Ganz im Widerspruch zu dem Urteil, nachdem die Enkelkinder bei Bedürftigkeit der Oma wegen Pflegebedürftigkeit ihre Geschenke an das Sozialamt zurückgeben müssen
(siehe hier: https://open-speech.com/threads/8011...33#post1809433), steht diese Praxis:

Staat nimmt Flüchtlingsbürgen offenbar Kosten von 21,7 Millionen Euro ab

Vor einem Jahr entschied die Bundesregierung, dass in Einzelfällen die Kosten für Flüchtlingsbürgschaften vom Staat übernommen werden. Auf Anfrage hin teilte das Arbeitsministerium nun mit, was das den Steuerzahler bisher gekostet hat.




Ein Jahr nach dem Beschluss zur Übernahme der meisten sogenannten Flüchtlingsbürgschaften stehen die Kosten für Bund und Länder fest: Bundesweit hätten die betroffenen Einrichtungen „Forderungsausfälle in Höhe von insgesamt 21.698.509 Euro gemeldet“, heißt es in einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der AfD-Fraktion, die der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ („NOZ“) vorliegt.


Der höchste Betrag, 8,3 Millionen Euro, entfällt demnach auf Niedersachsen, gefolgt von Nordrhein-Westfalen mit 6,78 Millionen Euro und Hessen mit 2,1 Millionen Euro. In Berlin beziffern sich die gemeldeten Ausfälle auf 1,24 Millionen Euro.


Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise hatten Zehntausende Privatpersonen und Institutionen Syrern mit sogenannten Flüchtlingsbürgschaften eine Einreise nach Deutschland ermöglicht. Sie verpflichteten sich zur Übernahme der Sozialleistungen. Weil aber zahlreiche Bürgen von den Behörden unzureichend über die Geltungsdauer informiert worden waren, hatte sich die Bundesregierung vor einem Jahr mit den Ländern auf eine Kostenübernahme nach Einzelfallprüfung geeinigt.
„Das ist ein Skandal“, sagt ein AfD-Abgeordneter

„Auf Drängen der SPD muss der Steuerzahler nun die Kosten für die geplatzten Flüchtlingsbürgschaften übernehmen. Das ist ein Skandal“, kritisierte der AfD-Abgeordnete René Springer gegenüber der Zeitung. Allerdings hatten damals auch Union, Grüne, FDP und Linkspartei die Entscheidung unterstützt, das Geld nicht von den Bürgen einzufordern, wenn diese nicht eindeutig informiert worden waren, dass sie auch nach Abschluss der Asylverfahren für Kosten hätten geradestehen müssen.


2016 hatte die große Koalition dann klargestellt, dass die Verpflichtungen für die Dauer von fünf Jahren gelten.



Über einen Antrag der AfD-Fraktion, sämtliche Erstattungsforderungen einzutreiben, war im Bundestag gestritten worden. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann etwa hatte es als „moralisch verwerflich“ bezeichnet, dass die AfD das Thema erkennbar aufziehe, „um wieder und wieder Stimmung gegen Flüchtlinge zu machen“.
Für den AfD-Abgeordneten Springer sind die Altfälle nur die Spitze des Eisbergs. Weiterhin kämen Ausländer mithilfe von Verpflichtungserklärungen nach Deutschland, viele Bürgen würden aber nach wie vor nicht herangezogen, sollten die Eingereisten finanziell nicht auf eigenen Beinen stehen.

https://www.welt.de/politik/deutschl...n-Euro-ab.html