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    Angriff in Neumarkt-St. Veit: Bis zu sechs Zentimeter tiefe Stiche in Hals und Nacken

    Angriff in Neumarkt-St. Veit: Bis zu sechs Zentimeter tiefe Stiche in Hals und Nacken

    Der Scherenmann attackierte sein Opfer außerhalb des Stadtplatzes, am Penny-Parkplatz, am Kreisverkehr an der Bahnhofsstraße wurde der verletzte Kasache erstversorgt. Den flüchtigen Eritreers überwältigte die Polizei wenig später dann am Durchgang des Fruhmannhauses. Gestern wurde der Afrikaner verurteilt. ...

    rteil nach Verhandlung am Landgericht Traunstein: 30-Jähriger wurde im Sommer 2019 von einem Eritreer schwer verletzt. Jetzt muss der Scherenmann für fünf Jahre hinter Gitter.

    Neumarkt-St. Veit/Traunstein– Als ihn ein Freund nahe eines Einkaufsmarktes in Neumarkt-St. Veit wegen 30 Euro Drogenschulden ansprach, reagierte ein 27-jähriger Flüchtling aus Eritrea mit mindestens fünf Stichen mit einer Schere in den Hals- und Nackenbereich des 30-Jährigen. Das Opfer überlebte. Den teilgeständigen Täter verurteilte das Schwurgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs gestern lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe.






    Eine 22-jährige Augenzeugin bestätigte gestern großenteils den Sachverhalt der Anklage. Die Frau war am 26. Juni 2019 gegen 19.45 Uhr mit einer Bekannten und deren Kindern nach dem Einkauf im Supermarkt auf dem Weg stadteinwärts, als der Eritreer, den sie schon mehrmals gesehen hatte, mit seinem Fahrrad anhielt und fragte, wie es den Frauen gehe.

    Mit Bierfahne und aggressiv

    Die 22-Jährige berichtete, ein anderer, ihr unbekannter Mann sei dazu gekommen, habe dem Angeklagten von hinten auf die Schulter geklopft und gesagt, sie hätten „noch etwas zu klären“. Von Geld und Drogen sei die Rede gewesen, so die Zeugin. Der 27-Jährige, dessen Bierfahne sie gerochen habe, sei aggressiv geworden. Er sei vom Rad gesprungen und habe mit der Faust zugeschlagen. Der 30-Jährige habe den Angreifer seinerseits gepackt und mit der flachen Hand zurückgeschlagen.



    Die 22-Jährige schilderte, der 27-Jährige habe plötzlich „ein Messer“ aus der Hosentasche gezogen und sofort zugestochen. Als der Getroffene weglaufen wollte, habe der Angeklagte ihm weitere drei bis vier Stiche versetzt. Ein LKW-Fahrer habe gestoppt und den Flüchtling angeschrien, er solle aufhören. Der habe erwidert: „Halt die Fresse.“



    Die 22-Jährige sah den 30-Jährigen weglaufen und den 27-Jährigen hinterher radeln. Dabei hörte sie, wie der Angeklagte dem Verletzten etwas wie „Nazischwein“ nachrief. Dass das Tatwerkzeug in Wirklichkeit eine Schere war, erfuhr die Frau – wie andere Zeugen – erst später.

    Ihre Bekannte hatte den Vorfall am SB-Markt ähnlich im Gedächtnis. Die Frauen gingen damals weg – wegen der Kinder. Mehrere Personen wurden Zeugen, wie sich das Geschehen in Richtung Innenstadt weiterentwickelte. Ein Roller-Fahrer sah nahe eines Kreisverkehrs zwei Streitende und wollte schlichten. Angesichts des vielen Bluts an einem der Männer und „eines gefährlichen Gegenstands“ bei dem zweiten zog er es vor, weiterzufahren und einen Notruf abzusetzen. Ein Passant platzierte seinen Sohn in einiger Entfernung und eilte zu dem am Kreisverkehr herumtaumelnden Verletzten, der sagte: „Der hat mich in den Hinterkopf gestochen.“ Der Vater erblickte zudem den schreienden Täter – „mit starrem Gesicht voller Wut“.

    Altenpflegerin: 27-Jähriger wirkte verwirrt

    Auf eine Altenpflegerin wirkte der 27-Jährige „verwirrt“. Deckung mit ihrem Pkw verschaffte eine Sozialpädagogin dem blutüberströmten 30-Jährigen. Einem Redakteur lief der Verletzte vor den VW-Bus. Während sich der Zeuge mit drei, vier Leuten um den Mann bemühte, tauchte der Angeklagte „mit totalem Tunnelblick“ wieder auf und fixierte den Verletzten. Der Zeuge dachte: „Oh je, jetzt sticht er ihn ganz ab.“ Nach der Aufforderung, dem Geschädigten „nicht zu glauben“, verschwand der Täter jedoch.

    „Ich werde ihn umbringen!“

    Er radelte zu seiner Wohnung in einer städtischen Notunterkunft. Den Beamten der Polizeiinspektion Altötting trat er mit einem spitzen Gegenstand in der Hand entgegen. „Wir haben die Waffen gezogen und den Mann zu Boden gebeten“, informierte einer der Polizisten. Nach der Festnahme habe der erkennbar alkoholisierte 27-Jährige gerufen: „Auch wenn zehn von Euch da wären – ich werde ihn umbringen.“


    Der Rechtsmediziner Dr. Fritz Priemer aus Wonneberg stellte am Opfer damals fast 20 Verletzungen fest, darunter bis zu sechs Zentimeter tiefe Stichwunden im Nackenbereich. Nur dem Zufall sei geschuldet, dass nicht mehr passiert sei. Der psychiatrische Sachverständige, Dr. Stefan Gerl vom Bezirksklinikum in Gabersee, konstatierte dem 27-Jährigen, für gravierende psychische Probleme und für eine Suchterkrankung gebe es keine Anhaltspunkte. Die Schuldfähigkeit sei zur Tatzeit nicht beeinträchtigt gewesen.

    Staatsanwalt beantragte sechs Jahre Freiheitsstrafe

    Staatsanwalt Markus Andrä beantragte eine sechsjährige Freiheitsstrafe wegen „gefährlicher Körperverletzung“. Mindestens drei der Stiche seien mit Tötungsvorsatz erfolgt. Dennoch rückte Andrä von einem Tötungsdelikt ab – wegen eines „unvollendeten Versuchs“. Verteidiger Martin Lämmlein aus Mühldorf hatte „nur wenig zu ergänzen“ und forderte vier Jahre Haft.

    Von „versuchtem Totschlag“ blieb lediglich eine „gefährliche Körperverletzung“

    Wie der Staatsanwalt im Plädoyer verneinte die Kammer im Urteil einen ursprünglich angeklagten „versuchten Totschlag“. Eine gefährliche Körperverletzung sei in zwei Varianten verwirklicht worden – mittels eines gefährlichen Werkzeugs und durch eine das Leben gefährdende Behandlung, betonte Vorsitzender Richter Eich Fuchs.


    Der 27-Jährige habe zugeschlagen, zugestochen und zugetreten, habe damit den Tod des 30-Jährigen in Kauf genommen. Dass der Geschädigte das Ganze überlebt habe, sei dem Zufall zu verdanken.

    https://www.ovb-online.de/muehldorf/...-13571576.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Angriff in Neumarkt-St. Veit: Bis zu sechs Zentimeter tiefe Stiche in Hals und Nacken

    Von „versuchtem Totschlag“ blieb lediglich eine „gefährliche Körperverletzung“
    Anderen hätte man sogar einen Mordversuch unterstellt. Aber die Gerichte sind natürlich bestrebt per Migratenbonus ein so geringes Urteil wie nur irgend möglich daraus zu stricken.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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