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  1. #1
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    A 030 Update: Klinik in Salzuflen soll für Flüchtlinge beschlagnahmt werden

    Hier ist die Stellungnahme der Stadt, die die Klinik für Corona-Fälle für alle Betroffenen erweitern möchte. Augenmerk sollte auf dem letzten Absatz liegen:

    Stellungnahme der Stadt Bad Salzuflen zur geplanten Beschlagnahmung des DRK-Sophienhauses

    Als Kurort und Heilbad ist die Stadt Bad Salzuflen Gesundheitsstandort und steht damit in der aktuellen Corona-Epidemie in einer besonderen Verantwortung. Daher stehen unsere Reha-Kliniken momentan in direktem Kontakt zum Land und sprechen mögliche Hilfestellungen im Rahmen des von Land und Bund am 17. März erstellten „Grobkonzepts Infrastruktur Krankenhaus“ ab. Für die kurzfristig auszubauende medizinische Infrastruktur ist Bad Salzuflen, ebenso wie alle anderen Städte und Gemeinden, zur Benennung von kommunalen Immobilien aufgefordert worden. Zusätzlich zu den von uns genannten kommunalen Immobilien sowie den in Bad Salzuflen bestehenden Rehakliniken, haben wir auf die Immobilie „Sophienhaus“ des DRK Landesverbandes Westfalen-Lippe e.V. hingewiesen. Planungsrechtlich ist aus Sicht der Stadt Bad Salzuflen an den genannten Standorten eine Nutzung als Fachkrankenhaus unproblematisch, da die Standorte mit der „Festsetzung Sondergebiet Klinik“ oder „Sondergebiet Kurklinik“ überplant sind.


    Das Land hat sich aber offenbar kurzfristig für eine andere Nutzung entschieden. Laut Aussage der Bezirksregierung Detmold möchte das Land NRW im Sophienhaus möglichst die Gruppe der sogenannten vulnerablen Asylantragsteller (solche mit einer Vorschädigung der Gesundheit, die zu einem schweren Verlauf der Krankheit im Falle einer Infektion führen können) unterzubringen.


    Die Stadt Bad Salzuflen hat dem DRK Landesverband Westfalen-Lippe e.V. als Eigentümerin mit einer bestandskräftigen Ordnungsverfügung vom 29.08.2014 untersagt, das Sophienhaus als Einrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern zu nutzen. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde der Eigentümerin mit der damaligen Ordnungsverfügung ein Zwangsgeld in Hohe von 25.000 € angedroht.


    Für die vom Land NRW vorgesehene erneute Nutzung des Sophienhauses als Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge für 12 Monate besteht somit keine Baugenehmigung. Eine solche kann seitens der Stadt Bad Salzuflen auch nicht erteilt werden, da der in diesem Gebiet geltende Bebauungsplan ein Kursondergebiet festsetzt, in dem nur Kureinrichtungen zulässig sind. An der Rechtslage hat sich seit dem Jahr 2014 nichts geändert. Das DRK muss daher der Inanspruchnahme der Kurklinik als Einrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern widersprechen, um eine Zwangsgeldfestsetzung zu vermeiden. Die Stadt Bad Salzuflen steht zu diesem bestandskräftigen Bescheid und würde das seinerzeit angedrohte Zwangsgeld bei rechtswidriger Nutzung des Gebäudes gegenüber der Eigentümerin festsetzen.


    Diese Zwangsgeldfestsetzung kann nicht in Kraft treten, wenn die DRK-Kurklinik gemäß § 14 OBG durch das Land Nordrhein-Westfalen bzw. durch die Bezirksregierung als zuständige Landesordnungsbehörde in eigener Entscheidung beschlagnahmt wird. Dies ist im Jahr 2015 durch eine entsprechende Ordnungsverfügung der Bezirksregierung Detmold gegenüber dem DRK Landesverband Westfalen-Lippe e.V. bereits einmal erfolgt.


    Für eine dauerhafte Nutzung als Einrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern hingegen wäre eine Beschlagnahme rechtswidrig.


    Der Stadt Bad Salzuflen sind im Falle einer Beschlagnahmung zur vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen die Hände gebunden, da sie keine rechtlichen Möglichkeiten hat, dieses zu beeinflussen.


    Wie alle Kommunen derzeit muss auch die Stadt Bad Salzuflen vor Ort die Folgen der Corona-Krise massiv bekämpfen. Jede Mehrbelastung erschwert die Funktionsfähigkeit der Verwaltung zum Schutze der Bevölkerung. Die Stadt Bad Salzuflen kann die Handlungsweise des Landes in Bezug auf das Sophienhaus daher nicht nachvollziehen, zumal die Landesregierung noch in der letzten Zeit stets deutlich gemacht hat, dass die Landeseinrichtungen hinreichend Kapazitäten haben und diese zu einem nicht unerheblichen Teil derzeit unbelegt seien.


    https://kukon.net/bad-salzuflen/175064-stellungnahme-der-stadt-bad-salzuflen-zur-geplanten-beschlagnahmung-des-drk-sophienhauses/

    Die Genossen von der SPD haben die Asylbewerber offensichtlich als Menschen erster Klasse für sich entdeckt.

    https://kukon.net/bad-salzuflen/1750...sophienhauses/
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Klinik in Salzuflen soll für Flüchtlinge beschlagnahmt werden

    Sollen sie zu denen geschickt werden, die die ganze Zeit "wir haben Platz" rufen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Klinik in Salzuflen soll für Flüchtlinge beschlagnahmt werden

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Sollen sie zu denen geschickt werden, die die ganze Zeit "wir haben Platz" rufen.
    Noch besser wäre, man gäbe ihnen eine Rückfahrkarte.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  4. #4
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    AW: Klinik in Salzuflen soll für Flüchtlinge beschlagnahmt werden

    Helferin in Schutzkleidung
    Bad Salzuflen: Streit um Coronaklinik für Geflüchtete

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    Land und DRK wollen Klinik für vorerkrankte Geflüchtete
    Stadt Bad Salzuflen untersagt Nutzung
    Land will Klinik beschlagnahmen

    Die Stadt Bad Salzuflen wehrt sich am Freitag (27.03.2020) dagegen, dass das Land NRW eine Kurklinik in der Stadt beschlagnahmen will. In dem ehemaligen "Sophienheim" sollen geflüchtete Menschen mit Vorerkrankungen untergebracht werden.

    So soll eine Ausbreitung des Virus verhindert werden. Bei Menschen mit Vorerkrankungen, wie z.B. Auto-Immunkrankheiten, könnte eine Corona-Infektion ernsthafte gesundheitliche Folgen haben.
    Vorübergehende Maßnahme

    Das Heim in der Salzufler Innenstadt verfügt über 200 Plätze, die aber nach Auskunft der Bezirksregierung Detmold nicht vollständig genutzt werden sollen. Laut Bezirksregierung sei das ein vorübergehende Maßnahme. Das Haus könne in zwei Wochen betriebsbereit sein.
    Stadt: Unterbringung ist rechtswidrig

    Eine dauerhafte Unterbringung sei aber rechtswidrig, betont die Stadt, die auch die vorübergehende Nutzung ablehnt. Das Heim liege in einem Kursondergebiet.

    Dort waren zwar schon einmal kurzfristig Geflüchtete untergebracht, aber eine solche Nutzung hatte man eigentlich vor Jahren untersagt. Auch will Bad Salzuflen das Heim als mögliches Überlaufkrankenhaus in der Corona-Krise freihalten.
    "Mehrbelastung behindert Verwaltung"

    Jede Mehrbelastung erschwere die Funktionsfähigkeit der Verwaltung zum Schutze der Bevölkerung, begründet die Stadtverwaltung ihren Widerstand. Die Bezirksregierung ist allerdings berechtigt, das Heim zu beschlagnahmen.

    In Ostwestfalen-Lippe betreibt das Land eine Erstaufnahmeeinrichtung mit zwei Standorten in Bielefeld und drei Zentrale Unterbringungseinrichtungen in Herford, Bad Driburg und Borgentreich.

    https://www1.wdr.de/nachrichten/west...uflen-100.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  5. #5
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    AW: Klinik in Salzuflen soll für Flüchtlinge beschlagnahmt werden

    Helferin in Schutzkleidung
    Bad Salzuflen: Streit um Coronaklinik für Geflüchtete

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    Land und DRK wollen Klinik für vorerkrankte Geflüchtete
    Stadt Bad Salzuflen untersagt Nutzung
    Land will Klinik beschlagnahmen

    Die Stadt Bad Salzuflen wehrt sich am Freitag (27.03.2020) dagegen, dass das Land NRW eine Kurklinik in der Stadt beschlagnahmen will. In dem ehemaligen "Sophienheim" sollen geflüchtete Menschen mit Vorerkrankungen untergebracht werden.

    So soll eine Ausbreitung des Virus verhindert werden. Bei Menschen mit Vorerkrankungen, wie z.B. Auto-Immunkrankheiten, könnte eine Corona-Infektion ernsthafte gesundheitliche Folgen haben.
    Vorübergehende Maßnahme

    Das Heim in der Salzufler Innenstadt verfügt über 200 Plätze, die aber nach Auskunft der Bezirksregierung Detmold nicht vollständig genutzt werden sollen. Laut Bezirksregierung sei das ein vorübergehende Maßnahme. Das Haus könne in zwei Wochen betriebsbereit sein.
    Stadt: Unterbringung ist rechtswidrig

    Eine dauerhafte Unterbringung sei aber rechtswidrig, betont die Stadt, die auch die vorübergehende Nutzung ablehnt. Das Heim liege in einem Kursondergebiet.

    Dort waren zwar schon einmal kurzfristig Geflüchtete untergebracht, aber eine solche Nutzung hatte man eigentlich vor Jahren untersagt. Auch will Bad Salzuflen das Heim als mögliches Überlaufkrankenhaus in der Corona-Krise freihalten.
    "Mehrbelastung behindert Verwaltung"

    Jede Mehrbelastung erschwere die Funktionsfähigkeit der Verwaltung zum Schutze der Bevölkerung, begründet die Stadtverwaltung ihren Widerstand. Die Bezirksregierung ist allerdings berechtigt, das Heim zu beschlagnahmen.

    In Ostwestfalen-Lippe betreibt das Land eine Erstaufnahmeeinrichtung mit zwei Standorten in Bielefeld und drei Zentrale Unterbringungseinrichtungen in Herford, Bad Driburg und Borgentreich.

    https://www1.wdr.de/nachrichten/west...uflen-100.html
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  6. #6
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    AW: Klinik in Salzuflen soll für Flüchtlinge beschlagnahmt werden

    Land will Bad Salzuflen doch nur krönen und verhindern, daß hinterher jemand klagt, man habe nichts mitbekommen.
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  7. #7
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    AW: Update:Klinik in Salzuflen soll für Flüchtlinge beschlagnahmt werden

    NRW beschlagnahmt Klinik eigens für „vorerkrankte Geflüchtete“

    Wie der Staat die Corona-Krise und den zwangsläufig heruntergebremsten Widerstand gegen die exzessive Flüchtlingspolitik ausnutzt, um Entscheidungen im Hauruck-Verfahren durchzusetzen, zeigt sich aktuell in Bad Salzuflen: Dort wurde eine leerstehende Reha-Klinik kurzerhand beschlagnahmt, um darin „vorerkrankte Geflüchtete“ unterzubringen – gegen den vehementen Widerstand der Stadt.

    Land und Deutsches Rotes Kreuz wollen in der beschlagnahmten Einrichtung nun bis zu 130 Geflüchtete „mit besonderem Schutzbedarf“ einquartieren. Die Stadt Bad Salzuflen hatte sich zuvor ausdrücklich und massiv geweigert, die Personen aufzunehmen: Das betreffende Haus liegt in einem Kur-Sondergebiet mit ohnehin überdurchschnittlich alter Bevölkerung – die ihrerseits zu den Risikogruppen zählen.

    Besonderer „Schutz für Schutzsuchende“

    Der ausgeübte Zwang wurde denn auch damit begründet, dass es sich bei den betreffenden Flüchtlingen laut „WDR1“ um „Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen oder Autoimmunkrankheiten“ handeln soll, die „unbedingt vor einer Covid-19-Erkrankung geschützt“ werden sollen. Corona-Infizierte sind dem Vernehmen nach jedoch nicht darunter. Offenbar müssen für „Schutzsuchende“ hierzulande jetzt auch noch eigene Kliniken freigeräumt werden, damit sie vor der Infektion bestmöglich geschützt werden – während die einheimische Bevölkerung Abstand halten und Mundschutz tragen soll.

    Unter normalen Umständen wäre das behördliche Vorgehen undenkbar – doch in Zeiten der Pandemie macht die Bezirksregierung Detmold kurzen Prozess. Es handelt sich um keinen Einzelfall: Laut WDR sollen auch in einer Jugendherberge in Bielefeld-Mitte Geflüchtete untergebracht werden, die als „Corona-Risikopatienten“ gelten.

    Die Stadt Bad Salzuflen hatte sich auch gegen die nur vorübergehende Nutzung ausgesprochen, weil sie das beschlagnahmte Heim eigentlich als mögliches Überlaufkrankenhaus in der Corona-Krise freigehalten wollte; das fällt nun flach, weil dort nur Flüchtlinge liegen. Sollte es tatsächlich wegen Corona noch zu medizinischen Engpässen kommen, hätten deutsche Patienten das Nachsehen, weil keine Ausweichbetten zur Verfügung stehen...

    https://www.journalistenwatch.com/20...rioritaet-nrw/
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