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    Mostafa Nazari soll abgeschoben werden - Ein Artikel und sein Kommentar

    „Man stellt uns hier als naiv dar“

    „Wir lassen Mostafa Nazari nicht fallen, wir geben nicht auf“, sagt Sabine Weil. Zusammen mit Irene Niethammer ist sie Sprecherin des Ladenburger Arbeitskreises für Flüchtlinge und Hilfsbedürftige (AK) und meldet sich im Fall des nach Afghanistan abgeschobenen Flüchtlings zu Wort. Sie und ihre Mitstreiterinnen tun das aus aktuellem Anlass: So sorgten nämlich Äußerungen der CDU-Landtagsabgeordneten Julia Philippi beim AK für Empörung.


    Nur einseitige Informationen

    Im Nachgang einer Landtagsdebatte (der „MM“ berichtete) hatte Philippi erklärt, dass der Straßenbau-Lehrling schon im April 2019 zur Ausreise aufgefordert worden wäre; damals hätte man die Härtefallkommission oder den Petitionsausschuss, dem sie selbst angehöre, anrufen können. Dass dies nicht geschah, nannte sie ein „bedauerliches Versäumnis“.



    Philippi habe nur einseitige Informationen, „die nicht das Ganze abbilden“, kritisiert Weil. Der AK werde rechtlich von einem Anwalt beraten und informiere sich bei Organisationen wie Pro Asyl; soweit es die Härtefallkommission betreffe, würden die Zahlen für sich sprechen: „Von über 600 Anträgen wurden 2018 nur sehr wenige angenommen.“


    Sie und ihre Mitstreiter seien verletzt: „Man stellt uns hier als naiv dar, dabei bin allein ich seit sieben Jahren in der Flüchtlingshilfe.“ Und dort schaue man sich sehr genau an, für wen man sich stark mache. „Wir wussten, dass das eine brenzlige Situation ist, und waren uns durchaus der Vorstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung bewusst, die er hatte“, sagt Niethammer: „Aber wir haben auch gesehen, wie er sich um Integration bemühte.“


    Etwa, was seinen Einsatz im Athletik-Sport-Verein Ladenburg betraf, aber auch die Auszeichnungen, die der Lehrling nach seiner Ausbildung erhielt. Die guten Zeugnisse bekam er allerdings erst im Sommer 2019, ebenso wie den Bescheid, dass er eine Zusatz-Ausbildung machen könne. „Das hätte ich also gar nicht bei der Härtefallkommission anbringen können“, gibt Petra Fuhry zu bedenken. Seit der Abschiebung Nazaris geht es der Ladenburgerin, die sich jahrelang um den jungen Mann kümmerte, sehr schlecht.


    Noch immer gehen ihr die Umstände seiner Verhaftung im Heidelberger Landratsamt nach: „Wenn ich ihm nicht noch ein paar Sachen in die Abschiebehaft gebracht hätte, dann hätte er nichts gehabt, nichts Persönliches. Das ist doch nicht Rechtens.“
    Duldungen persönlich abholen

    Beim AK sieht man noch andere Entwicklungen mit Sorge. Weil berichtet, dass Flüchtlinge mittlerweile ihre Duldungen persönlich beim Rhein-Neckar-Kreis abholen müssen und nicht mehr in Begleitung von Helfern: „Das heißt, sie müssen jedes Mal Urlaub beantragen, alle drei Monate.“ Und es heiße auch, dass der AK keine Chance mehr habe einzugreifen.


    Die Verhaftung habe sich zudem negativ auf die Geduldeten in der Römerstadt ausgewirkt, berichtet sie weiter: „Viele stellen alles infrage und wollen von mir wissen, ob alles sinnlos gewesen ist, was sie bisher getan haben, um sich zu integrieren.“ Viele hätten Angst.


    Niethammer hat auch Verunsicherung bei den Arbeitgebern ausgemacht, und Fuhry ist nach ihrem jahrelangen Einsatz als Helferin frustriert: „Wir tun das doch auch für die Gesellschaft.“ Eva-Maria Woll nickt: Gerade durch die Arbeit der Helfer könne verhindert werden, dass sich Parallelgesellschaften bilden. Mit Erfolg, sagt Weil: „Ich wurde schon gefragt, ob es in Ladenburg überhaupt noch Flüchtlinge gibt?“


    Vielleicht auch, weil man die Menschen oft gar nicht sehe, weil sie bei der Arbeit seien. „Sie tun etwas für uns“, bemerkt Niethammer mit Verweis auf Stellen in der Altenpflege oder bei Bauunternehmen, wo Arbeitskräfte gesucht würden.


    Soweit es Nazari betrifft, wollen sich die Frauen nicht entmutigen lassen; sie wollen erreichen, dass seine Wiedereinreisesperre verkürzt wird. Doch auch sonst tut sich beim AK viel: Etwa 140 Ehrenamtliche kümmern sich um Deutschkurse, Hausaufgabenbetreuung, die Kleiderkammer, Begegnungscafés, um Hilfen bei Behördengängen, sind „Paten“ für einzelne Personen oder Familien und vieles mehr. Und sie erfahren viel Solidarität, nicht zuletzt im Fall Nazari, sagt Weil: „Das kommt von allen Seiten, aus der gesamten Bevölkerung.“

    https://www.morgenweb.de/mannheimer-...d,1600465.html



    Kritik an umstrittener Abschiebung

    In dem Artikel wird berichtet, dass künftig Flüchtlinge, die ihre Duldung abholen wollen, dies „nicht mehr in Begleitung von Helfern“ dürfen. Im Fall von Mostafa Nazari stellte sich die vorgebliche Duldung als Vorwand für die Abschiebung heraus. Frau Fuhry, die ihn betreut hatte, war unerwünscht, weil sie Zeugin war und die Öffentlichkeit informieren konnte. Musste also diese Aktion das Licht der Öffentlichkeit scheuen?


    Dass nun in Zukunft keine Helfer mehr ihre Schützlinge begleiten sollen, macht nur zu deutlich, dass diese Praxis, die angebliche Verlängerung der Duldung ins Gegenteil zu verkehren, fortgeführt werden soll. Eine polizeiliche Maßnahme, die unter Geheimhaltung vollzogen wird, das Licht der Öffentlichkeit scheut. Es sollen keine Zeugen zugegen sein. Wie finde ich das? Mit einem Wort: infam. Und nicht vereinbar mit meiner Vorstellung von einem Rechtsstaat.


    Zwei Menschen – ein Geflüchteter, der sich integrieren will und eine Person, die ihn betreut – haben einen Termin; ein Papier soll verlängert werden. Sie nehmen den Termin wahr. Sie werden in der Tat erwartet, aber nur, damit der Mann festgenommen und abgeschoben werden kann.


    Als ich die Geschichte las, wie einer ahnungslos in die Falle gelockt wurde, hat es mich gegruselt. Wieder mal wird jemand abgeschoben, weil man ihm aufgrund der Integrationsleistung habhaft werden kann. Dass Frau Philippi den „schwarzen Peter“ den Betreuungspersonen zuzuschieben versucht – geschenkt! Und fies. Die Integration von Flüchtlingen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, ob uns das gefällt oder nicht.

    Der AK Ladenburg setzt sich seit Jahren erfolgreich dafür ein und hat, wie ich lese, auch genügend fachliche Information; dieses Engagement ist für uns alle wichtig. Naiv ist es, nichts für die Integration der Neuankömmlinge zu tun.

    https://www.morgenweb.de/mannheimer-...d,1608159.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Mostafa Nazari soll abgeschoben werden - Ein Artikel und sein Kommentar

    „Wir wussten, dass das eine brenzlige Situation ist, und waren uns durchaus der Vorstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung bewusst, die er hatte“, sagt Niethammer: „Aber wir haben auch gesehen, wie er sich um Integration bemühte.“
    und ansonsten ist er ein ganz Lieber. Schwere Körperverletzung ist ja auch nur eine Bagatelle.


    „Man stellt uns hier als naiv dar“
    ...na, woher mag das wohl kommen?


    Seit der Abschiebung Nazaris geht es der Ladenburgerin, die sich jahrelang um den jungen Mann kümmerte, sehr schlecht.
    …...so ganz uneigennützig ist die Hilfe dann doch nicht. Sie ist nicht die erste Helferin, die sich etwas von ihrem Schützling erhofft.

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Die Abschiebung machte aber eine ziemlich große Welle...………….

    Nach der Abschiebung eines Afghanen
    Regierungspräsidium äußert sich zur Abschiebung Nazaris
    Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat sich auf Anfrage des SWR ausführlich zur Abschiebung des Afghanen Mostafa Nazari geäußert. Es sieht weder in der Art der Abschiebung noch in der Abschiebung selbst Fehler.
    Der mittlerweile 26-jährige Afghane war Mitte Januar abgeschoben worden. Er war nach Angaben des Helferkreises für Flüchtlinge in Ladenburg gut integriert und hatte eine Arbeitsstelle. Aber er war 2015 in eine Schlägerei in der Asylunterkunft Ladenburg verwickelt, bei der andere Schnittwunden erlitten. Dafür wurde er verurteilt. Wegen dieser Vorgeschichte als verurteilter Straftäter hatte er keine dauerhafte Duldung erhalten.
    Die Art der verdeckten Abschiebung im Landratsamt Heidelberg hatte heftige Kritik des Grünen-Landtagsabgeordneten Hans-Ulrich Sckerl ausgelöst. Er sprach von einem Skandal.
    Das Regierungspräsidium hat zusammen mit dem Innenministerium auf die Fragen des SWR folgendermaßen geantwortet:
    Warum erfolgte der Zugriff ausgerechnet bei einem offiziellen Termin im Landratsamt?
    Den Asylantrag von Herrn Nazari hatte das BAMF im Mai 2017 als unbegründet abgelehnt. Seit April 2019 war Herr Nazari vollziehbar ausreisepflichtig. Seiner Ausreisepflicht war Herr Nazari nicht freiwillig nachgekommen. Wenn vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer nicht freiwillig ausreisen, müssen sie jederzeit damit rechnen, abgeschoben zu werden. Sie erhalten bis zur freiwilligen Ausreise oder Abschiebung eine Duldung mit auflösender Bedingung, so auch Herr N., was bedeutet, dass die Duldung mit Vollzug der aufenthaltsbeendenden Maßnahme erlischt. Deutlich mehr als 1/3 der geplanten Abschiebungen in Baden-Württemberg scheitert daran, dass die Betreffenden nicht angetroffen werden. Deswegen werden gelegentlich auch Termine bei Ausländerbehörden genutzt, um ausreisepflichtige Ausländer, insbesondere Straftäter, in Gewahrsam zu nehmen und die Abschiebung somit sicherzustellen.
    Regierungspräsidium Karlsruhe


    SWR
    War das Landratsamt bzw. der Landrat von dem geplanten Zugriff informiert?
    Das Landratsamt war über die geplante Maßnahme vollumfänglich informiert.
    Regierungspräsidium Karlsruhe
    Hat es sich um einen von Mostafa Nazari vereinbarten Termin gehandelt oder um einen von der Behörde festgesetzten Termin?
    Die von Herrn Nazari bevollmächtigte Ehrenamtliche hatte das Landratsamt aktiv um den Termin zwecks Duldungsverlängerung gebeten, da die Duldung am 15.1.2020 endete.
    Regierungspräsidium Karlsruhe
    Herrn Nazari sowie der ihn betreuenden Ehrenamtlichen war bekannt, dass er bereits seit April 2019 hätte ausreisen müssen.
    Herr Nazari sowie der ihn betreuenden Ehrenamtlichen stand insofern ausreichend Zeit zur Verfügung, sich über Möglichkeiten einer freiwilligen Aus- und ggf. einer legalen Einreise zu informieren. Die Abschiebung ist das letzte Mittel des Staates, wenn ausreisepflichtige Ausländer nicht ausreisen.
    Regierungspräsidium Karlsruhe
    Sehen Sie das Vertrauensverhältnis zwischen Ehrenamtlichen und Behörden durch solche Aktionen gestört?
    Die Abschiebung von Herrn Nazari war rechtmäßig, da er seit April 2019 ausreisepflichtig war. Wir können insofern keinen Grund erkennen, warum das Vertrauensverhältnis zwischen Ehrenamtlichen und Behörden durch einen in der Praxis üblichen Vorgang, wie diesem, gestört sein sollte.
    Regierungspräsidium Karlsruhe
    Bundesweit werden Fachkräfte (auch in der Baubranche) händeringend gesucht. Die Bundesregierung will auch aus Drittländern Fachkräfte anwerben. Mostafa Nazari war beruflich gut integriert. Warum gibt es dennoch für ihn keine Perspektive?
    Wer kein Bleiberecht bekommt, muss ausreisen und notfalls abgeschoben werden. Wenn am Ende eines rechtsstaatlichen Verfahrens feststeht, dass ein Asylbewerber ausreisepflichtig ist, ihm also nach allem rechtlichen Ermessen kein Schutzstatus zusteht, müssen wir das auch durchsetzen – ansonsten macht sich der Rechtsstaat unglaubwürdig. Alles andere untergräbt auch die Akzeptanz des Asylrechts. Wäre es so, dass alle, die arbeiten, ein Bleiberecht bekämen, so entschieden letztlich die Personalverantwortlichen in Unternehmen über den Aufenthalt und nicht der Staat. Im Übrigen gehört es zu einer ehrlichen Diskussion, dass wir nicht die Fehler der Integration aus den 70er-Jahren wiederholen. Damals haben wir in den Gastarbeitern zu oft nur die Arbeitskraft gesehen und nicht den Menschen, der mit seiner Biografie, seinen Nöten und seinen sozialen Bedürfnissen Teil der Gesellschaft oder schlimmstenfalls einer Parallelgesellschaft wurde. Darüber hinaus ist anzumerken, dass wir in Baden-Württemberg rund 67.000 Flüchtlinge mit einem Schutzstatus haben, die im Land bleiben und arbeiten dürfen. Wir sollten uns bemühen, zuerst einmal diese Flüchtlinge in Arbeit zu bringen. Sonst hätten wir das absurde Ergebnis, dass wir auf der einen Seite Menschen, die arbeiten dürfen und können, mit staatlichen Leistungen den Lebensunterhalt bezahlen und auf der anderen Seite Menschen, die das Land verlassen müssen, bleiben dürften. Das Aufenthaltsrecht ist Bundesrecht – und die Länder haben nur einen sehr begrenzten Spielraum innerhalb des Rahmens, den der Bund vorgibt. Baden-Württemberg hat diesen Spielraum im Interesse der Unternehmen und der arbeitenden Geflüchteten weitgehend ausgeschöpft. Das sehen Sie etwa daran, dass im Vorgriff auf die seit dem 1. Januar 2020 geltende Beschäftigungsduldung, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Bleibeperspektive für geduldete Ausländer in Beschäftigung ermöglicht, bereits seit März 2019 Ermessensduldungen für ausreisepflichtige Ausländer in Beschäftigung erteilt werden können. Mit dieser „Vorgriffsregelung“ hat Baden-Württemberg Bundesrecht, das erst zum Jahr 2020 in Kraft getreten ist, bereits im vergangenen Jahr angewendet, um Personen, die die Voraussetzungen der neuen Regelung erfüllen, eine Bleibeperspektive zu geben und ist damit den Unternehmen weit entgegengekommen.
    Regierungspräsidium Karlsruhe
    STAND
    20.1.2020, 15:16 Uhr

    https://www.swr.de/swraktuell/baden-...on-rp-100.html
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