    Fehler bei der Untersuchung

    Die Kammer habe den 21-Jährigen freigesprochen, weil bei der Kammer Zweifel geblieben seien, ob der Angeklagte die Tat begangen habe, berichtete Becker. Da es keine Zeugen der Tat gegeben habe, seien das einzige belastende Indiz zwei in der Wohnung der Rentnerin aufgefundene DNA-Spuren des Syrers gewesen. Wegen Fehlern bei der kriminaltechnischen Untersuchung habe aber nicht ausgeschlossen werden können, dass diese Spuren etwa aus dem Treppenhaus hereingetragen wurden, sagte Becker. Der Flüchtling war ein Nachbar der getöteten Rentnerin. Außerdem sei der Tatort vor Eintreffen der Polizei durch den Einsatz der Rettungskräfte verändert worden.


    Der Verteidiger des Angeklagten, Christian Nordhausen, erläuterte auf Anfrage, die Beamten der Spurensicherung hätten nicht wie vorgeschrieben dokumentiert, wo und wann sie ihre Schutzkleidung gewechselt hätten. Nicht erklärbar sei auch gewesen, dass nur zwei DNA-Spuren gefunden wurden, obwohl die Wohnung des Opfers durchwühlt gewesen sei. Der 21-Jährige habe sich weder vor noch im Prozess geäußert, sagte Nordhausen.


    Der Fall hatte nach der Festnahme des Tatverdächtigen im März 2017 weit über die Grenzen von Cottbus hinaus für Schlagzeilen gesorgt. Oberbürgermeister Holger Kelch CDU) hatte Hassmails und Morddrohungen erhalten, nachdem er die Bevölkerung zur Besonnenheit aufgerufen und gefordert hatte, Flüchtlinge nicht unter Generalverdacht zu stellen.

    https://www.uckermarkkurier.de/brand...139338405.html

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    ...Mehr als drei Jahre nach der Ermordung der Cottbuser Rentnerin Gerda K. (82) ist das Verfahren gegen ihren mutmaßlichen Mörder zu Ende: Am Montag wurde nach Informationen der RUNDSCHAU der angeklagte Syrer freigesprochen.

    Nach Auskunft von Gerichtssprecherin Susanne Becker hat die Staatsanwaltschaft bei den Plädyoers in der vergangenen Woche eine Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge gefordert. Die Staatsanwaltschaft plädiert für eine Haftstrafe von zehn Jahren – das höchste Strafmaß, dass das Jugendstrafrecht vorsieht.

    Verteidigung beantragt Freispruch im Mordfall Gerda K.

    Der Verteidiger des angeklagten Syrers, der Cottbuser Rechtsanwalt Christian Nordhausen, hatte vor Gericht einen Freispruch für seinen Mandanten beantragt. Nordhausen hatte mehrfach betont, dass die kriminaltechnischen Untersuchungen der Polizei zahlreiche Mängel und Ungereimtheiten aufgewiesen hätten, die eine Verurteilung seines Mandanten unmöglich erscheinen ließen.

    Das Verfahren selbst war von Gutachtern des Bundeskriminalamtes begleitet worden, um die kriminaltechnische Arbeit der Ermittler zu bewerten – ein in der Justiz ausgesprochen seltener Vorgang.

    https://www.lr-online.de/lausitz/cot...-46148208.html

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    Der Mordprozess im Fall der getöteten Cottbuser Rentnerin Gerda K. (82) Ende des Jahres 2016 ging heute vor dem Landgericht Cottbus mit einem Freispruch vorerst zu Ende. Das Gericht hatte Zweifel an der Schuld des Angeklagten, das hat uns Gerichtssprecherin Susanne Becker bestätigt. Der einzige Hinweis auf den angeklagten und damals minderjährigen Syrer, der nach drei Monaten Ermittlungsarbeit als Tatverdächtiger festgenommen wurde, waren demzufolge DNA-Spuren an der Kleidung der Toten, deren Herkunft nicht geklärt wurde. Der Angeklagte wohnte im selben Hausaufgang wie die Tote. Laut Aussagen des Gerichts hätten sich die Spuren auch über den Hausflur übertragen können, es gab keine Tat-Zeugen des Vorfalls. Die Frau wurde mit einer Tüte über dem Kopf erstickt aufgefunden, ihre Wohnung war durchwühlt worden, es handelt sich um einen Raubmord. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft für den damals 17-jährigen Syrer gefordert, die Höchststrafe nach Jugendstrafrecht. Die Staatsanwaltschaft und Nebenkläger haben die Möglichkeit, innerhalb von einer Woche Revision gegen das Urteil einzulegen.

    Bereits im Juni 2019 hatte das Gericht Zweifel an der Arbeit der Kriminalpolizei Cottbus geäußert und das Bundeskriminalamt als Gutachter hinzugezogen. Im Juli wurde der Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft auf freien Fuß gesetzt, da ein Ende des Prozesses kurzfristig nicht in Sicht war und eine weitere Haft unverhältnismäßig gewesen wäre. Das Gericht hatte das Bundeskriminalamt beauftragt, die Arbeit der Kripo am Tatort zu beurteilen, da sich Ungereimtheiten in der Spurenerfassung und -dokumentation ergaben.

    Strafverteidiger Christian Nordhausen forderte Freispruch, weil aufgrund der reinen Indizien-Beweislage keine Verurteilung möglich sei. Zu diesem Schluss kam heute auch das Landgericht in Cottbus. Ursprünglich war ein weiterer Verhandlungstag angesetzt. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger können innerhalb von einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen.

    https://www.niederlausitz-aktuell.de...esprochen.html

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    m Prozess um den gewaltsamen Tod einer 82-jährigen Frau aus Cottbus hat das Landgericht den Angeklagten am Montag freigesprochen. Das sagte Gerichtssprecherin Susanne Becker nach der Urteilsverkündung in dem nichtöffentlichen Prozess. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.

    Der zur Tatzeit mutmaßlich 17 Jahre alte Syrer war angeklagt, die Rentnerin im Dezember 2016 getötet zu haben, um Geld und Wertgegenstände zu stehlen.

    Die Indizien hätten für eine Verurteilung nicht ausgereicht, hieß es in der Begründung des Landgerichts. "Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme blieben bei der Kammer Zweifel, ob der Angeklagte die Tat begangen hat", sagt Becker rbb|24. Es sei ein reiner Indizienprozess gewesen. Es gebe für die Tat keine Zeugen.

    Das einzige belastende Indiz seien DNA-Spuren des Angeklagten gewesen, die am Tatort gefunden worden waren. "Unklar blieb jedoch, wie diese Spuren dorthin gekommen sind", sagte Becker. Denn der Angeklagte und die Rentnerin wohnten im selben Haus. Es könne deshalb "nicht ausgeschlossen werden, dass die DNA-Spuren beispielsweise aus dem Treppenflur in die Wohnung übertragen worden sind."

    Denn der Tatort sei, als die Kriminalisten eingetroffen waren, bereits verändert worden, sagt die Gerichtssprecherin, "zum Beispiel durch die Rettungskräfte". Außerdem habe es "Fehler bei der Spurensicherung selbst" gegeben.
    Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafe gefordert

    Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft wegen Mordes und Raub mit Todesfolge gefordert. Mehr ist im Rahmen der Jugendstrafe nicht möglich. Die Verteidigung plädierte dagegen auf Freispruch, weil die kriminaltechnischen Untersuchungen aus ihrer Sicht mangelhaft gewesen seien.

    Angeklagt war ein Syrer, der zum Tatzeitpunkt noch minderjährig gewesen sein soll. Das hatte ein Gutachten ergeben, einen Ausweis hatte er nicht. Bei jugendlichen Straftätern schreibt die Strafprozessordnung vor, dass weder Journalisten noch Zuschauer das Verfahren beobachten dürfen.

    Seit Oktober 2017 wurde der Fall vor dem Cottbuser Landgericht verhandelt. Laut Susanne Becker war es ein umfangreiche Beweisaufnahme. Es seien viele Zeugen und Sachverständige gehört worden, teilweise auch mehrmals. "Dann war die Akte anfangs nicht vollständig, es wurden viele Anträge, wie Beweisanträge und Befangenheitsanträge, gestellt."

    Gegen das Urteil können Staatsanwaltschaft und Nebenkläger Revision einlegen.

    https://www.rbb24.de/studiocottbus/p...ndgericht.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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    AW: Mord an Cottbuser Rentnerin: Freispruch für 21-jährigen Syrer

    Mord an Cottbuser Rentnerin: Freispruch für 21-jährigen Syrer
    Unsere Justiz auf Talfahrt.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

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