Das verhängte Einreiseverbot gilt nicht für Asylbewerber, da diese unter eine Sonderregelung fallen, wie die FAZ berichtet:

In der Mitteilung werden auch sämtliche Ausnahmen von der Einreisesperre aufgelistet. So müssen sämtliche EU-Bürger, deren Familienmitglieder und Drittstaatler ausgenommen sein, die einen langfristigen Aufenthaltstitel in einem Mitgliedsland besitzen. Darüber hinaus sollen ausgenommen werden: medizinisches Personal, Personal an der Grenze, Lastwagenfahrer, Diplomaten sowie Passagiere, die entweder auf der Durchreise sind oder aus unbedingt notwendigen familiären Gründen reisen.
Des weiteren sollen auch Personen, die um internationalen Schutz bitten, eingelassen werden.
Bei all diesen Menschen soll es verstärkte Gesundheitschecks geben.
https://www.faz.net/aktuell/gesellsc...-16681813.html