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  1. #1
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    Bis zu sechs Quadratmeter Zimmer zum Wohnen ist ausreichend

    Bis zu sechs Quadratmeter Zimmer zum Wohnen ist ausreichend

    Bundesverfassungsgericht verweist auf Gemeinschaftsraumnutzung

    Wohnsitzlosen oder Menschen, denen Obdachlosigkeit droht, ist ein fünf bis sechs Quadratmeter großes Zimmer in einer Wohngruppe zuzumuten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Bewohner neben ihrem eigenen Zimmer auch noch weitere Zimmer wie ein Gemeinschaftsraum, ein Esszimmer oder eine Küche nutzen können, stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 19. Februar 2020, veröffentlichten Beschluss klar (Az.: 1 BvR 1345/19).

    ...

    Wegen der geringen Größe lehnte sie das Angebot ab und verlangte ohne Erfolg eine andere Unterkunft.
    Das Bundesverfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerde der Frau jedoch als unzulässig ab. Die gerügte Verletzung ihres menschenwürdigen Existenzminimums hätte die Frau beseitigen können, indem sie das Angebot des Wohngruppenzimmers angenommen hätte. Die geringe Größe von fünf bis sechs Quadratmeter sei nicht unzumutbar, wenn neben dem eigenen Zimmer noch weitere gemeinschaftlich zu nutzende Räume wie Wohnzimmer, Esszimmer und Küche zur Verfügung stehen.
    Dass solche Gemeinschaftsräume nicht vorhanden waren, habe die Frau nicht vorgebracht, so die Karlsruher Richter in ihrem Beschluss vom 13. September 2019

    https://www.gegen-hartz.de/urteile/b...GAab29Vi0bMzec
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Bis zu sechs Quadratmeter Zimmer zum Wohnen ist ausreichend

    Meine Nachbarin hat eine Hundezucht- da sind 12 m2 für den Hund als Mindestzwingergröße vorgeschrieben...

    Auch bei meiner privaten Papageienhaltung (keine Zucht) hab ich (da die Tiere gemeldet werden müssen) regelmäßig das Vet-Amt im Haus welches überprüft , ob das Vogelzimmer immer noch die selbe Größe hat - dann werden auch noch gleich die Kaninchen gepfüßt die zwar nicht meldepflichtig an sich sind - aber wenn einmal das Vet Amt bei Dir war, mußt Du auch jedes Tier angeben was an sich nicht meldepflichtig ist..... Auch da gibts genauso wie bei Hunden, Kaninchen, Hühnern etc. Mindestgrößen die eingehalten werden müssen - und da wird schon gemeckert wenn man den Kaninchen nur die 5 fach vorgeschriebene Mindestkäfiggröße bereithält... Ich hab die Kaninchen von offiz. Züchtern gekauft deren Boxen nichtmal die Hälfte der Mindestgröße die gesetzlich vorgeschrieben war, eingehalten haben...

    Tierschutz vor Menschenschutz...

    Aber komischerweise gibts dann noch solche Sachen: machst Du ZUSÄTZLICH eine Außenvoliere für die Papageien - also MEHR Platz - dann kannst schnell Probleme bekommen: denn wenn die Außenvoliere dann bissl zu klein ist (da nicht mehr Platz zur Verfügung ist unterm Balkon da das ganze überdacht sein sollte - freier Zugang der Vögel zum Innenraum) - dann hast Du sofort Problem wegen tierschutzwidriger Haltung ! Mehr Platz im freien als Zusatzangebot kann echt in die Hose gehen.... Hatte das Problem mit meinen Hühnern weswegen ich diese abgeschafft habe. Hatte Stall 24 m2- ausreichen groß und hab 1000 m2 eingezäunt. Hätte ich die Hühner nur im Stall gehalten hätte es KEINE Probleme gegeben: aber in der Außenfläche gabs Pfützen wenns regnet... Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar (keines meiner Hühner war krank) - ich hätte innerhalb von 3 Monaten dsa gesamte Grundstück drainagieren müssen+ neuen rasen präsentieren müssen - das hätte mich für die paar Hühner mehrere tausend Euro gekostet... Auslauf also tierschutzwidrig - hätte ich sie nur im Stall gehalten wäre es wie geschrieben keine Beanstandung gehabt. Damit das Vet- Amt Ruhe gibt, wanderten halt dann die Hühner in die Gefriertruhe...

    Ich bin für Tierschutz - ich hab ja selbst Tiere und will daß es denen gut geht. Dazu gehört für mich auch normalerweise für Papageien eine Außenfläche... Kann ich aber nicht machen da wenn ich die machen würde, ich weiß, daß die 8 m2 dem Amt nicht genehm ist und ich dann Ärger bekomme wegen tierschutzwidriger Haltung... Ohne Außenvoli kein Problem...

    Für Menschen scheint das Gesetz wesentlich weniger zu greifen als für Tiere - wie gesagt Zuchthund 12 m2 vorgeschrieben - ich sehe hier Wohnungen 11m2 - nur an Wo-Endheimfahrer, mit Schräge wo es auch ncoh heißt : nur für kleine Personen - 300 Euro kalt - aufm Land EW Zahl Dorf unter 800...
    Die 11 m2 nur an kleine Leute, Wochenendheimfahrer ist anscheinend menschenwürdig - wo beim Zuchthund 12m2 vorgeschrieben sind...
    Nicht daß ich dem Hund die 12 m2 nicht gönne - ich finds nur pervers daß für MENSCHEN kleinere m2 Zahlen anscheinend ok sind...

  3. #3
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    AW: Bis zu sechs Quadratmeter Zimmer zum Wohnen ist ausreichend

    Zitat Zitat von Narima Beitrag anzeigen
    Meine Nachbarin hat eine Hundezucht- da sind 12 m2 für den Hund als Mindestzwingergröße vorgeschrieben...

    Auch bei meiner privaten Papageienhaltung (keine Zucht) hab ich (da die Tiere gemeldet werden müssen) regelmäßig das Vet-Amt im Haus welches überprüft , ob das Vogelzimmer immer noch die selbe Größe hat - dann werden auch noch gleich die Kaninchen gepfüßt die zwar nicht meldepflichtig an sich sind - aber wenn einmal das Vet Amt bei Dir war, mußt Du auch jedes Tier angeben was an sich nicht meldepflichtig ist..... Auch da gibts genauso wie bei Hunden, Kaninchen, Hühnern etc. Mindestgrößen die eingehalten werden müssen - und da wird schon gemeckert wenn man den Kaninchen nur die 5 fach vorgeschriebene Mindestkäfiggröße bereithält... Ich hab die Kaninchen von offiz. Züchtern gekauft deren Boxen nichtmal die Hälfte der Mindestgröße die gesetzlich vorgeschrieben war, eingehalten haben...

    Tierschutz vor Menschenschutz...

    Aber komischerweise gibts dann noch solche Sachen: machst Du ZUSÄTZLICH eine Außenvoliere für die Papageien - also MEHR Platz - dann kannst schnell Probleme bekommen: denn wenn die Außenvoliere dann bissl zu klein ist (da nicht mehr Platz zur Verfügung ist unterm Balkon da das ganze überdacht sein sollte - freier Zugang der Vögel zum Innenraum) - dann hast Du sofort Problem wegen tierschutzwidriger Haltung ! Mehr Platz im freien als Zusatzangebot kann echt in die Hose gehen.... Hatte das Problem mit meinen Hühnern weswegen ich diese abgeschafft habe. Hatte Stall 24 m2- ausreichen groß und hab 1000 m2 eingezäunt. Hätte ich die Hühner nur im Stall gehalten hätte es KEINE Probleme gegeben: aber in der Außenfläche gabs Pfützen wenns regnet... Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar (keines meiner Hühner war krank) - ich hätte innerhalb von 3 Monaten dsa gesamte Grundstück drainagieren müssen+ neuen rasen präsentieren müssen - das hätte mich für die paar Hühner mehrere tausend Euro gekostet... Auslauf also tierschutzwidrig - hätte ich sie nur im Stall gehalten wäre es wie geschrieben keine Beanstandung gehabt. Damit das Vet- Amt Ruhe gibt, wanderten halt dann die Hühner in die Gefriertruhe...

    Ich bin für Tierschutz - ich hab ja selbst Tiere und will daß es denen gut geht. Dazu gehört für mich auch normalerweise für Papageien eine Außenfläche... Kann ich aber nicht machen da wenn ich die machen würde, ich weiß, daß die 8 m2 dem Amt nicht genehm ist und ich dann Ärger bekomme wegen tierschutzwidriger Haltung... Ohne Außenvoli kein Problem...

    Für Menschen scheint das Gesetz wesentlich weniger zu greifen als für Tiere - wie gesagt Zuchthund 12 m2 vorgeschrieben - ich sehe hier Wohnungen 11m2 - nur an Wo-Endheimfahrer, mit Schräge wo es auch ncoh heißt : nur für kleine Personen - 300 Euro kalt - aufm Land EW Zahl Dorf unter 800...
    Die 11 m2 nur an kleine Leute, Wochenendheimfahrer ist anscheinend menschenwürdig - wo beim Zuchthund 12m2 vorgeschrieben sind...
    Nicht daß ich dem Hund die 12 m2 nicht gönne - ich finds nur pervers daß für MENSCHEN kleinere m2 Zahlen anscheinend ok sind...

    Tja, ein einheimischer Mensch ist auch kein Zuchthund. Anders sieht es natürlich bei den Zuchtarabern aus....
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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