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  1. #11
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    AW: Amoklauf: 11 Tote in Hanau

    Laut Gutachter sei Rathjen massiv in seiner Fähigkeit eingeschränkt gewesen.
    Könnte das nicht auch auf so manchen Gutachter zutreffen?
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  2. #12
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    AW: Amoklauf: 11 Tote in Hanau

    Ein Jahr nach dem Anschlag gab es ein großes "Gedenken" an diese Tat. Vor allem die Türken nutzten die Morde um sich als arme, unschuldige Opfergemeinschaft aufzuspielen. Es wurde zudem eine lückenlose Aufklärung gefordert. Dass der Fall längst lückenlos aufgeklärt ist, wissen diese Berufsopfer natürlich nicht.
    Steinmeier, Lindh und Konsorten gaben der AfD eine direkte Schuld am Verbrechen. Völlig unter den Teppich gekehrt werden die Erkenntnisse des Bundeskriminalamts, dass bereits im März 2020 erklärt hatte, dass der Täter kein Rechtsextremist war.
    Wie immer, instrumentalisieren linke Gruppen diese Tat. Es gibt vergleichbare Taten, wo der/die Täter Migranten sind. Zum Beispiel der islamische Anschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin. Wie immer schweigen die linken Brandstifter und Merkel brauchte 3 Jahre um sich zu äußern. Der Anschlag in Hanau war eine verabscheuenswürdige Tat. Die Reaktionen der einzelnen Interessengruppen ist eine Schande!
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #13
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    AW: Amoklauf: 11 Tote in Hanau

    Der Wissenschaftskanzlerin kommt das Schweigen der Wissenschaftler zum Jahrestag des Verbrechens von Hanau gerade zupass.

    Die wahnsinnige Tat von Hanau 2020 vor einem Jahr, als der 42jährige Täter wahllos und blindlings Menschen erschoss, wird von Politik und Medien im Phantomkampf gegen Rechts instrumentalisiert. Das ist beschämend. Vielleicht noch beschämender: Wissenschaftler halten ihre faktenbasierte, übereinstimmende, konträre Bewertung des Verbrechens, zurück. Sie schweigen aus blankem, feigem, politisch korrektem Opportunismus.
    Man kennt das als Teilnehmer des (noch nicht abgeschafften) Individualverkehrs auf der Autobahn. Die Durchsage im Radio warnt vor einem (jetzt politisch korrekt) „Falschfahrer“, um schwere Unfälle zu vermeiden.

    Falsch-Denker in der Gegenrichtung des öffentlichen Mainstream-Diskurses werden, ähnlich der Situation im Verkehr, gleichsam als geistige Bedrohung gemeldet und diffamiert. Das Erkennungsmerkmal des Falschdenkers ist das Etikett „rechts“, womit er dann automatisch auch das Attribut „Nazi“ erwirbt.

    Das semantische Spektrum von „Nazi“ umfasst alles, was vor dem ersten Aufkeimen des schon seit langem angedachten gesellschaftlichen Resets als „konservativ“ bezeichnet wurde, was weitab von allem Reaktionären oder verbohrtem Selbstzentrierten zu orten war.

    Ist ihm das Etikett einmal aufgepappt, wird es der Beklebte nicht mehr los. Der „Rechte“ fährt mit diesem Kennzeichen ein für allemal auf der falschen Spur und in die falsche Richtung. Er hat offensichtlich nicht kapiert, dass nur die Einbahnstraße öffentlich gebilligten Denkens, genauer gesagt Meinens, der Weg zur Wahrheit ist.

    Nazi – nicht yesterday, sondern Nazi for ever
    Besonders rigoros vorgeschrieben und durchgesetzt wird die Einbahnstraße des Denkens, wenn es um die Beurteilung von Straftaten geht, die im Dauerbrenner „Kampf gegen Rechts“ zum Anheizen der öffentlichen Stimmung geeignet sind. Da wird schon mal ein Einzelgänger im Schnellsprint hinter einem Weglaufenden schnell zur Gallionsfigur einer „Hetzjagd“, rassistisch motiviert natürlich (oder auch antisemitisch, ist ja alles dasselbe), und wenn das dem Präsidenten des Verfassungsschutzes nicht passt – und er das auch noch öffentlich von sich gibt – dann kann er schon mal seinen Schreibtisch räumen. Stimmt doch, oder nicht, Herr Maaßen?

    Der Nazi, das ist nicht eine Erscheinung der Vergangenheit zwischen 1933 und 1945, das ist heute der ideologische Abfalleimer für alles, was keinen linken Stallgeruch hat. Johannes Gross [ † 1999] , sagte es so: „Je länger das Dritte Reich tot ist, umso stärker wird der Widerstand gegen Hitler und die Seinen.“

    Die Bluttat von Hanau – ein klarer Fall von „Rassismus“ und „Rechtsextremismus“ – für die Bundeskanzlerin und die Zubringer-Medien
    Denken in der Gegenrichtung verlangt in diesen Tagen politischer Korrektheit, vorab klarzustellen, was man NICHT sagen will. Also: es geht nicht darum, die Grässlichkeit der Ereignisse in Hanau, deren man jetzt nach einem Jahr gedachte und ins nationale Gedächtnis prägen will, zu verharmlosen. Dies bedeutet aber doch nicht, dass man nur eine Seite hört, wenn es um die adäquate Beurteilung des Verbrechens geht. Es gilt „Audiatur et altera pars“ (Man höre auch die Gegenseite), das Glaubensbekenntnis jeder an Gerechtigkeit orientierten Wahrheitssuche.

    Die Bundeskanzlerin weiß es – wie eigentlich immer – besser
    O-Ton Dr. Merkel: „Indem wir auch jetzt, ein Jahr später, der Ermordeten von Hanau gedenken, sagen wir: Wir alle, die wir hier in Deutschland friedlich miteinander leben wollen, stehen geeint gegen den Hass der Rassisten. Gewalttaten wie die Morde von Hanau (…) haben uns auf schreckliche Weise vor Augen geführt, was der Rechtsextremismus anrichten kann.“

    Die faktenbasierte Diagnose sieht dies anders
    Prof. Wolfgang Meins, Neuropsychologe, Arzt für Psychiatrie und Neurologie, gerichtlicher Sachverständiger auf dem Gebiet der Psychiatrie, gab auf indubio, dem Podcast von Achgut.com, ein Interview, in dem er vorhandenes Wissen über den Täter aus wissenschaftlicher Sicht präsentierte, analysierte und evaluierte. Seine Aussagen seien hier thesenhaft, vorrangig sinngemäß wiedergegeben. Sie sprechen eine andere Sprache als das politisch opportune Narrativ.

    Die Kernaussagen lassen sich so zusammenfassen: Der Täter war schizophren, weder netzmotiviert, noch schuldig, noch von einer rassistischen Ideologie zur Tat getrieben. Er war im medizinischen u n d juristischen Sinne nicht schuldig. Rassismus oder Rechtsextremismus als Motiv für die Wahnsinnstat ist eine nicht haltbare Interpretation. Hier nachzuhören.

    (Die Aussagen des Interviews sind sinngemäß, weitestgehend wörtlich und thesenhaft, nicht zwingend in der tatsächlichen Reihenfolge, wiedergegeben. Hervorhebungen vom Autor.)

    Prof. Meins:

    Der Attentäter litt an einer schweren paranoiden Schizophrenie. Das Problem ist nur, dass es kaum jemand öffentlich sagt. Die sich dazu geäußert haben, sind zu dieser Auffassung gekommen. Das ist auch der ehem. Direktor der forensischen Psychiatrie der Charité, der das völlig zweifelsfrei festgestellt hat, ebenso der vom Generalbundesanwalt beauftragte Prof. Sass. Das ist so eindeutig, wie es sicherlich selten unter Gutachtern ist. Wenn man diesen Fall von 100 Psychiatern begutachten lässt, dann werden 100 diese Diagnose stellen. Nach Prof. Sass sind bei dem Attentäter Krankheit und Ideologie untrennbar miteinander verschmolzen gewesen. Das Gehirn des Täters war besetzt vom wahnhaftem Denken.

    War der Täter getrieben von Fremdenhass?

    Der ausgebildete Wahn hat keinen Bezug zur Primärpersönlichkeit. Wenn ein solcher [wahnhafter, schizophrener] Schub vorbei ist, und der Erkrankte gesundet, steht er fassungslos davor, warum dieses seine Überzeugungen waren. Ideologische Überzeugungen können in den Wahn mit einbezogen werden, aber das ist nicht das Typische.

    Welche Rolle spielen bei der Tat sog. Netzwerke?

    Als jetzt der Vater des Attentäters wieder in den Medien auftauchte, war die erste Aktivität einer Linken aus dem hessischen Parlament, wieder die alte Geschichte von Netzwerken unters Volk zu bringen, der angeblich nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit bisher nachgegangen worden sei. Völlig aberwitzig. Psychisch Kranke, wie der Täter, aber auch der Vater, der auch mindestens an einem Wahn leidet, wirken nicht ansteckend auf ihre Umgebung. Die werden isoliert und werden immer isolierter im Laufe ihrer Krankheit. Er galt als Sonderling.

    Die Darstellung in den Medien – eine Instrumentalisierung?

    Ich bin erschlagen von der Einhelligkeit der Instrumentalisierung: Dass es Rassismus war, dass es Rechtsextremismus war, dass die AfD dahintersteht, mitgeschossen hat, dass immer noch die Frage nach Netzwerken gestellt wird.

    Beschämend – das Schweigen der Kollegen

    Es macht mich fassungslos, dass die Fachgesellschaft, die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychosomatik und Nervenheilkunde mit über 10 000 Mitgliedern in dieser Sache ihre Stimme bisher noch nicht erhoben hat. Die äußern sich im ihrem Internetauftritt zu jedem Mist, aber hierzu schweigen sie wie ein Schweigekartell. Auch eine zweite Gesellschaft, die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie, die sich besonders den chronisch psychisch Kranken verschrieben hat, hält sich bedeckt. Niemand ergreift Partei gegen die plumpeste Instrumentalisierung eines chronisch psychisch Kranken, der Schlimmes getan hat, aber für diese Tat nichts kann.

    Die Erbarmungslosigkeit der Instrumentalisierer

    Den Angehörigen wird durch diese Instrumentalisierung die Chance genommen, wirklich trauern zu können. Auch wenn man sich diese Dokumentation in der ARD anschaut, dann beschleicht einen der Eindruck, dass ein großer Teil der Hinterbliebenen zu einer Art Berufstrauernden wird, die damit vielleicht keine Chance haben, in ihrem Leben noch einmal Abstand zu finden, damit fertig zu werden, und noch etwas von ihrem Leben zu haben. Auch wenn sie das Geschehen nicht vergessen.

    Wahrheit und Politik
    Die Wahrheit, meinte die Dichterin Ingeborg Bachmann [ † 1973] , sei dem Menschen zumutbar. Offensichtlich dachte sie dabei nicht an die politisch korrekte Wahrheit. Diese dient dem Machterhalt. Nicht dem Menschen.

    https://reitschuster.de/post/hanau-p...-wissenschaft/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #14
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    AW: Amoklauf: 11 Tote in Hanau

    Obwohl der Täter psychisch krank ist und seine Tat keinen rechtsextremistischen Hintergrund hat, wird genau das von den Medien, Moslems und Linken behauptet. Diese Leute brauchen derartige Taten, die sie für ihre Zwecke instrumentalisieren können. Während jeder Allahu Akbar-brüllende Mörder umgehend in die Psychiatrie eingewiesen und ein islamischer Hintergrund kategorisch geleugnet wird, interessiert die psychische Erkrankung des Hanauer Täters nicht....


    Es gibt neue Erkenntnisse zum Geisteszustand des Attentäters von Hanau – die man offenbar nicht an die große Glocke hängen will.

    Vor gut zwei Wochen jährte sich das Attentat von Hanau zum zweiten Mal, und zwei Monate zuvor hatte der Generalbundesanwalt (GBA) die Einstellung der Ermittlungen bekanntgegeben: Obwohl rund 300 Hinweisen und Spuren nachgegangen, über 400 Zeugen vernommen und mehrere hundert Asservate untersucht worden seien, „haben sich keine Hinweise darauf ergeben, dass andere Personen in die Anschlagspläne von Tobias R. eingeweiht gewesen sein könnten“. Das von bestimmten Kreisen immer wieder vermutete rechtsextreme Netzwerk hinter dem Täter hat es also nicht gegeben. Für kritische und fachkundige Beobachter war das allerdings schon kurz nach dem Attentat klar: Wahn isoliert, vor allem, wenn er Bestandteil einer langjährigen Schizophrenie ist. Diese Gruppe von psychisch Kranken ist schlicht nicht netzwerkfähig.

    Die Einschätzung des Sachverständigen wird verschwiegen
    Damit drängt sich die Frage auf, was denn der GBA abschließend zur psychischen Verfassung des Täters anzubieten hat. Immerhin hatte man ja einem bekannten und renommierten psychiatrischen Sachverständigen, Prof. Henning Saß, einen Gutachtenauftrag in dieser Sache erteilt. Doch zu dessen Ergebnissen findet sich nicht ein einziges Wort in der abschließenden Erklärung des GBA – erstaunlich, oder auch nicht. Lediglich einmal geht es in der GBA-Erklärung um die psychische Situation des Täters. Bei ihm hätten – nicht näher beschriebene – „psychische Beeinträchtigungen“ bestanden. So kann man natürlich auch eine schwere, ebenso chronifizierte wie hochakute paranoid-halluzinatorische Schizophrenie bezeichnen. In diesem euphemistischen Tonfall geht es weiter, wenn festgestellt wird, dass Tobias R. ungeachtet dieser psychischen Beeinträchtigungen ein „selbstbestimmtes Leben“ geführt habe. Damit will der GBA offensichtlich die Botschaft vermitteln, Tobias R. habe auch Planung, Entschluss und Durchführung seiner grausamen Tat „selbst“ bestimmt.

    Nun hat der Täter zwar ein weitgehend selbstständiges Leben geführt, war also in Bezug auf verschiedene Aktivitäten des täglichen Lebens – z.B. Ankleiden, Nahrungsaufnahme, Toilettengang oder auch Autofahren und Einkaufen – nicht auf Unterstützung angewiesen. Die Fähigkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, ist aber etwas komplexer und an anspruchsvollere Voraussetzungen geknüpft. Ein solches Leben ist nicht oder allenfalls ansatzweise möglich, wenn, wie beim schizophren erkrankten Täter, das Denken nicht mehr richtig funktioniert, weil es krankheitsbedingt hochgradig eingeengt und teils zerfahren ist, dazu inhaltlich bestimmt wird von einem schweren Verfolgungs-, Beziehungs- und Größenwahn sowie zumindest zuletzt auch von akustischen Halluzinationen in Form von Stimmenhören – bei völlig fehlendem Krankheitsbewusstsein. Unter Selbstbestimmung wird im Kern gemeinhin die Möglichkeit und Fähigkeit verstanden, gemäß dem eigenen – nicht aber einem krankhaft stark veränderten – Willen zu entscheiden und zu handeln. Es ist schon äußerst bemerkenswert, mit welcher Ignoranz und Nonchalance der GBA die beim Täter tatsächlich vorliegende psychische Störung behandelt – obwohl der von ihm beauftragte psychiatrische Sachverständige zu einer dezidiert anderen Beurteilung kommt.

    Eigentlich eine klare Angelegenheit
    Es bedarf keinesfalls eines besonders qualifizierten Psychiaters, um bei Tobias R. die Diagnose einer (paranoiden) Schizophrenie zu stellen. Diese Diagnose ist vielmehr – samt den konkreten Symptomen – recht problemlos aus den beiden „Manifesten“ des Täters ableitbar. Etwas – aber auch nur etwas – diffiziler ist dagegen die Frage nach der strafrechtlichen Schuldfähigkeit. Diese Frage ist letztlich die entscheidende, die Prof. Saß in seinem Gutachten zu beantworten hatte. Dieses Gutachten ist bis heute nicht veröffentlicht, aber Ende letzten Jahres an den Spiegel durchgestochen worden, ob vollständig oder nicht, sei dahingestellt. Jedenfalls findet sich in diesem „Spiegel“-Beitrag zum Thema Schuldfähigkeit nichts – im Übrigen auch nicht in dem ausführlichen und resümierenden vom 19. Februar dieses Jahres, obwohl zwischenzeitlich etwas Wesentliches passiert war.

    Denn am 7. Februar trat Prof. Saß vor dem Hanau-Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtages auf. Dieses Gremium scheint sich überwiegend an Nebenaspekten abzuarbeiten. In der zentralen Frage hingegen hat man sich längst festgelegt, was besonders deutlich wird am Langtitel dieses Ausschusses. Wann immer es der zur Verfügung stehende Platz zulässt, heißt es nämlich: „Untersuchungsausschuss Hanau zu den rassistisch motivierten Morden“. Daran soll und darf also nicht mehr gerüttelt werden. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Frage des Tatmotivs werden damit von vornherein so gut wie ausgeschlossen. Sollten dennoch solche präsentiert werden, droht ihnen folglich das Schicksal, ignoriert, wie etwa vom „Spiegel“, oder „passend gemacht“ zu werden.

    Schuldunfähigkeit des Täters von den meisten Medien verschwiegen
    Leider steht kein Wortprotokoll dieser Ausschusssitzung zur Verfügung. Der Autor dieser Zeilen ist deshalb auf Medienberichte angewiesen, in unseren Zeiten bekanntlich nicht immer die zuverlässigsten Quellen. Verhalten positiv hebt sich allein die Berichterstattung des Hessischen Rundfunks durch die Hessenschau ab, die Prof. Saß zwischendurch auch mal im O-Ton zu Wort kommen lässt und zudem noch die Kunst des indirekten Zitierens beherrscht. Bei „Zeit Online“ dagegen, um nur ein Beispiel zu nennen, ist es für den Leser oft schlicht unmöglich, auseinanderzuhalten, ob es sich nun um ein Statement von Prof. Saß oder die Meinung bzw. Interpretation des Schreibers handelt.

    Gemäß der „Hessenschau“ sei sich Prof. Saß sicher, dass der Täter die vergangenen 20 Jahre unter einer schweren paranoiden Schizophrenie gelitten habe. Seine „Weltsicht“ sei – man merke sich diesen Terminus – „aufs Schwerste krankhaft verformt“ gewesen, und „in einem Prozess wäre er aller Wahrscheinlichkeit nach nicht schuldfähig gewesen“. Für Achse-Leser meiner Berichte zu Hanau ist das nicht neu. Aber dass jetzt der „offizielle“ psychiatrische Sachverständige ebenfalls eine Schuldunfähigkeit feststellt und damit das Narrativ eines zutiefst aus rassistischen – d.h. nicht krankheitsbedingten – Motiven handelnden Täters öffentlich widerlegt, kommt doch ein wenig überraschend. Offenbar nicht nur für den Autor dieser Zeilen, sondern auch für andere Medienschaffende. Die hat das allerdings so umgehauen, dass sie darüber völlig vergaßen, diese Feststellung einer Schuldunfähigkeit durch Prof. Saß an ihre Leser weiterzugeben. Im Klartext: Abgesehen von der „Hessenschau“ wird das von der überwiegend regionalen Berichterstattung schlicht verschwiegen. Die FAZ vom 7. Februar (20:05) fällt hier als seriöse Quelle aus, weil sie dem Prof. Saß eine fachlich völlig unsinnige, bloß küchenpsychologisch fundierte Behauptung untergejubelt haben dürfte, dass nämlich die „krankhafte Form einer wahnhaften Weltsicht“ sich beim Täter in einer schwierigen Kindheit herausgebildet habe.

    Das Phantom einer krankheitsunabhängigen Gesinnung
    Wenn der GBA-Sachverständige von einer aufs Schwerste krankhaft verformten Weltsicht spricht, heißt das übersetzt: Bei einer Person, die seit 20 Jahren, wenngleich in unterschiedlicher Intensität, an einer schweren paranoiden Schizophrenie mit Wahnthemen leidet, die in abstruser, eben wahnhaft „verformter“ Weise u.a. um rassistische, völkische oder auch rechtsextreme Inhalte kreisen, ist es ebenso aussichtslos wie abwegig, erkennen zu wollen, ob Teile davon auch eine krankheitsunabhängige Gesinnung widerspiegeln. Grundsätzlich kann das zwar nicht vollständig ausgeschlossen werden, aber bei einer 20-jährigen Krankheitsdauer auch nur halbwegs schlüssig belegen zu wollen, dass ein bestimmter Teil der fremdenfeindlich, rassistisch oder auch rechtsextrem anmutenden Gedanken sich krankheitsunabhängig entwickelt haben und somit eine entsprechende Gesinnung markieren, ist schlicht abwegig.

    Wenn man der Berichterstattung Glauben schenken darf, gab es im Ausschuss keinerlei Diskussion mit dem Sachverständigen darüber, was denn nun die Feststellung einer Schuldunfähigkeit im Falle von Tobias R. in Bezug auf das Tatmotiv im Kern bedeute. Nämlich: Kann das Narrativ eines rassistisch motivierten Mörders tatsächlich weiterhin Gültigkeit beanspruchen? Klare Antwort: nein, selbstverständlich nicht. Haben die Ausschussmitglieder und die berichtenden Medien diese Erkenntnis akzeptiert? Die Antwort lautet wiederum: nein, leider nicht. Stattdessen wurde sofort und mit aller Kraft nach dem Notausgang gesucht, der es erlaubt, weiterhin die Legende oder das Narrativ vom rassistisch motivierten Massenmörder zu pflegen und dabei die „rechten“ Biotope in Familie und Gesellschaft nicht zu übersehen, die einen solchen Unhold hervorgebracht hätten.

    Ein sehr neutraler Sachverständiger
    Das Fehlen eines Wortprotokolls der Ausschusssitzung wurde bereits beklagt. Wenn im Folgenden Kritik an Prof. Saß formuliert wird, geschieht das also unter Vorbehalt. Denn was er wie genau gesagt hat, erschließt sich aus den Medienberichten nur sehr eingeschränkt. Dennoch entsteht insgesamt der Eindruck, dass es nicht sein besonderes Anliegen war, das bereits wenige Stunden nach der Tat verkündete und seitdem nahezu unangefochten herrschende Narrativ eines rassistisch motivierten Täters zu korrigieren oder auch zu dekonstruieren. Angesichts der bei den allermeisten Ausschussmitgliedern – und Medienvertretern – extrem fixierten Überzeugungen zum Täter und dessen Motiv wäre er ansonsten wohl insgesamt pädagogischer vorgegangen und hätte sich argumentativ stärker ins Zeug gelegt, das herrschende Narrativ durch ein ausschließlich der Wahrheit verpflichtetes zu ersetzen. Auch hätte er dann vielleicht nicht so bereitwillig Türen geöffnet, die von den Ausschussmitgliedern recht bequem als argumentative Notausgänge verwendet werden konnten. Etwa in Gestalt seiner – in dieser Allgemeinheit – natürlich zutreffenden Aussage, dass eine psychische Störung ein rassistisches Motiv nicht ausschließe.

    Wenn Prof. Saß in diesem Zusammenhang erwähnt, dass der Täter sich Bücher über den Nationalsozialismus und Rechtsextremismus bestellt hat, der Vater zudem ein „nationalkonservatives Weltbild“ pflegte, ist es angesichts der ja aufs Schwerste krankhaft verformten Weltsicht des Täters völlig unmöglich, auch nur mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf eine vom Wahn unabhängige Kaufentscheidung zu schließen. Ganz ähnlich verhält es sich mit der, man möchte fast sagen: Anekdote, dass der Täter Döner verschmäht haben soll. Die Geschmacklosigkeit des GBA-Sachverständigen, ein nationalkonservatives Weltbild in eine Art kausale Verbindung mit Massenmord zu bringen, soll hier großzügig übergangen werden. Aber auch das bedient ein sicherlich bei den meisten der anwesenden Politiker und Medienvertreter vorhandenes Vorurteil, dass nämlich die individuelle Symptomatik einer Schizophrenie eben von solchen und ähnlichen Einflüssen wesentlich geprägt werde. Wichtiger dagegen wäre vielleicht der Hinweis gewesen, dass Tobias R. möglicherweise – die Forschungslage dazu ist noch recht offen – von seinem wahnkranken Vater eine gewisse genetische Belastung geerbt hat.

    Die doppelte Buchführung bei Schizophrenie
    Abschließend noch ein typisches Beispiel für die mediale Rezeption des Vortrags von Prof. Saß. Ganz offensichtlich wollte der Sachverständige zum Ausdruck bringen, dass es bei Schizophrenie-Kranken keinesfalls unmöglich ist, zielgerichtet einen Anschlag zu planen, obwohl gleichzeitig Wahnvorstellungen und andere Symptome bestehen. Er benutzt dazu auch den speziellen Ausdruck der doppelten Buchführung, der meint, dass der Kranke in seiner eigenen schizophrenen Welt lebt und zugleich ein Realitätsbezug besteht. Die medialen Aktivisten, z.B. von „Zeit Online“, biegen das allerdings so hin, dass Tobias R. „also offenbar nicht durch Wahnvorstellungen oder Ähnliches in seinem Handeln beeinträchtigt“ worden sei. Frei nach dem Motto: Die Krankheit war gar nicht so schlimm, der konnte ja noch minutiös seinen Anschlag planen. Bei solchen Journalisten, und das sollte ein vortragender psychiatrischer Gutachter bereits im Vorfeld erkennen, muss man sich genauer, pointierter und im Zweifel auch einmal weniger abwägend und sehr direkt äußern.

    Vielleicht stand hinter diesem wenig pointierten Auftritt des GBA-Sachverständigen auch die Befürchtung, ansonsten als Sympathisant der AfD geschmäht zu werden. Auch wenn die Medien natürlich nicht ausführlicher über die Position der hessischen AfD-Landtagsfraktion in dieser Sache berichten, schimmert vereinzelt doch durch, dass der Abgeordnete der Schwefelpartei als einziger nicht überzeugt davon war, dass bei den Mordtaten von Tobias R. ein freier, nicht vom Wahn bestimmter Wille die entscheidende Rolle gespielt habe. Egal, wie man zur AfD steht: Wo sie recht hat, hat sie recht.

    Auch an der Wissenschaftsfront – genauer: der organisierten deutschen Psychiatrie – sind offenbar schon längst letzte Hemmungen gegenüber der Klitterung oder Verklappung von unbequemen Wahrheiten verflogen. Herrschte dort zu Hanau zunächst bloß beredtes Schweigen, so haben zumindest die Herausgeber der führenden deutschen Fachzeitschrift schon seit Herbst 2020 keine Hemmungen, eine Übersicht zu „Rassismus und psychischer Gesundheit“ mit dem Hinweis auf die „rassistisch motivierte“ Gewalttat“ von Hanau aufzumachen. Klar, dass ein solcher Haltungsartikel von der ansonsten sehr strengen Bezahlschranke im „Nervenarzt“ verschont bleibt. Das Lesen lohnt sich aber nicht. Es ist einer dieser sich wissenschaftlich gebenden Aktivisten-Beiträge, bei denen die zahllosen Literaturhinweise überwiegend bloß Staffage sind und eine kritische Rezeption nicht erfolgt. Erfreulich ist lediglich, dass, obwohl seit anderthalb Jahren im Netz, die Arbeit erst dreimal zitiert wurde – und das, obwohl der Charité-Psychiatrie-Direktor Mitglied des ansonsten wissenschaftlich in der Psychiatrie noch nicht sonderlich in Erscheinung getretenen Autoren-Kollektivs ist. Aber, frei nach Werner Herzog: „Auch Zwerge haben klein angefangen.“


    https://www.achgut.com/artikel/atten...elt_aber_haelt
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  5. #15
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    AW: Amoklauf: 11 Tote in Hanau

    Wenn die Sonne der Zivilisation tief steht, werfen auch Zwerge lange Schatten.

  6. #16
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    3. Jahrestag in Hanau

    Vor drei Jahren erschoss in Hanau ein Mann mehrere Personen - u.a. auch seine Mutter - und sich selbst. Der Mann war psychisch gestört, die Tat nicht rassistisch. Die wurde es erst auf Interventionen der Politiker, die unbedingt einen rassistischen Täter präsentieren wollten. Gestern wurde also zum dritten Mal der Opfer gedacht. Um was für einen dummen Menschenschlag es sich bei den Türken handelt, wurde aus einer Ansprache einer der Angehörigen klar. Der deutsche Staat habe sie nicht geschützt, genauso wenig wie die anderen hunderte Opfer rechter Gewalt zuvor. Auch der Hanauer Bürgermeister ging darauf ein und entschuldigte sich dafür, dass der Staat die Migranten nicht geschützt hat. Wie soll dieser Schutz denn praktisch gewährleistet sein? Indem jeder Migrant einen Polizisten an seiner Seite hat? Dieser Staat schützt seine eigenen Leute nicht vor den Übergriffen der Migranten. Es gibt deutlich mehr deutsche Opfer von Migrantengewalt als umgekehrt. Die Politik lässt sich von den Migranten wie ein Tanzbär am Nasenring durch die Manege ziehen. Die Hanauer Veranstaltung war ein absurder Witz.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  7. #17
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    AW: Amoklauf: 11 Tote in Hanau

    Am vergangenen Wochenende erinnerten Dutzende Grünen- und SPD-Politiker und führende Medienmacher an den Amoklauf in Hanau vor drei Jahren. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) widmete dem Jahrestag sogar einen längeren Beitrag im SPIEGEL. Schon die prominente Betonung des Datums und die ausdrückliche Nennung der Opfer, die der Täter namens Tobias Rathjen damals in der hessischen Stadt erschoss, unterscheidet sich deutlich von Erinnerungen etwa an das Attentat vom Breitscheidplatz in Berlin 2016, ausgeführt von dem tunesischen Islamisten Anis Amri, oder dem Mehrfachmord durch den Somalier Abdirahman Jibril A. im Jahr 2021 in Würzburg: In diesen Fällen gibt es keine öffentliche Verlesung der Namen und keine Forderungen nach weitreichenden politischen Maßnahmen.

    In der Erinnerung an die Hanau-Morde fällt allerdings noch eine andere Besonderheit auf: Reihenweise sprachen Prominente – von Familienministerin Paus und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) über Bundestagsvize Bärbel Bas (SPD) bis zur Grünen-Fraktion und der ZDF-Journalistin Dunja Hayali von „neun Toten“ oder „neun Opfern“, die Rathjen – stets eingeordnet als „Rechtsterrorist“ – am 19. Februar 2020 in Hanau erschossen habe. Er tötete damals allerdings 10: neun Menschen mit Migrationshintergrund – und seine Mutter. Anschließend nahm er sich selbst das Leben.

    Diese Fakten zu dem Amoklauf dürfte jeder kennen, der sich drei Jahre später dazu äußert. Eine ganze Riege im politisch-medialen Betrieb reduzierte also kurzerhand die Zahl der Getöteten, sie strichen ein Opfer von der Liste – was umso grotesker wirkt, da die meisten gleichzeitig die Aufforderungen „say their names“ (sagt ihre Namen) mittwitterten.
    Dafür, dass sie das zehnte Opfer wegließen, gibt es einen naheliegenden Grund: Es macht deutlich, dass es sich bei dem Täter von Hanau um einen psychisch schwer kranken Psychopathen handelte – und eben nicht um einen rechtsextremen Terroristen, der einem ideologisch-rassistischen Mordschema folgte. In seinem „Manifest“, das er kurz vor der Tat verlas und sich dabei mit einer Videokamera filmte, erklärte Tobias Rathjen, dass die CIA ihn seit seiner Geburt überwache; außerdem wisse er von unterirdischen Räumen in den USA, in denen Kinder gefoltert würden.

    Rathjen glaubte auch, seine Ideen seien von dem Fußballtrainer Jürgen Klopp gestohlen worden. Die Erwähnung Klopps stellt den einzigen Bezug zu Deutschland in dem wirren Manifest dar. Deutsche Politik oder Politik überhaupt kommt darin nicht vor. Nach Ermittlungen des Bundeskriminalamtes unterhielt der Täter von Hanau keinerlei Verbindungen zu rechtsextremen oder überhaupt zu politischen Gruppierungen.

    Allerdings gab es offenbar eine massive familiäre Vorbelastung: Rathjens Vater, ehemals parteiloser Lokalpolitiker auf dem Ticket der Grünen, hängt sehr ähnlichen Wahnvorstellungen an. Die BKA-Ermittler fanden auch keine Anhaltspunkte für rassistisches oder ausländerfeindliches Verhalten in Tobias Rathjens Vergangenheit. Insgesamt ergibt sich das Bild eines psychisch Schwerkranken, dessen Handeln keiner nachvollziehbaren Logik folgte.

    Gravierend an der Umschreibung der Hanau-Geschichte erscheint vor allem, dass sich daran gleich zwei Justizminister beteiligten: neben Buschmann auch die sächsische Ministerin Katja Meier (Grüne).
    Sie meinen wie die anderen offenbar, die von Rathjen ermordete Mutter sei kein Opfer – weil sie die Geschichte vom rationalen rechtsterroristischen Täter stört. Die künftige ZDF-heute-Moderatorin Dunja Hayali gab auf Twitter eine originelle Begründung dafür, das zehnte Mordopfer nicht zu erwähnen: „Diese Tötung war nicht rassistisch motiviert.“
    Nach dieser Logik muss die Mutter also überhaupt nicht erwähnt werden – weil der Mord an ihr sich nicht argumentativ verwerten lässt. Mehr noch: Schon der bloße Hinweis auf sie ist laut Hayali „ein Schlag ins Gesicht der Hinterbliebenen“.

    Warum es so wichtig ist, den psychisch kranken Mörder von Hanau zum Rechtsterroristen umzuschreiben, macht Familienministerin Lisa Paus in ihrem SPIEGEL-Beitrag deutlich: Das Narrativ dient dazu, eine sehr weitreichende politische Agenda durchzuboxen. Auch ihr Text beginnt mit einer Geschichtsfälschung: „Am Abend des 19. Februar 2020 starben in Hanau neun Menschen, getötet von einem rechtsextremen Täter mit rassistischer Ideologie.“

    Wie schon die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman („Deutschland hat ein Rassismusproblem“) benutzt Paus die drei Jahre zurückliegende Tat von Hanau, um praktisch allen Deutschen ohne Migrationshintergrund pauschal Rassismus zu unterstellen.

    „Drei Jahre nach dieser schrecklichen Tat“, schreibt die Grünen-Politikerin, „stellen sich alte und neue Fragen. Rassismus ist also für viele Menschen Alltag in Deutschland, auch wenn sie einen deutschen Pass haben.“ Danach steigert sie sich zu einer geradezu ungeheuerlichen Realitätsverzerrung: „Sie bekommen in der Schule schlechtere Noten oder finden schwerer eine Wohnung. Sie werden beleidigt, angespuckt, attackiert, geschlagen.“ Dass Kinder aus arabisch- und türkischstämmigen Familien öfter in der Schule scheitern und seltener Abitur ablegen als der Durchschnitt, so suggeriert die Ministerin, liegt also daran, dass Lehrer sie absichtlich aus rassistischen Gründen schlecht benoten. Einen Beleg dafür präsentiert sie selbstredend nicht. Und auch keine These dafür, warum in den gleichen angeblich rassistischen Schulen Kinder aus Familien ostasiatischer Herkunft überdurchschnittlich gut abschneiden.

    Auch Pausenhöfe in Neukölln oder Offenbach, auf denen die Minderheit autochthoner deutscher Schüler die Mehrheit mit Migrationshintergrund beleidigt, anspuckt, attackiert und verprügelt, wird Paus nicht so ohne weiteres nennen können. Und für schwere Straftaten ergibt sich aus der BKA-Kriminalstatistik eindeutig: Deutsche werden wesentlich öfter Opfer von Nichtdeutschen als umgekehrt.
    Wie schon die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman („Deutschland hat ein Rassismusproblem“) benutzt Paus die drei Jahre zurückliegende Tat von Hanau, um praktisch allen Deutschen ohne Migrationshintergrund pauschal Rassismus zu unterstellen.

    „Drei Jahre nach dieser schrecklichen Tat“, schreibt die Grünen-Politikerin, „stellen sich alte und neue Fragen. Rassismus ist also für viele Menschen Alltag in Deutschland, auch wenn sie einen deutschen Pass haben.“ Danach steigert sie sich zu einer geradezu ungeheuerlichen Realitätsverzerrung: „Sie bekommen in der Schule schlechtere Noten oder finden schwerer eine Wohnung. Sie werden beleidigt, angespuckt, attackiert, geschlagen.“ Dass Kinder aus arabisch- und türkischstämmigen Familien öfter in der Schule scheitern und seltener Abitur ablegen als der Durchschnitt, so suggeriert die Ministerin, liegt also daran, dass Lehrer sie absichtlich aus rassistischen Gründen schlecht benoten. Einen Beleg dafür präsentiert sie selbstredend nicht. Und auch keine These dafür, warum in den gleichen angeblich rassistischen Schulen Kinder aus Familien ostasiatischer Herkunft überdurchschnittlich gut abschneiden.

    Auch Pausenhöfe in Neukölln oder Offenbach, auf denen die Minderheit autochthoner deutscher Schüler die Mehrheit mit Migrationshintergrund beleidigt, anspuckt, attackiert und verprügelt, wird Paus nicht so ohne weiteres nennen können. Und für schwere Straftaten ergibt sich aus der BKA-Kriminalstatistik eindeutig: Deutsche werden wesentlich öfter Opfer von Nichtdeutschen als umgekehrt.

    https://www.tichyseinblick.de/feuill...-medien-hanau/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  8. #18
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    AW: Amoklauf: 11 Tote in Hanau

    Je länger und häufiger eine Lüge gebracht wird, umso mehr wird sie zur Wahrheit stilisiert. Da es nicht genügend "rechte Gewalt" gibt, muss sie erfunden werden. Dass der Täter psychisch krank war und nicht aus rassistischen Motiven handelte, will den Linken und natürlich den Migrantenverbänden nicht in den Kopf. Nach wie vor behaupten sie die Tat hätte rassistische Motive gehabt. Warum sollte er dann seine eigene Mutter erschießen? Gestern nun wurde der 4. Jahrestag der Tat zelebriert und wieder wurde die Lüge vom rassistischen Täter gebracht. Für die Migranten ein wahres Fest. Ferda Ataman - türkische Deutschenhasserin und Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung - hatte dem deutschen Staat Versagen vorgeworfen...........

    Auch vier Jahre danach fühlten sich viele Betroffene und Angehörige "von Staat und Behörden alleingelassen". Sie verwies darauf, dass sich der hessische Innenminister noch immer nicht für die "dokumentierten Fehler der Polizei" entschuldigt und es weiterhin kein offizielles Mahnmal für die Opfer auf dem zentralen Marktplatz von Hanau gebe. ...https://www.tagesschau.de/inland/inn...hanau-100.html
    .......Mahnmal für die Opfer? Aber doch nur, wenn all die Opfer der Migranten auch Mahnmale bekommen. Das ganze Land müsste dann vollgestellt werden. Die Angehörigen der "Opfer" behaupten, dass die Tat nicht vollständig aufgeklärt wurde. Sie verweisen darauf, dass der Notruf in der Nacht mehrfach ausgefallen sei. Technische Störungen werden als Beleg für eine ganz große Sache im Hintergrund herangezogen. Und wer hatte da noch mal die politische Verantwortung in Hanau?.....

    Claus Kaminsky ist ein deutscher Politiker (SPD) und seit 2003 Oberbürgermeister der Stadt Hanau....https://de.wikipedia.org/wiki/Claus_Kaminsky

    ....aha, die SPD also. Und in Hessen? Zur Tatzeit regierten die Grünen in einer Koalition mit der CDU! Und nun stellen sich jene hin und basteln eine rassistische Tat zusammen, die sie selbst zu verantworten haben?
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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