Ich zitiere aus einem Artikel:

Dabei umreißt der Amtseid nach Artikel 56 des Grundgesetzes (in Verbindung mit Artikel 64 Absatz 2), so man ihn denn ernst nimmt, ganz klar die Ziele des politischen Handelns für jedes Regierungsmitglied, einschließlich des Regierungschefs:
„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
Danach hat kein deutscher Politiker den Auftrag, die Welt zu retten, sondern den Nutzen des eigenen Volkes zu mehren und Schaden von diesem zu wenden. Wer allerdings, wie Merkel, einen Bogen um „das deutsche Volk“ macht, sondern lediglich zwischen „Menschen, die schon länger hier leben“ und solchen, „die neu hinzugekommen sind“ unterscheidet, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, nicht auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen. Vielmehr „bereitet [er] rechten Ideologen das Feld“ wie der Jurist Matthias Buth und der Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände in Deutschland, Ali Ertan Toprak,... beobachtet hat
Die grundlegenden Bestimmungen für jegliches politisches Handeln sind in Artikel 20 GG aufgeführt:

„(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt.

Diese „Herrschaft des Rechts“ wird unter der Regierung Merkel namentlich bezüglich der Grenzsicherung ständig missachtet, so dass das Oberverwaltungsgericht Koblenz am 14. Februar 2017 (Aktenzeichen: 13 UF 32/17, Randnr. 58) bisher unwidersprochen feststellen konnte (kursiv von mir):
„Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“
Nach der Drei-Elemente-Lehre des Staatsrechtslehrers Georg Jellinek (1851-1911), die heute noch gültig ist, sind die konstituierenden Merkmale eines Staates: Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt. Wenn die deutsche Bundeskanzlerin erklärt, man könne die deutsche Grenze nicht sichern, ist dies eine Bankrotterklärung des Staates, die an sich zum sofortigen Rücktritt der Regierungschefin hätte führen müssen
https://www.achgut.com/artikel/kein_...welt_zu_retten