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    Volker Beck und der Kindersex

    Als die Partei der Grünen gegründet wurde, fand sich dort als Sammelbecken ein erstaunliches Gemisch an verkrachten Existenzen, Faulenzern, radikalen Komministen, Pädophilen, Kriminellen, Esoterikern und weiteren psychisch Gestörten zusammen. Das Thema Sex mit Kindern war jahrelang Lieblingsthema der Grünen. Daniel Cohn-Bendit gab in seinem Buch "der große Basar" sogar zu, als Erzieher in einer Kita Sex mit einem Kind gehabt zu haben. Renate Künast befürwortete als Parlamentsabgeordnete sogar per protokolliertem Zwischenruf Sex mit Kindern, "solange er gewaltfrei ist". Auch Volker Beck, jahrelang Spitzenpolitiker der Grünen, engagierte sich für diesen "gewaltfreien Sex" mit Kindern. Allen genannten Personen ist heute die früher getätigte Aussage peinlich. Nicht weil sie inhaltlich dazu nicht mehr stehen würden, sondern weil diese Äußerungen Teil der radikalen Grünen sind und diese radikalen Kräfte heute sehr leise agieren um der Partei nicht Wählerstimmen zu kosten. Für Künast endete ihr Bestreben, Äußerungen von einst auszulöschen mit einem Fiasko. Ein Gericht urteilte sehr großzügig und sah herbe Beleidigungen, die im Zusammenhang mit Künasts Aussagen stehen, als hinnehmbar an. Leider hat eine höhere Instanz dieses Urteil inzwischen deutlich revidiert. Und nun Volker Beck. Der drogenabhängige Politiker zog ebenfalls vor Gericht und erlitt eine Niederlage...………..

    Im Streit um die Veröffentlichung eines alten Buchbeitrags mit heiklem Inhalt auf „Spiegel Online“ muss der Grünen-Politiker Volker Beck eine Niederlage hinnehmen. Die Pressefreiheit gehe in diesem Fall vor, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag. Die obersten Zivilrichter in Karlsruhe wiesen Becks Klage in letzter Instanz ab. (Az. I ZR 228/15)In dem 1988 erschienenen Text hatte der frühere langjährige Bundestagsabgeordnete eine teilweise Entkriminalisierung von gewaltfreiem Sex mit Kindern angeregt und sich gleichzeitig gegen noch radikalere Forderungen verwahrt. Von dem Inhalt distanziert sich Beck nun schon seit vielen Jahren. Auch am Donnerstag bat er in einer Mitteilung noch einmal um Entschuldigung für die falschen Thesen...….

    https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/volker-beck-unterliegt-spiegel-online-pressefreiheit-geht-vor-16749199.html

    ....also wenn der Schuß nach hinten losgeht, distanziert man sich. Zumindest verbal. Beck behauptet, der Verleger des Buches hätte die entsprechenden Passagen eigenmächtig und sinnentstellt verändert. Um dies zu "belegen" legte der Politiker seinen angeblich unverfälschten Text vor. Wann er diesen Text geschrieben hat, ist nicht bekannt. Er kann, als der Skandal hochkochte, nachträglich verfasst worden sein. Im Jahr 2013 schrieb die Welt dazu.............

    Grünen-Geschäftsführer Volker Beck gerät unter Druck: Er hatte behauptet, ein Text von ihm aus dem Jahr 1988 über Sex von Erwachsenen mit Kindern sei inhaltlich verfälscht worden. Das ist widerlegt.
    Jahrelang hat Volker Beck in der Pädophilie-Debatte von Verfälschung gesprochen. Jahrelang hat der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag behauptet, dass sein Text für den 1988 erschienenen Sammelband „Der pädosexuelle Komplex“ von dessen Herausgeber Angelo Leopardi (bürgerlich: Joachim S. Hohmann) „im Sinn durch eine freie Redigierung verfälscht“ worden sei, wie Beck noch im Mai 2013 erklärte.Leider jedoch, so Beck, habe er sein Original-Manuskript nicht mehr, und weil der Herausgeber 1999 gestorben ist, ließ sich die angebliche Verfälschung bisher nicht nachvollziehen.Jetzt aber ist das Original aufgetaucht. Wer dieses Manuskript, von „Spiegel online“ veröffentlicht, mit der Druckversion im „Pädosexuellen Komplex“ vergleicht, findet keine Spur einer Verfälschung. Bis auf einige Komma-Korrekturen hat der Herausgeber an Becks Text nichts verändert. Was Beck gesagt hat, entspricht nicht der Wahrheit.
    Keine Verfälschung im Text-Befund


    Nur in die Überschrift und eine Zwischenzeile hat der Herausgeber eingegriffen. Doch auch da gibt es keine „Verfälschung“ – auch wenn Beck nun behauptet, man könne so etwas erkennen. Der Herausgeber, so Beck am Freitag, habe in der Überschrift „meine zentrale Aussage wegredigiert“, weil „die von mir gewählte Überschrift erkennbar nicht ins Konzept des Herausgebers passte“. Dies entspricht nicht dem Text-Befund.Worum geht es? In dem Text beschreibt und bewertet Beck die Debatten seiner Partei zur Strafbarkeit von Sexualkontakten zwischen Erwachsenen und Kindern unter 14 Jahren. Beck wendet sich einerseits gegen die Forderung, sämtliche diesbezüglichen Strafnormen abzuschaffen, und zitiert zustimmend feministische Warnungen vor Kindesmissbrauch durch pädophile Männer. All dies ist in der Druckfassung ohne jede Änderung beibehalten worden.
    Strafbarkeit soll auf unter zwölf Jahre sinken

    Andererseits hält Beck fest am Ziel der „Entkriminalisierung“ von Pädophilie. Offen plädiert er dafür, das sogenannte Schutzalter abzusenken. Damit würde die uneingeschränkte Strafbarkeit von Sexualkontakten erst bei Kindern unter 12 Jahren (statt schon bei unter 14-Jährigen) einsetzen. Gleichwohl: Beck war gegen die Forderung nach völliger Straflosigkeit.






    Entsprechend lautete die Überschrift in Becks Manuskript: „Reformistischer Aufbruch und Abschied von einer ‚radikalen‘ Forderung – Plädoyer für eine realistische Neuorientierung der Sexual- (Strafrechts-)Politik“. Hieraus machte der Herausgeber: „Das Strafrecht ändern? Plädoyer für eine realistische Neuorientierung der Sexualpolitik“.Zwar fehlt hier der „Abschied“ tatsächlich. Aber erstens bleibt deutlich, dass Beck die Strafrechtsdiskussion infrage stellt. Zweitens blieben im Text sämtliche Passagen stehen, in denen Beck die Forderung nach kompletter Abschaffung des Sexualstrafrechts ablehnt. Beispiel: „Der längst überfällige Abschied von der Forderung nach Streichung des Sexualstrafrechtes“ sei wichtig. Es gibt keinen Hinweis, dass der Herausgeber Becks „Abschied“-These wegredigieren wollte.
    „Wie kann man das Sexualstrafrecht verändern?“

    Keine tendenziöse Streichung ist auch die andere Herausgeber-Änderung bei einer Zwischenzeile: Über eine Passage, in der Beck Grundsätze für sein Einerseits-Andererseits zwischen Strafrechtsbeibehaltung und „Entkriminalisierung“ auflistet, heißt es im Original: „Möglichkeiten und Strategien einer neuen Sexual-(Strafrechts-)Politik – auch für den Bereich der Pädosexualität“. Hieraus machte der Herausgeber: „Wie kann man das Sexualstrafrecht verändern?“ Das ist verständlicher und lässt sogar Becks Verweis auf die „Pädosexualität“ weg. Man könnte hierin geradezu eine Entschärfung von Becks Zwischenzeile sehen.



    Mithin ist es nicht gerechtfertigt, dem Herausgeber ein „Verfälschen“ oder „Wegredigieren“ vorzuwerfen. Vielmehr trägt Beck ganz allein die Verantwortung für den „Stuss“, als den er heute selbst seine Ausführungen bezeichnet.
    Beck schiebt die Schuld einem Toten zu

    Zwar lässt sich unabhängig von Beck fragen, was jenen Hohmann bei der Herausgabe des pädophilenfreundlichen Bandes trieb, und bei einem anderen Text des Buches, einem angeblichen Interview mit dem Sexualforscher Volkmar Sigusch, scheint Hohmann tatsächlich unsauber gearbeitet zu haben. Doch was Beck betrifft, ist Hohmann ohne Schuld.Somit muss Beck jetzt nicht nur beantworten, warum er die These von der „Entkriminalisierung“ der Pädophilie damals aufgestellt hat, sondern auch, warum er einem Toten eine Mitschuld an jenem „Stuss“ gegeben hat. Mehr noch: warum er dem Toten immer noch, gegen jede Text-Evidenz, eine Schuld zuschiebt.

    https://www.welt.de/politik/deutschland/article120237364/Beck-wollte-Sex-mit-Zwoelfjaehrigen-straffrei-machen.html



    .......Beck hatte einen Beitrag verfasst, der ihm später auf die Füße fiel. Ein Mann vor Ehre hätte dazu gestanden. Beck wählte den bequemen Weg der Lüge. Auch ein grüner Poitiker ist eben nur ein Politiker.
    Geändert von Realist59 (02.05.2020 um 07:41 Uhr)
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #2
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    AW: Volker Beck und der Kindersex

    >Renate Künast befürwortete als Parlamentsabgeordnete sogar per protokolliertem Zwischenruf Sex mit Kindern, "solange er gewaltfrei ist"

    Ekelhaft. Einfach nur widerwärtig.

    Ich habe in der Verwandschaft auch mißbrauchte Mädels... Keiner wurde GEWALT körperlich angetan als diese mißbraucht wurden...

    Es war immer ein psychiologischer Druck: nix erzählen sonst hat Mama/Papa Dich nicht mehr lieb oder "es glaubt Dir eh niemand" und dann gibts Folgen...

    Man brauch nicht unbedingt Gewalt - vor allem nicht wenns in der Verwandschaft/Bekanntenkreis erfolgt...

    Ein "Onkel" - kein echter Verwandter- aber Freund meiner Eltern der meine Mum schon seit Jugendzeit kannte, den ich "Onkel" nannte hats bei mir probiert...Ich hab mich erfolgreich gewehrt so daß es beim Versuch blieb und das meinen Eltern erzählt - die mir geglaubt haben. Wir haben den "Onkel" nicht angezeigt aber ihm deutlich gemacht daß er besser sich nie wieder in der Nähe blicken lassen soll da er das sonst bereut... Er ist inzwischen an Krebsleiden verstorben. Einmal hat er zufällig meinen Bruder gesehen (weit ab von meinem Wohnort) und sofort in sein Auto und geschaut daß er das Weite sucht...

    Meine Nichte wurde mißbraucht - ohne Gewalt aber mit Einschüchterungen - das war nicht das einzige Mädel - bei der Gerichtsverhandlungen vor 2 Jahren waren da mehr Anklägerinnen.... Strafe je Mädel 5000 E Strafe an die Mädel, kein Knast... Meine Cousine wurde von meinem Onkel schon seit ihrem 4 Lebensjahr bis kurz vor Volljährigkeit mißbraucht - Strafe: keine da nach 30 Jahren das ganze verjährt war...

    Jedem der sich an Kindern vergreift - egal ob körperliche Gewalt oder psychischem Druck , dem wünsche ich ein schmerzhaftes unangenehmes Ableben - der soll Krebs bitte voll auskosten ohne daß schmerzstillende Medikamente für Linderung sorgen.

    Die Menschen die als kinder grad von Verwandschaft/guten Bekannten mißbraucht worden sind, die sind ihr Leben lang gestört - die Fälle die ich kenne sind heute, mit 30-50 Jahren immer noch jede Woche in psychiatrischer Behandlung, sind nicht zu normalen Beziehungen fähig.

    Kinderschändern wünsche ich das, was die Gesetzgebung leider nicht hergibt - von daher muß ich mich damit begnügen daß ich denen wünsche daß sie an möglichst schmerzhafter Erkrankung sterben...

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