Das Pariser Berufungsgericht entschied dann aber Ende 2019 aufgrund von drei übereinstimmenden Gutachten, der Täter habe wegen seines Cannabis- und Alkoholkonsums in einem „Anfall von Wahn“ gehandelt. Er sei deshalb juristisch schuldunfähig und könne nicht verurteilt werden.
Im Gegenteil müßte jeder, der sich zudröhnt und dann ein Verbrechen begeht, noch strenger bestraft werden.