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    Islamische Sprechpuppe ist keine Beleidgung

    Berlin – Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat einen 46-Jährigen vom Vorwurf der Beleidigung der Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli (SPD) freigesprochen.Die Äußerungen des Mannes im Internet seien noch von der Meinungsfreiheit gedeckt und daher nicht strafbar, urteilte das Gericht am Donnerstag.In einem Video soll der Mann Chebli als „Quotenmigrantin der SPD“ und „islamische Sprechpuppe“ bezeichnet haben.
    „Das heutige Urteil ist ein bitterer Tag, eine bittere Nachricht für alle, die sich tagtäglich für unsere Demokratie stark machen, für alle, die von Hass und Hetze betroffen sind, für alle, die von Rassisten beleidigt, bedroht und angegriffen werden“, teilte Chebli mit.Die Staatssekretärin für Bürgerliches Engagement und Internationales hat palästinensische Wurzeln. Kürzlich hatte Chebli eine gegen sie gerichtete Morddrohung von mutmaßlichen Rechtsextremisten öffentlich gemacht. Die 41-Jährige erhebt immer wieder ihre Stimme gegen Rassismus und Intoleranz und für eine offene Gesellschaft.Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer die Äußerungen des Mannes als massiv abwertend und rassistisch eingeschätzt. Es sei um bewusste Diffamierung und nicht um politischen Diskurs gegangen.„Die Feinde der Demokratie nutzen verstärkt die Schwächen unseres Rechtsstaates aus, um ihre rechte Hetze ungehemmt zu streuen“, so Chebli. „Und dieses Urteil bestärkt sie darin, dass sie dies tun können, ohne zur Rechenschaft gezogen zu werden.“ Gerade nach dem Mord an Walter Lübcke, in Zeiten der Anschläge in Halle und Hanau sei das ein fatales Signal.
    Chebli will Rechtsmittel einlegen

    „Wenn diese Hater denken, dass sie mich jetzt zum Schweigen bringen, irren sie. Ich werde weiter meine Stimme laut erheben“, kündigte Chebli an. „Wir lassen uns nicht einschüchtern. Wir werden weiter gegen Rassisten und die Betreiber des Hasses kämpfen und uns dafür stark machen, dass Deutschland ein freies, offenes und vielfältiges Land bleibt.“ Chebli will Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.https://www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/berlin-chebli-durfte-islamische-sprechpuppe-genannt-werden-69079218.bild.html
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  2. #2
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    AW: Islamische Sprechpuppe ist keine Beleidgung

    Ich werde weiter meine Stimme laut erheben“, kündigte Chebli an.
    Damit hat Fräulein Chebli nun wahrlich kein Problem.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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