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Wer Wohngeld erhält
Die meisten Deutschen, die kaum Geld haben, wohl kaum, denn deren Einkommen muss so hoch sein, dass sie keine Aufstockung erhalten und doch so niedrig sein, dass sie eigentlich zu dem Zeitpunkt der Antragstellung schon obdachlos sein müßten:
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Der Mietenzuschuss richtet sich an Personen, die zwar nicht zu den Gutverdienern gehören, aber deren Einkommen auch nicht so gering ist, das sie auf Sozialleistungen wie Hartz IV angewiesen wären.
Wie hoch das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder sein darf, um noch anspruchsberechtigt zu sein, hängt auch von der Höhe der Miete ab. In teureren Wohngegenden wird die Einkommensgrenze höher angesetzt
Verdienste brutto:
Beispielsweise darf ein Ein-Personen-Haushalt in der Mietenstufe I (günstigste Kategorie) maximal 948 Euro bis 1354 Euro monatlich verdienen (je nach dem ob noch Freibeträge oder Kindergeld vom Gesamteinkommen abgezogen werden müssen)
in der Mietenstufe VII (teuerste Kategorie) wären es 1151 Euro bis 1644 Euro.
Aber natürlich gelten andere Grenzen für Familien mit mehreren Personen und genau hier liegt der Clou, denn es ist klar, wer vor allem profitiert:
Für Frankfurt am Main gilt die zweithöchste Mietenstufe VI. Das bedeutet, dass bei einem Ein-Personen-Haushalt das Gesamteinkommen (abzüglich Freibeträgen) bei 1121 bis 1601 Euro liegen darf. Bei einem Vier-Personen-Haushalt wären es 2393 Euro bis 3419 Euro. Für Berlin gilt 2020 weiter die mittlere Mietenstufe IV. Das bedeutet, dass bei einem Ein-Personen-Haushalt das Gesamteinkommen (abzüglich Freibeträgen) bei 1 061 bis 1 516 Euro liegen darf. Bei einem Vier-Personen-Haushalt wären es 2 297 Euro bis 3 282 Euro.
Die Einkommensgrenzen steigen zudem mit der Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen. Dabei ist es egal, ob es sich um Kinder, Eltern oder Lebenspartner handelt. Ausgeschlossen von den Wohngeldleistungen sind lediglich diejenigen Haushaltsmitglieder, die Sozialleistungen erhalten.
Darüber hinaus haben nicht nur Mieter Anspruch auf Wohngeld, sondern auch Eigenheimbesitzer, wenn sie den gekauften Wohnraum selbst nutzen. Dabei handelt es sich dann um den sogenannten „Lasten-Zuschuss“.
Die Gesetze scheinen wie maßgeschneidert für diesen Personenkreis, aber nicht für die Bio-Deutschen.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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