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Städte sehen sich mit Flüchtlingskosten alleingelassen
Städte sehen sich mit Flüchtlingskosten alleingelassen
- Kosten für geduldete Flüchtlinge überfordern viele Kommunen
- Land zahlt nach nur für drei Monate nach Ablehnung
- Städte appellieren an Landesregierung
Es sei, als laufe man "gegen eine Gummiwand", beschreibt die Dortmunder Sozialdezernentin Birgit Zoerner die aktuelle Situation. Bei der Finanzierung der Flüchtlingsversorgung fühlen sich offenbar viele Kommunen, besonders im Ruhrgebiet, mehr denn je von der Landesregierung allein gelassen.
Der Anteil an den Gesamtkosten, den sie vom Land erstattet bekommen, sei mittlerweile auf 30 Prozent gesunken. Auch sei die Verteilungsquote, nachdem die einzelnen Städte Flüchtlinge zugewiesen bekommen, nicht mehr durchschaubar, so Zoerner.
Geduldete fallen aus dem System
Ein großer Teil der bereits abgelehnten Asylbewerber bleibt weiterhin als geduldet hier - aus humanitären Gründen oder wegen praktischer Hindernisse, die eine Abschiebung unmöglich machen. Im Juli waren es in NRW rund 58.000 Geduldete. Ende 2015 lag die Zahl noch bei 43.000.
Ein NRW-Spezifikum dabei: Drei Monate nach Ablehnung des Asylantrags zahlt das Land den Kommunen für die Versorgung dieser Menschen kein Geld mehr. "Als seien sie dann nicht mehr existent", sagt Zoerner. "Trotzdem zahlen wir natürlich weiter für ihre Integration." Und trotzdem bekämen sie nach dem Verteilungsschlüssel weitere neu eingetroffene Flüchtlinge zugewiesen.
In Essen seien von den 3.500 Menschen, die zurzeit nach dem Asylbewerberleistungsgesetz versorgt werden, deshalb nur 1.470 "erstattungsfähig", berichtet der Essener Sozialdezernent Peter Renzel.
Gutachten belegt Mehrbedarf
Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz bekommt eine Kommune in NRW 866 Euro pro Flüchtling im Monat, 10.392 Euro im Jahr. Damit müssen unter anderem Kosten für Unterkunft, Heizung, Hausrat und Gesundheitsversorgung beglichen werden. Nicht eingepreist sind Kosten für Integration, Kita, Bildung, betont Renzel. "Das reicht an allen Ecken und Kanten nicht."
Dabei liege seit September letzten Jahres ein Gutachten zu den realen Kosten der Versorgung eines Flüchtlings vor. Die vorige Landesregierung hatte es an der Uni Leipzig Auftrag gegeben, um, wie es damals geheißen habe, die Grundlage für eine "scharfe" Pauschale zu errechnen. Die liegt demnach pro Kopf bei rund 16.000 Euro jährlich in den großen Städten, bis zu 11.000 Euro in kreisangehörigen Orten. Doch trotz des Gutachtens sei nicht viel passiert, beklagen die Städte.
"Das Land macht sich einen schlanken Fuß", kritisiert Renzel, "wir erwarten, dass das Land dieses Gutachten ernst nimmt und die Pauschale anhebt". Auch wolle man besser nachvollziehen können, wie die Verteilung der Flüchtlinge auf die Kommunen berechnet wird - allein schon, um den eigenen Haushalt besser planen zu können. "Wir wissen nie, was im nächsten Jahr passiert." Bisher, so die Sozialdezernate einhellig, habe man ihnen darauf keine Antwort geben können.
https://www1.wdr.de/nachrichten/land...linge-100.htmlEs ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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