Die Fraktion der SPD ist mit dem Versuch gescheitert, einen verfassungsfeindlichen Antrag auf die Tagesordnung der letzten Sitzung des Landtages von Nordrhein-Westfalen zu setzen.
Ziel war die Einschränkung der Freiheit des Abgeordnetenmandats. Das Parlament sollte festlegen, „dass die Wahl eines Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen niemals von den Stimmen von AfD-Abgeordneten abhängen darf“.
Außerdem dürfe es mit den Stimmen der AfD-Abgeordneten keine „Gesetzesbeschlüsse im hiesigen Landtag geben“.


Der parlamentarische Vorstoß der SPD lief auf einen Sonderstatus für Abgeordnete der AfD hinaus, deren Mandate für parlamentarische Entscheidungen entwertet werden sollen.
Das Präsidium des Landtages zog die Reißleine und weigerte sich, den offensichtlich verfassungsfeindlichen Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.