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    Rechtswidrige Abschiebung Rückholung aus Rumänien verzögert sich

    Rechtswidrige Abschiebung
    Rückholung aus Rumänien verzögert sich


    Ein junger Syrer, der zu Unrecht nach Rumänien abgeschoben wurde, muss vom BAMF zurückgeholt werden. Erntehelfer aus Rumänien können problemlos einreisen, doch seine Rückkehr verzögert sich seit Wochen.
    Philipp Eckstein, NDR



    Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) schafft es trotz Ankündigung offenbar seit Wochen nicht, einen jungen Syrer zurück nach Deutschland zu holen. Er war nach Rumänien unrechtmäßig abgeschoben worden.


    Dabei war die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 11. März eindeutig: Per Beschluss ordnete der zuständige Richter an, dass der junge Mann nicht abgeschoben darf, da sein Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Zu diesem Zeitpunkt war der Syrer allerdings längst abgeschoben worden. Bereits am 2. März hatten die Behörden ihn nach Bukarest geflogen, obwohl sein Anwalt dagegen rechtlich vorgegangen war. Nun muss er zurück nach Deutschland geholt werden.

    Wenig Verständnis vom Anwalt

    Das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) teilte dem Anwalt des Syrers, Franz Bethäuser, Mitte März schriftlich mit, dass "eine Rückholung" seines "Mandanten aus Rumänien bereits eingeleitet" sei. Passiert ist bisher allerdings nichts. Der junge Mann sitzt noch immer in Bukarest in einer Flüchtlingsunterkunft fest. Zuletzt Anfang April schrieb das BAMF seinem Anwalt, dass die Rückholung "weiterhin durchgeführt" werde.




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    Warum das so lange dauere, sei ihm unverständlich, sagt Bethäuser dem NDR. Er verstehe zwar, dass es aufgrund der Corona-Pandemie schwieriger als gewöhnlich sei, "aber man muss natürlich sehen, dass Erntehelfer jetzt auch eingeflogen wurden". Es sei keinerlei Problem, den jungen Mann in Rumänien zu finden, so der Anwalt. Seine Unterkunft sei dem BAMF bekannt, dort könne er abgeholt werden und nach Deutschland geflogen werden, beispielsweise in einem der Flugzeuge, "die auch für Erntehelfer genutzt werden".

    Abschiebung Minderjähriger ist nicht erlaubt

    Der Syrer, der laut eigenen Aussagen aus Aleppo stammt, war im Januar in der Nähe von Passau eingereist und hatte im Februar einen Asylantrag gestellt. Das BAMF lehnte diesen allerdings ab, da er bereits in Rumänien Asyl beantragt hatte. Gegen diese Entscheidung hat sein Anwalt geklagt und dabei angegeben, dass der Syrer noch minderjährig sei. Bei der Einreise hatte der Syrer noch behauptet, zwanzig Jahre alt zu sein. Er habe so verhindern wollen, in einem Heim zu landen, sagt sein Anwalt.





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    Ob der Mann tatsächlich minderjährig ist, hat für sein Asylverfahren weitreichende Folgen. Abschiebungen nach dem sogenannten Dublin-System sind für unbegleitete Minderjährige nämlich nicht vorgesehen. In solch einem Fall ist Deutschland für das Asylverfahren zuständig, obwohl er zuvor bereits in einem anderen Staat Asyl beantragt hatte.



    Das Verwaltungsgericht in München betont in seinem Beschluss, dass diese Frage in einem Hauptverfahren geklärt werden müsse. Für seine Minderjährigkeit spräche eine Geburtsurkunde, so das Gericht, und auch "das in der Akte befindliche Farbfoto lässt zumindest nicht ohne weiteres erkennen, dass der Antragssteller bereits volljährig ist."

    Panik und Angst

    Der junge Syrer sei aktuell völlig auf sich allein gestellt und verzweifelt, berichtet Jana Jergl. Sie ist Studentin und betreut für den Jesuiten-Flüchtlingsdienst ehrenamtlich Insassen in der Abschiebehaft Eichstätt. Dort hatte sie im Februar auch den Syrer kennengelernt und hält seither via Kurznachrichten mit ihm Kontakt. Der junge Mann habe Angst und Panik und wisse nicht, was passiere, berichtet sie. Zudem sei er nur mit Erwachsenen untergebracht. Dass er zurück nach Deutschland gebracht werden solle, habe sie ihm immer wieder gesagt, berichtet sie. Er glaube das aber nicht. Das BAMF wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Fall äußern. Ein Sprecher teilte mit, dass eine Äußerung zu Einzelfällen im Asylverfahren leider nicht möglich sei.


    Es ist nicht das erste Mal, dass ein Asylbewerber trotz laufendem Verfahren abgeschoben wurde. So sorgte beispielsweise 2018 der Fall eines jungen Afghanen für Schlagzeilen, der unrechtmäßig nach Afghanistan abgeschoben worden war und schließlich nach Deutschland zurückgeholt werden musste.

    https://www.tagesschau.de/investigat...syrer-101.html



    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Lügen haben in Deutschland keine kurzen Beine, sondern lange Auswirkungen.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Rechtswidrige Abschiebung Rückholung aus Rumänien verzögert sich

    Sein Anwalt kann ihn doch per PKW zurückholen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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