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    Sozialamtsleiter in Dornbirn erstochen: Täter hatte 15 Vorstrafen

    Dieser Messermord ist besonders: Der "tatverdächtige" Asylbewerber Soner Ö. hatte nicht nur 15 Vorstrafen, sondern die Vorgehensweise seiner Verteidiger ist außerdem besonders dreist. Diese behaupten allen Ernstes, der Täter hätte das Opfer nicht erstechen, sondern nur an der Schulter verletzen wollen. Da das Opfer jedoch während des Angriffs aufstand, sei bereits der erste Messerstich tödlich gewesen - eine typische Täter-Opfer-Umkehr.

    Laut einem älteren Bericht von 28. 3. 2019 hatte der Täter vorsätzlich und aus Rache heraus gehandelt. Auch hatte der Täter nicht nach diesem angeblich versehentlich zu drastisch ausgefallenen Messerstich dem Opfer noch weitere 13 Messerstiche zugefügt - auch weil das Opfer jeweils aufgestanden war???

    Aus den Protokollen der Polizei geht laut VN hervor, dass der [damals] 34-Jährige nach Rache gesinnt habe – schon am Tag nach der Attacke war die Polizei von „kaltblütigem Mord“ ausgegangen. Der getötete Sozialamtsleiter hatte zehn Jahre zuvor, 2008, – nach der 15. Verurteilung des 34-Jährigen – das Aufenthaltsverbot erlassen. Laut Bericht des ORF Vorarlberg waren die 15 Vorstrafen u.a. wegen Einbrüche, Diebstähle, Nötigung, Drogendelikte und Körperverletzung ergangen. Im Akt über das zehnjährige Aufenthaltsverbot, für den der getötete Sozialamtsleiter verantwortlich war, sei vor der Gefahr, die 34-Jährigen ausgehen könnte, gewarnt worden. Laut ORF war die Rede von „verwerflichen Charaktereigenschaften“ und „Rückfalltäter“. Diese Warnungen seien dann offenbar von den Beamten in Thalham ignoriert worden, das er am 18. Jänner verlassen durfte.

    Der 34-jährige Türke wird beschuldigt, am 6. Februar den Sozialamtsleiter der BH Dornbirn mit 14 Messerstichen erstochen zu haben. Bei der Tat selbst wies der Mann einen Blutalkoholgehalt von 0,75 Promille auf, zudem stand er unter Medikamenteneinfluss. [...]

    Der mutmaßliche Täter, der 1985 als Sohn eines türkischen Gastarbeiters in Lustenau geboren wurde, ist den Akten zufolge am 4. Jänner dieses Jahres illegal nach Österreich eingereist. Am 6. Jänner wurde er bei der Polizeiinspektion Höchst (Bez. Bregenz) vorstellig, von wo er nach Thalham überstellt wurde.

    Einige Tage später – am 18. Jänner – stellte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) einen Bescheid aus. In diesem wurde festgehalten, dass gegen den 34-Jährigen am 23. September 2009 ein unbefristetes Einreiseverbot erlassen wurde. Er war nach seiner ersten Abschiebung im Februar 2009 wenige Monate später nach Österreich zurückgekehrt und hatte um Asyl angesucht. Daraufhin wurde das zehnjährige Aufenthaltsverbot in ein unbefristetes Einreiseverbot umgewandelt und der Mann zum zweiten Mal abgeschoben. Weil der 34-Jährige seinen Angaben zufolge jedoch 2015 in Syrien gekämpft und mindestens zwei türkische Soldaten getötet habe, drohe ihm in der Türkei die Verfolgung. Deshalb wurde das Asylverfahren zugelassen.

    Ein weiterer Skandal im Skandal ist jedoch die Aussage seines Verteidigers Ludwig Weh: Um einen Mord habe es sich aber nicht gehandelt, "sonst hätte er das Opfer abpassen können und hätte nicht die Bezirkshauptmannschaft aufsuchen müssen".

    Manhart zitierte aus dem - von Verteidiger Ludwig Weh infrage gestellten - Polizeiprotokoll. "Jetzt werden diese schönen blauen Augen erlöschen. Du hättest nur nett sein müssen", soll Ö. unmittelbar nach der Tat gesagt und die Tatwaffe symbolisch am Schreibtisch des Opfers abgelegt haben. Das habe laut Staatsanwältin "Wer sein Amt missbraucht, wird bestraft" bedeuten sollen. Für Manhart stand fest: "Er wollte ihn töten". Der Angeklagte habe den Sozialamtsleiter gehasst und für sein Unglück verantwortlich gemacht.

    Verteidiger Weh sprach von einer geradezu "griechischen Tragödie". Keiner der Beteiligten habe gewollt, dass so etwas passiere. Bei der Tötung des Sozialamtsleiters habe es sich um eine "Beziehungstat" gehandelt. Schon als Zwölfjähriger sei Ö. mit dem späteren Opfer, der damals bei der Fremdenpolizei arbeitete, in Kontakt gekommen und sei von ihm mit der Ausweisung bedroht worden. Nach über 25-jähriger "Beziehung" und nach der großen Kränkung der Abschiebung sei es schließlich zur "Explosion" gekommen. Um einen Mord habe es sich aber nicht gehandelt, "sonst hätte er das Opfer abpassen können und hätte nicht die Bezirkshauptmannschaft aufsuchen müssen", sagte Weh.

    Nun, abpassen hätte der Täter das Opfer nicht müssen - er ging stattdessen einfach in das Büro des Sozialamtsleiters zurück:

    Staatsanwältin Konstanze Manhart legte in ihrem Eröffnungsplädoyer die - unbestrittenen - Geschehnisse des 6. Februar 2019 dar. Der 35-jährige Ö. suchte wegen noch nicht erfolgter Geldleistungen aus der Grundversorgung den Sozialamtsleiter auf. Er hatte in dieser Sache zuvor schon mehrmals die Bezirkshauptmannschaft kontaktiert. Nachdem dem in Vorarlberg aufgewachsenen Türken zugesichert worden war, dass die Angelegenheit noch am selben Tag erledigt werde, verließ er das Amtsgebäude. [...]

    Kurze Zeit später kam er mit einem Küchenmesser bewaffnet zurück, ging in das Büro des Sozialamtsleiters und stach während eines lauten Streits 14 Mal auf den 49-Jährigen ein.

  2. #2
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    AW: Sozialamtsleiter in Dornbirn erstochen: Täter hatte 15 Vorstrafen

    Können sich diese Winkeladvokaten eigentlich noch selbst im Spiegel ansehen? Natürlich war es Mord. Der Täter ist in der festen Absicht dorthin gegangen den Amtsleiter zu töten.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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