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    Haiterbach Ohne Pass geht es nicht

    Ein Artikel, der die ganze Konsequenz und Härte deutscher Behörden aufzeigt.
    Ein Artikel aus Heiterbach.

    Haiterbach Ohne Pass geht es nicht





    Das Amtsgericht Nagold verurteilte einen Pakistaner wegen unerlaubtem Aufenthalt ohne Pass zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung.






    Haiterbach/Nagold. Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Trotzdem hält sich der 31-Jährige seit Jahren in Deutschland auf, zurzeit in einem Haiterbacher Teilort. Hat er wichtige Dokumente bewusst weggeworfen oder sich nicht ausreichend um die Beschaffung von Ausweispapieren gekümmert? Diese Frage stellte sich jetzt dem Amtsgericht.






    Er habe wegen der erforderlichen Papiere beim Konsulat seines Heimatlandes in Frankfurt vorgesprochen, erklärte der Angeklagte. "Die wollten dafür 6000 Euro haben, das Geld habe ich nicht", ließ er über seinen Dolmetscher ausrichten. "Was haben Sie danach unternommen?" Die Frage von Richter Martin Link beantwortete der 31-Jährige mit dem Hinweis, eine Kopie seiner Geburtsurkunde bei der Polizei abgegeben zu haben. Das genüge nicht, hielt ihm der Richter vor. Es sei seine Pflicht, sich um einen Pass zu kümmern.


    Er wisse nicht, an wen er sich in Pakistan wenden solle, zuckte der Angeklagte mit den Schultern. Die Mutter sei vor einigen Jahren gestorben und zu den fünf Brüdern habe er keinen Kontakt. Staatsanwalt Thomas Trück beschwor den 31-Jährigen, in seinen Bemühungen nicht nachzulassen. Leider komme es vor, dass Flüchtlinge ihren Pass einfach wegwerfen würden in der Hoffnung, möglichst lange oder für immer in Deutschland zu bleiben.






    In der Verhandlung stellte sich heraus, dass der Kontakt zu den Geschwistern nicht abgebrochen ist und sie in seinem Heimatort für ihn durchaus tätig werden könnten. "Einmal das pakistanische Konsulat in Frankfurt aufzusuchen und es damit bewenden zu lassen, "das geht nicht" schrieb der Richter dem Angeklagten ins Stammbuch. Und warf einen Blick in den Auszug des Bundeszentralregisters, in dem alle Vorstrafen vermerkt sind.

    Zwei Eintragungen standen dort: Tätlicher Angriff auf zwei Vollstreckungsbeamte und unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln. Bei seinem Antrag – Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung – spielte das nach Aussage des Staatsanwaltes eine Rolle.

    Das Gericht verurteilte den 31-Jährigen zu drei Monaten auf Bewährung. Zwei Jahre steht der Pakistaner unter Beobachtung. Außerdem muss er 80 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten und bekommt einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt, der bei der Beschaffung eines Passes behilflich sein soll.






    https://www.schwarzwaelder-bote.de/i...3df02f0dc.html

    Nun darf er also doch im Land bleiben und steht sogar zwei Jahre lang unter Beobachtung. Das nenne ich konsequent.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Haiterbach Ohne Pass geht es nicht

    Nun darf er also doch im Land bleiben und steht sogar zwei Jahre lang unter Beobachtung. Das nenne ich konsequent.
    Diese Typen werden sich wahrscheinlich kringeln vor Lachen, wie es ihnen gelingt, dem deutschen Amtsschimmel eine Nase zu drehen.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #3
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    AW: Haiterbach Ohne Pass geht es nicht

    Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Trotzdem hält sich der 31-Jährige seit Jahren in Deutschland auf,
    Und da kann man nichts machen? Wie wäre es denn mit Erzwingungshaft? Das wird doch bei säumigen GEZ-Verweigerern auch gemacht. Bis zu 6 Monate sitzen die ein. Da dürfte dem Pakistani sicher auch einfallen. wo seine Paiere geblieben sind.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #4
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    AW: Haiterbach Ohne Pass geht es nicht

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Und da kann man nichts machen? Wie wäre es denn mit Erzwingungshaft? Das wird doch bei säumigen GEZ-Verweigerern auch gemacht. Bis zu 6 Monate sitzen die ein. Da dürfte dem Pakistani sicher auch einfallen. wo seine Papiere geblieben sind.
    Aber er zahlt doch ohnehin keine GEZ-Gebühr, wo wäre da ein Haftgrund?
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