...Zeitweise lebte die junge Frau auf dem Grundstück ihrer Mutter mit ihrem Freund zusammen. Dabei wohnte sie mal im Haus der Mutter, mal in einem Transporter und auch in einem Bauwagen auf dem Gelände der Mutter.
In dem Hartz IV Antrag machte die junge Frau deutlich, dass sie keinerlei Mietkosten tragen muss und auch diese nicht beantrage. Lediglich den Hartz IV-Regelbedarf würde sie zum Überleben benötige.
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Vermutlich ging die Behörde davon aus, dass die unterschiedlichen Angaben nicht stimmen würden und die Frau in einer Bedarfsgemeinschaft leben würde. Zudem ging die Behörde davon aus, dass der Lebensunterhalt durch das Sammeln von Pfandflaschen gewährleistet sei. Dass die Frau Flaschen sammelt, war auch unstrittig. Diese Angabe machte die Antragstellerin wahrheitsgemäß bei Antragstellung.

Nach Ablehnung eines Widerspruchs zog die Betroffene vor Gericht. Das Sozialgericht Düsseldorf (AZ: S 37 AS 3080/19) sollte nun klären, ob ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bestünden....

https://www.gegen-hartz.de/urteile/j...gslosigkeit-ab