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    Mit Flaschenhals zugestochen: Urteil überrascht sogar Verteidiger

    Stuttgart: Mit Flaschenhals zugestochen Urteil überrascht sogar Verteidiger



    Weil er auf einen Mitbewohner mit einer abgebrochenen Flasche eingestochen hatte, stand ein Mann wegen versuchten Totschlags vor Gericht. Das Urteil ist überraschend.

    Stuttgart - Der 40 Jahre alte Mann ballt die Fäuste, nachdem ihm die Dolmetscherin auf Russisch den Urteilspruch übersetzt hat. Sein Verteidiger Stefan Schnerr lächelt. Der Angeklagte war des versuchten Totschlags angeklagt gewesen. Er wurde in Handschließen aus der U-Haft vorgeführt. Jetzt ist er plötzlich ein freier Mann.

    Der Angeklagte mit ungarischem und .ukrainischem Pass hatte wie seine Mit.bewohner als Hilfskoch in einem China.restaurant gearbeitet. Die vier Männer – sprich der Angeklagte, das Opfer, dessen Cousin und ein weiterer Mann – lebten in einer Wohnung in Stuttgart-Vaihingen, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Der 40-Jährige hatte erst wenige Tage vor dem blutigen Vorfall, der ihn in U-Haft gebracht hatte, dort Quartier bezogen. Das 20-jährige Opfer und der Angeklagte waren sich von Beginn an nicht grün, beide bezichtigen sich gegenseitig des Diebstahls.


    Am späten Nachmittag des 7. Juni 2019 waren die Kopfhörer des Angeklagten weggekommen. Er sagte zu seinen Mitbewohnern, er gehe jetzt etwas trinken. Wenn er gegen später zurückkomme, müssten die Kopfhörer wieder an Ort und Stelle sein – waren sie aber nicht. Es kam zum Streit. Der Angeklagte hatte ausgesagt, die drei Mitbewohner seien mit Hanteln bewaffnet gewesen, er habe sich nur verteidigt. Das glaubten ihm die Richterinnen und Richter der 9. Strafkammer des Landgerichts nicht. „Es lag keine Notwehrsituation vor“, so Vorsitzender Richter Jörg Geiger.


    Blutiger Streit wegen Kopfhörern

    Vielmehr habe der Angeklagte, ein ehemaliger Fallschirmspringer und Einzelkämpfer mit UN-Blauhelmeinsätzen im Kosovo und in der Ukraine, dem 20-jährigen Ungarn einen Kopfstoß verpasst und ihm eine Bierflasche auf den Kopf geschlagen. Danach habe er seinem Widersacher mit dem abgebrochenen Flaschenhals Stiche und Hiebe gegen den Kopf und den Hals verpasst. Der Ungar trug Schnitte an der Augenbraue, am Hals, am Kinn und an einer Hand davon. Die anderen Mitbewohner waren aus Angst aus dem Zimmer geeilt, um Hilfe zu holen. Das Opfer konnte schließlich erst auf den Balkon und dann auf die Straße fliehen.


    „Der Angeklagte hat aus Verletzungs- und aus bedingter Tötungsabsicht gehandelt“, so Richter Geiger. Es sei ihm bewusst gewesen, dass seine Attacke einen tödlichen Ausgang hätte nehmen können. Aber: „Er war seinem knabenhaften Opfer körperlich weit überlegen. Er hat von dem Geschädigten freiwillig abgelassen“, so der Richter weiter. Dies komme einem strafbefreienden Rücktritt gleich, weshalb der Mann lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden könne.

    Opfer bleibt verschwunden

    Die Staatsanwältin hatte auf versuchten Totschlag und vier Jahre Gefängnis plädiert, Verteidiger Schnerr auf Körperverletzung und auf drei Jahre. Das Urteil: zwei Jahre auf Bewährung, weil der 40-Jährige ein Geständnis abgelegt habe, nicht vorbestraft sei, er sich widerstandslos habe festnehmen lassen und weil sein behinderter Sohn in der Ukraine auf ihn warte.


    Das Opfer war bei dem Verfahren nicht anwesend. Der 20-Jährige war weder in Deutschland noch in seiner ungarischen Heimat aufzufinden gewesen. Die Aussage der Zeugen, der Angeklagte sei am ganzen Körper mit rechtsradikalen Nazisymbolen tätowiert, stimme übrigens nicht, sagt Verteidiger Schnerr. „Das sind alles militärtypische Tattoos.“




    https://www.stuttgarter-zeitung.de/i...718ba588c.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Mit Flaschenhals zugestochen: Urteil überrascht sogar Verteidiger

    Das Urteil: zwei Jahre auf Bewährung, weil der 40-Jährige ein Geständnis abgelegt habe, nicht vorbestraft sei, er sich widerstandslos habe festnehmen lassen und weil sein behinderter Sohn in der Ukraine auf ihn warte
    Dann soll der Kerl umgehend dorthin zurück


    Das Opfer war bei dem Verfahren nicht anwesend. Der 20-Jährige war weder in Deutschland noch in seiner ungarischen Heimat aufzufinden gewesen. Die Aussage der Zeugen, der Angeklagte sei am ganzen Körper mit rechtsradikalen Nazisymbolen tätowiert, stimme übrigens nicht, sagt Verteidiger Schnerr. „Das sind alles militärtypische Tattoos.“
    Vielleicht lebt der arme Kerl gar nicht mehr. Mit Russen, und kommen sie auch nur aus der Ukraine, ist nicht gut Kirschen essen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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