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    Umstrittener Merkel-Vertrauter soll Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden

    Stephan Harbarth: Verfassungsrichter mit umstrittener Vergangenheit

    Der Jurist soll Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden. Kritiker stellen seine Unabhängigkeit infrage und legen Verfassungsbeschwerde ein.



    Düsseldorf Ganz präsidial war sein Auftritt, fast schon staatsmännisch. In blauem Anzug, weißem Hemd und blauer Krawatte, das Mikrofon sicher in der Hand, trat Stephan Harbarth vor die Kamera, um dem Grundgesetz zum 70. Geburtstag zu gratulieren. Harbarth war noch nicht lange im Amt des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts – da wurde auf dem Karlsruher Schlossplatz Ende Mai 2019 das Jubiläum jenes Regelwerks gefeiert, das zu schützen der 48-Jährige gelobt hatte.







    Das Video dazu findet sich im Internet, mit sanfter, aber fester Stimme spricht der Badener darin von der besten Verfassung, „die wir je hatten“. Und dass er dem Grundgesetz eine gute Zeit wünsche, „auch in den kommenden Jahrzehnten“.



    Ob das eintrifft, hängt dabei auch von Harbarth selbst ab. Mittlerweile gilt als ausgemacht, dass er in Kürze zum neuen Präsidenten des höchsten deutschen Gerichts auserkoren wird. Allerdings lastet seine Vergangenheit zurzeit schwer auf den Karlsruher Verfassungshütern. Seit Anbeginn seiner Ausrufung als Verfassungsrichter betonen Kritiker, dass Harbarth als ehemaliger Anwalt und CDU-Politiker nicht neutral agieren könne.



    Sein neuer Arbeitgeber ist damit in eine knifflige Situation geraten. In Karlsruhe liegt eine Verfassungsbeschwerde gegen seine Ernennung im November 2018 vor, eine Entscheidung steht in Kürze an. Eine zweite wurde am Mittwoch verworfen.




    Dabei geht es neben Fragen nach seiner Unabhängigkeit um Grundsätzliches: Sind Wechsel von Politikern und Anwälten, die klassische Interessenvertreter sind, an ein Gericht, noch dazu das höchste deutsche, überhaupt richtig? Und welcher Unabhängigkeitsmaßstab muss gelten? Muss bei einem Verfassungsrichter nicht schon der Anschein der Abhängigkeit ausgeschlossen sein?



    Zwei von Harbarths größten Opponenten sind dabei ausgerechnet Juristenkollegen aus der eigenen Partei: der Kölner Rechtsprofessor Heribert Hirte und der Kölner Rechtsanwalt Claus Schmitz.


    Musste Hirte wegen Harbarth gehen?

    Der 61-jährige Hirte sitzt für die CDU im Bundestag – und ist inzwischen, nach der Abwahl des AfD-Mannes Stephan Brandner, kommissarischer Vorsitzender des Rechtsausschusses. Von Hause aus ist er Juraprofessor an der Universität Hamburg – und war Mitherausgeber der seit 1972 erscheinenden „Zeitschrift für Gesellschaftsrecht“ (ZGR) und maßgeblicher Ziehvater ihres internationalen Pendants ECFR.



    Die beiden Periodika gelten in der Szene als tonangebend. Hirte gehörte neben bekannten Namen wie Wulf Goette oder Gerd Krieger dem Herausgeberkreis an – bis er dort ausgeschlossen und Stefan Harbarth aufgenommen wurde. Hirte kann das nicht verstehen und kämpft nun vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe gegen seinen Ausschluss aus dem Gremium, den er für unwirksam hält.



    Musste Hirte gehen, weil man Platz machen wollte für den künftigen Verfassungsrichter Harbarth? Das Amt des Vorsitzenden des 1. Senats in Karlsruhe und damit des potenziellen neuen Präsidenten konnte jedenfalls nur mit dem Segen von Bundeskanzlerin Angela Merkel vergeben werden.




    Und als 2017 die Diskussion um diese Position begann, tauchte Harbarth bei der damaligen Weihnachtsfeier der CDU/CSU-Fraktion überraschend als Merkels Platznachbar auf. Die „Welt“ berichtete daraufhin, dass Harbarth offenbar „für Höheres“ auserkoren sei.



    Bei der Zeitung für Gesellschaftsrecht wird ein Plan für die Aufnahme des künftigen Verfassungsrichters Harbarth hingegen bestritten. Peter Hommelhoff, ehemaliger Rektor der Universität Heidelberg und Mitherausgeber der ZGR sagt: „Den übrigen Herausgebern war bei Berufung von Herrn Harbarth im Juni 2018 nicht bekannt, dass er Ende 2018 zum Bundesverfassungsrichter berufen würde.“

    Zweifel an der Berufung zum Honorarprofessor

    Claus Schmitz hingegen glaubt, dass Harbarth auf dem Weg nach Karlsruhe fragwürdige Hilfe bekam. Grauer Anzug, hellgraues Hemd und CDU-Parteibuch – der 38-jährige Anwalt opponiert offen gegen Harbarth, weil ihn dessen Berufung „beunruhigt“. Schmitz‘ Kanzlei HMS Barthelmeß Görzel liegt im Herzen der Domstadt, er steckt hinter jener Verfassungsbeschwerde gegen Harbarth, die das Verfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen hat.



    Begründung: Schmitz selbst sei von Harbarths Ernennung nicht direkt betroffen. „Es ist nicht zu verstehen, dass ein so wichtiges Thema mit vier Zeilen abgetan wird“, sagt Schmitz dazu.

    Als Nestbeschmutzer innerhalb seiner Partei sieht er sich nicht. „Wenn ich an ein Rechtssystem glaube, muss es immer funktionieren“, sagt Schmitz. Er hält die Berufung Harbarths weiter für nicht rechtens und glaubt, dass die Universität Heidelberg Harbarth den Weg ebnete, indem sie ihm im März 2018 den Titel eines Honorarprofessors verlieh.







    Anwalt Schmitz hat sich deshalb an die Universität gewandt, um zu klären, warum und durch wen Harbarth dort Honorarprofessor wurde. Doch die Universität verweigert ihm die Namen der zwei externen Gutachter, die die Professur stützen, sowie Einsichtnahme in die Gutachten.



    Auch dem Handelsblatt gegenüber beruft sich die Uni auf Vertraulichkeit – „im Interesse des offenen Wortes in den akademischen Berufungs- und Bestellungsverfahren“. Gespräche im Vorfeld der Ernennung seien der Juristischen Fakultät „nicht bekannt“.



    Zur Motivationslage heißt es, Harbarth sei seit 2004 als Lehrbeauftragter und Dozent für die Hochschule tätig gewesen. Und er habe Examensklausuren korrigiert. Auf Grundlage dieses langjährigen, „herausragenden Engagements“ habe der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät im Februar 2017 einstimmig beschlossen, Harbarth als Honorarprofessor vorzuschlagen.

    Vermutungen über Verflechtungen

    Hat Schmitz recht, wenn er nicht an Zufall glaubt? Das Verschweigen von Harbarths Gutachtern durch die Uni Heidelberg trägt nicht dazu bei, Vermutungen über Verflechtungen zu zerstreuen – zumal es eine offensichtlich finanzielle und personelle Nähe der Hochschule zu Harbarths früherer Kanzlei SZA Schilling Zutt & Anschütz aus Mannheim gibt.



    So riefen die Kanzlei und die Universität nicht nur gemeinsam die Wolfgang-Schilling-Stiftung ins Leben – für einen der Gründerväter der Sozietät, der selbst Honorarprofessor in Heidelberg war. Gemeinsam veranstaltet man seither Symposien unter Beteiligung von Kanzleianwälten und Heidelberger Rechtsgelehrten.




    Mit Thomas Liebscher ist ein weiterer SZA-Partner Honorarprofessor an der Universität. Der emeritierte Heidelberger Hochschullehrer Peter Ulmer war längere Zeit Aufsichtsrat der Kanzlei. Beide seien aber nicht am Verfahren zur Ernennung Harbarths beteiligt gewesen, so die Universität.



    Die Kanzlei SZA ist zudem Sponsor am Lehrstuhl für deutsches und europäisches Wirtschaftsrecht. „Zahlungseingänge von SZA wurden für die Jahre 2015, 2016, 2017 und 2019 verzeichnet. Sie betrugen jeweils 1 000 Euro“, heißt es an der Hochschule.



    Selbst wenn man all das für Zufall hält: Die Causa Harbarth bringt das Bundesverfassungsgericht auch durch die Verfassungsbeschwerden in eine missliche Lage. Lässt es auch die zweite Beschwerde ohne große Begründung an sich abperlen, setzt es sich dem Vorwurf aus, das Thema nicht ernst zu nehmen.



    Schon die Haltung von Noch-Präsident Andreas Voßkuhle dazu ist fragwürdig. Anwalt Schmitz hatte einen Antrag gestellt, Voßkuhle wegen Befangenheit aus dem Verfahren gegen Harbarth zu nehmen. Doch Voßkuhles Senat schmetterte dies jetzt ab – unter Mitwirkung Voßkuhles. Dabei hatte der in ungewöhnlicher Weise Mitte 2019 seine Meinung kundgetan, wie er zur Harbarths Ernennung steht.



    Mit Blick auf seinen potenziellen Nachfolger betonte Voßkuhle, dass es dem Gericht guttue, ein, zwei Leute in seinen Reihen zu haben, die etwas von Politik verstünden.





    Kollisionspunkt mit dem Richteramt

    Dabei ist Harbarths Tätigkeit als Politiker und Anwalt gerade ein zentraler Bestandteil der Verfassungsbeschwerden. Als Rechts- und Innenpolitiker war es Harbarths Aufgabe, sich zu Gesetzesvorhaben zu äußern und diese anzustoßen – ein Kollisionspunkt mit dem Richteramt, da am Verfassungsgericht häufig Gesetze überprüft werden – und zwar als letzte Instanz.



    Bis zu seinem Wechsel ans Gericht arbeitete Harbarth zudem in vorderster Front für die Großkanzlei SZA Schilling Zutt & Anschütz. Zunächst als Vorstand, später nach einem Formwechsel als deren Geschäftsführer. Slogan: „Zu uns kommen Konzerne“. Beispiele für SZA-Mandanten: Heidelberger Druckmaschinen, BASF, HVB, BayernLB oder die Aufsichtsräte der Deutschen Bahn und von Innogy. Zu Harbarths Mandanten zählten unter anderem CropScience, Südzucker und Daimler.




    Seine ehemalige Kanzlei berät auch Volkswagen. SZA vertritt den Autobauer im Dieselskandal bis heute gegen potenziell geschädigte Investoren. VW-Aktionäre verlangen rund neun Milliarden Euro Schadensersatz, weil der Konzern ihrer Meinung nach zu spät über den Dieselskandal informierte und sie der Kurssturz kalt erwischte.



    Harbarth trat in dem Mandat selbst zwar nicht auf, und SZA betonte auf Nachfrage, er sei mit dem Mandant VW nicht befasst gewesen. Aber seine Partner Markus Pfüller und Thomas Liebscher. Von den Volkswagen-Honoraren profitierte deshalb auch Harbarth. Als Rechtspolitiker im Bundestag vertrat er zudem Positionen, die durchaus im Sinne des Konzerns gewesen sein dürften: In der Diskussion um die Musterfeststellungsklage – eine Art Lex VW, mit der geschädigte VW-Käufer inzwischen gegen den Konzern vorgehen – sprach sich Harbarth gegen Sammelklagen mit Strafschadensersatz aus.




    Neben dem Kölner Anwalt Schmitz ist deshalb auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nach Karlsruhe gegangen – im Auftrag von zwei Volkswagen-Kunden und einem Aktionär. Die Sozietät ist vor allem dadurch bekannt, dass sie im Dieselskandal Tausende Autofahrer gegen Unternehmen wie Volkswagen und Daimler vertritt. „Ich bin in großer Sorge, dass durch die Ernennung von Stephan Harbarth Lobbyisten aus der Automobilindustrie direkt Einfluss auf das Gericht ausüben könnten “, sagt Anwalt Ralph Sauer. Lobbyisten würden die Fairness und Chancengleichheit in der Gesellschaft untergraben.




    Harbarth hat sich dazu bisher mit dem Hinweis verteidigt, wer Rechtsanwälte in Karlsruhe haben wolle, der dürfe sich nicht darüber beschweren, dass deren Sozietäten auch Mandanten haben. War er je an dem VW-Mandat beteiligt? Auch Harbarth sagt Nein.

    Ist das entscheidend? Harbarth war Vorstand beziehungsweise Geschäftsführer der Kanzlei.




    Reicht nicht das schon für den Anschein der Abhängigkeit aus? Léa Briand von Abgeordnetenwatch sieht einen klaren Interessenkonflikt: „Es spielt keinerlei Rolle, dass Harbarth nach eigenen Angaben in der Kanzlei nicht persönlich mit dem VW-Fall befasst war. Als Vorstand hat er die Interessen der Kanzlei – und damit letzten Endes auch die der Mandanten – zu wahren.“



    Die Verfassungsbeschwerde von Anwalt Schmitz stieß sich schließlich noch an etwas anderem. Harbarth gehörte zu jenen Abgeordneten, die aus ihrer anwaltlichen Tätigkeit nebenher erhebliche Summen kassierten. Wie viel genau Harbarth kassierte und wofür, ist aber nicht bekannt.


    Jährliche Einnahmen von über einer Million Euro

    Gesetzlich ist er nur verpflichtet, Nebeneinkünfte in eine Honorarklasse einzuordnen. Nach Erkenntnissen des „Spiegels“ soll Harbarth teils auf jährliche Einnahmen von über eine Million Euro gekommen sein. Weder Harbarth noch SZA wollten dazu etwas sagen. Aus den Geschäftsberichten seiner Kanzlei geht hervor, dass er seine Tätigkeit dort „hauptberuflich“ ausübte.



    Dazu sei er aber laut Abgeordnetengesetz gar nicht befugt, meinen Schmitz und Sauer. Das Gesetz erlaube nur Nebentätigkeiten. „Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages“, heißt es im Abgeordnetengesetz. Wofür bekam Harbarth also seine hohe Vergütung? Das wissen weder jene, die ihn zum Richter wählten, noch jene, die neben ihm auf der Richterbank sitzen oder über die Harbarth urteilt.



    Erste Konfliktlinien haben sich bereits gezeigt – wenngleich auf anderen Gebieten. So muss Harbarths Senat demnächst über das neue Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen entscheiden. Harbarth hatte als Politiker intensiv für ein Verbot solcher Ehen geworben und war nach eigenen Angaben „intensiv in die Vorbereitung und Verabschiedung des Gesetzes eingebunden“ gewesen. Sein Senat sprach ihn trotzdem von Befangenheit frei – wenn auch nicht einstimmig.



    Ähnlich verhielt es sich bei einem Gesetz über drastische Kürzungen von Hartz-IV-Leistungen – etwa für versäumte Termine oder abgelehnte Jobs. Harbarth hatte als Politiker für diese harten Sanktionen gestimmt. Trotz Kritik aus Politik und Medien blieb er auch bei dieser Entscheidung an Bord.



    Noch-Präsident Voßkuhle findet das alles offenbar nicht so dramatisch. Das Amt des Verfassungsrichters könne den Menschen ja auch verändern. Er habe schon erlebt, sagte Voßkuhle einmal, dass sehr konservative Personen in kurzer Zeit zu liberalen Richtern geworden seien.



    Schmitz und Sauer wollen sich nicht darauf verlassen. Sie sind davon überzeugt, dass Harbarth als langjähriger Konzernlobbyist und CDU-Bundestagsabgeordneter die falsche Wahl für das Bundesverfassungsgericht ist.



    Mehr: Der neue Verfassungsrichter Stephan Harbarth ist hochgelobt, aber nicht unumstritten: Manche sehen die Wirtschaftsverflechtungen des Top-Juristen als problematisch an.

    https://app.handelsblatt.com/politik...Y5CHHgpXcb-ap3
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Umstrittener Merkel-Vertrauter soll Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden

    Der Gang durch die Institutionen geht weiter.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #3
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    AW: Umstrittener Merkel-Vertrauter soll Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden

    Nun ist also bereits ein CDU-Mann suspekt? Das Justizwesen dieses Landes wird von Linken dominiert und da wird nie nachgefragt, ob jemand politisch zuverlässig ist.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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