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Rundfunkbeitrag soll auf 18,36 Euro steigen
Rundfunkbeitrag soll auf 18,36 Euro steigen
Bisher muss jeder Haushalt hierzulande 17,50 Euro Rundfunkbeitrag pro Monat berappen. Was ohnehin für jede Menge Groll sorgt. Doch es wird nicht besser, denn die Zwangsabgabe soll erhöht werden - um fast einen Euro.
Der Rundfunkbeitrag soll aus Sicht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)zum Januar 2021 von derzeit 17,50 Euro um 86 Cent auf 18,36 Euro pro Monat steigen. Diese Empfehlung gab die Expertenkommision am Donnerstag in Berlin an die Bundesländer.
Über die Höhe des Rundfunkbeitrags entscheiden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht selbst. Diese melden ihren Bedarf für eine Periode von vier Jahren bei einem unabhängigen Sachverständigen-Gremium, der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), an. Die KEF überprüft den angemeldeten Bedarf und nimmt Stellung zur Frage, ob die Höhe des Rundfunkbeitrags angepasst werden muss. Die Ministerpräsidentenkonferenz bestimmt daraufhin die Höhe der Beiträge.
Bundesverfassungsgericht legitimiert die Abgabe
Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pro Wohnung erhoben und die derzeit fälligen 17,50 Euro pro Monat werden seitdem unter dem Begriff Rundfunkbeitrag und nicht mehr als GEZ-Gebühr eingefordert. Und nahezu jeder Haushalt muss sie zahlen - auch wer nur ein Radio oder gar kein Rundfunkgerät besitzt. Für Verbraucher gibt es wenige Möglichkeiten, sich um die Zwangsabgabe zu drücken. Die Forderungen der Rundfunkanstalten werden durch entsprechende Urteile legitimiert. Abschließend hatte das Bundesverfassungsgericht die Abgabe für rechtmäßig erklärt.
Im Jahr 2016 hatte die KEF für die Jahre 2017 bis 2020 noch eine Beitragssenkung auf 17,21 Euro pro Haushalt empfohlen. Zudem wird es auch bei den Rundfunkanstalten Einsparungen im Personalbereich geben.
Der Rundfunkbeitrag ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 kamen gut acht Milliarden Euro zusammen. Rund 90 Prozent dieses Geldes stammt von Privatleuten. Gegen den Beitrag hatte es viele Klagen gegeben, die allermeisten erfolglos.
https://www.n-tv.de/ratgeber/Rundfun...e21590470.htmlEs ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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