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31.05.2025, 14:54 #201
AW: Fördert der Islam psychische Erkrankungen?
Zum Beispiel mit konsequenten Abschiebungen. Wenn der Gutmenschenchor losplärrt "Kein Mensch ist illegal!", einfach die Abzuschiebenden in ihren Wohnungen unterbringen.Wo die Psychiatrie an Grenzen stößt, muss die Politik handeln
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09.07.2025, 09:37 #202
AW: Fördert der Islam psychische Erkrankungen?
Das Stuttgarter Landgericht hat die Unterbringung eines afghanischen Messermörders in einer Psychiatrie angeordnet. „Daß der Angeklagte der Täter war, daran gibt es überhaupt keine Zweifel“, entschied eine Richterin laut der Nachrichtenagentur dpa. Schuld treffe ihn trotzdem nicht.
Konkret ging es bei der Verhandlung um eine Attacke auf einen 56jährigen Jogger im vergangenen November. Die Tat ereignete sich in Hochdorf nahe Stuttgart. Der 25 Jahre alte Migrant hatte den Sportler mit mehreren Messerstichen ermordet.
Gericht streitet über Motiv des Messermörders
Der Afghane hatte die Tat immer wieder abgestritten. Er beschuldigte die Ermittler, die Blutspuren des Opfers auf seiner Kleidung verteilt und so Beweisstücke manipuliert zu haben. Blödsinn, entschied das Gericht.
Strittig war bei der Verhandlung das Tatmotiv. Die Ermittler waren von einer Frustration seitens des Angeklagten ausgegangen. Er war in eine andere Asylunterkunft verlegt worden und zuvor wohl in einen Streit um einen Schraubenzieher verwickelt gewesen.
Die Richterin zeigte sich hingegen von der Schuldunfähigkeit des Einwanderers überzeugt. Grund für die Tat soll eine Psychose sein. Das Opfer sei „schlicht zur falschen Zeit am falschen Ort“ gewesen.
https://jungefreiheit.de/politik/deu...ehig-erklaert/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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30.08.2025, 08:50 #203
AW: Fördert der Islam psychische Erkrankungen?
Abgelehnter Asylbewerber festgenommen: Iraker soll Mädchen († 16) vor Zug gestoßen haben
Er sitzt jetzt in der Psychiatrie
Friedland (Niedersachsen) – Rund zwei Wochen nach dem Tod einer 16-Jährigen in Niedersachsen hat die Polizei einen Verdächtigen (31) festgenommen. Das Mädchen war am Bahnhof in Friedland von einem einfahrenden Güterzug gerammt und tödlich verletzt worden.
Zunächst war die Polizei von einem Unfall ausgegangen. Jetzt die Wende: Die Ermittler fanden an der rechten Schulter der Teenagerin eindeutige DNA-Spuren des jetzt festgenommenen Irakers. Er wird verdächtigt, die Jugendliche am 11. August vorsätzlich vor den Güterzug gestoßen zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit.
Oberstaatsanwalt Andreas Buick zu BILD: „An der rechten Schulter des Mädchens fanden wir erhebliche Mengen DNA des Beschuldigten. So viel, dass man ausschließen kann, dass es durch eine bloße, leichte Berührung entstanden ist. Das muss eine festere, kräftige Berührung gewesen sein. Daraus ergibt sich der dringende Tatverdacht.“ Laut Polizei gibt es keine Videoüberwachung am Bahnhof.
Verdächtiger randalierte vor der Tat
Die Staatsanwaltschaft teilte mit, die Polizei sei kurz vor dem Tod des Mädchens wegen eines randalierenden Mannes zum Bahnhof gerufen worden. Vor Ort hätten Beamte drei Personen angetroffen, darunter den Beschuldigten. Dieser habe die Polizisten nach ihren Angaben zu einem Bahnsteig geführt, wo die Jugendliche bereits tot gelegen habe. Der Mann habe eine Tatbeteiligung bestritten. Ein freiwilliger Alkoholtest habe 1,35 Promille ergeben. Da zu diesem Zeitpunkt keine Beweise vorgelegen hätten, sei er zunächst wieder entlassen worden. Den entscheidenden Durchbruch brachten jetzt die gefundenen DNA-Spuren.
Gericht lehnte Abschiebehaft ab
Der Asylantrag des tatverdächtigen Irakers war im Dezember 2022 abgelehnt worden, seine Abschiebung nach Litauen ist seit März 2025 möglich. Laut NDR hatte er im Juli eine Ersatzfreiheitsstrafe abgesessen, weil er eine Geldstrafe nicht bezahlt hatte. Daraufhin hatte die Ausländerbehörde einen Antrag auf Abschiebehaft gestellt, scheiterte jedoch vor dem Amtsgericht Hannover. Danach hatte der 31-Jährige offenbar erneut einen Asylantrag in Friedland (Niedersachsen) gestellt.
Richter schickt Iraker in Psychiatrie
Gegenüber dem Ermittlungsrichter machte der Iraker von seinem Schweigerecht Gebrauch. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde gegen ihn ein Unterbringungsbefehl wegen Totschlags erlassen. Heißt: Er sitzt in einer Psychiatrie statt in U-Haft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat der Beschuldigte am Tattag psychische Auffälligkeiten gezeigt. In der Vergangenheit sei bei ihm eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden. Ob er im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe antreten oder dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werde, sei derzeit offen.
Verdächtiger hatte mehrere Namen
Nach BILD-Informationen soll der Iraker mehrfach unter falschen Namen aufgetreten sein. Oberstaatsanwalt Buick bestätigt: „Wir gleichen derzeit verschiedene Personalien ab, weil er unter mehreren Namen geführt wurde.“ Über ein mögliches Motiv ist bislang nichts bekannt. Buick: „Das Mädchen war ein Zufallsopfer.“
In den vergangenen Tagen hatte die Polizei noch vor Spekulationen in sozialen Netzwerken gewarnt. So hatte unter anderem der AfD-Kreisverband Eichsfeld einen möglichen Mord ins Spiel gebracht. Die Familie des Mädchens hatte sich laut NDR an mehrere politische Parteien gewandt, um Unterstützung bei der Aufklärung zu bekommen.
https://www.bild.de/regional/nieders...33b226bcaec6b1Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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08.09.2025, 09:05 #204
AW: Fördert der Islam psychische Erkrankungen?
Durch Deutschland rollt eine Welle der Gewalt: Mörder, Messerstecher und Totschläger bringen reihenweise Menschen um, fahren sie mit dem Auto über den Haufen oder fügen ihnen mit Messern und Äxten schwerste Verletzungen zu. Und das Interessante daran: viele der Täter sind Migranten und Asylbewerber. Und noch interessanter: unglaublich viele dieser Täter sind anscheinend psychisch krank. Am allerinteressantesten aber ist: Polizisten, Staatsanwälte und Pressesprecher der Justizbehörden wissen das oft schon nur Stunden nach der Tat.
Deutschland, so scheint es, ist ein Land voll von irren Gewaltverbrechern, deren Taten zwar nicht verhindert, deren Krankheiten von Vertretern der Exekutive jedoch blitzschnell diagnostiziert werden, worauf die Täter unter Berufung auf § 126a StPO Einstweilige Unterbringung geräuschlos in psychiatrischen Kliniken verschwinden, wo sie komfortabel sediert ihrem Prozess entgegendämmern.
Spontan-Diagnose: „psychisch krank“
Hier sind sieben zufällig ausgewählte Beispiele für schreckliche Verbrechen aus den letzten Jahren: Düsseldorf, 2017: Axtangriff (7 Verletzte); Frankfurt, 2019: ICE-Anschlag (1 Toter); Hamburg, 2020: Angriff vor Synagoge (1 Verletzter); Würzburg, 2021: Messerangriff (3 Tote, 9 Verletzte); Berlin, 2022: Amokfahrt Tauentzienstraße (1 Toter, 31 Verletzte); Hannover, 2024: Messerangriff auf Polizisten (1 Toter); Magdeburg, 2024: Todesfahrt Weihnachtsmarkt (5 Tote, über 200 Verletzte).
Dies sind sieben unterschiedliche Taten höchst unterschiedlicher Täter, aber eines verbindet sie: Die Täter sind, glaubt man den Behörden, sämtlich psychisch krank. Und alle wurden sie noch am Tag der Tat oder kurz danach von den Justizbehörden als „psychisch krank“, „psychisch auffällig“ oder „psychisch beeinträchtigt“ eingestuft – lange bevor ein psychiatrisches Gutachten vorlag. Dabei wird jede offizielle Diagnose, ob ein Täter psychisch krank ist und deshalb möglicherweise schuldunfähig oder vermindert schuldfähig, nie von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gestellt, sondern immer durch ein psychiatrisches Sachverständigengutachten begründet, das ausschließlich von einem forensischen Psychiater verfasst wird, also einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie mit Spezialisierung Strafrecht.
Wie ist so etwas möglich?
Wie können Polizisten, Staatsanwälte oder einfach nur Pressesprecher, die dafür nicht ausgebildet sind, solche Aussagen treffen – und das auch noch ganz kurz nach der Tat? Warum machen die Behörden bei Verbrechen, welche die Öffentlichkeit stark bewegen, immer öfter und immer schneller angeblich psychisch kranke Verbrecher, die vorzugsweise auch noch Einzeltäter sind, dafür verantwortlich?
Ich habe fünf Hypothesen für diese reihenweise Zuschreibung psychischer Krankheiten anzubieten:
Angeblich psychisch kranke Täter machen unfassbare Verbrechen erklärbar nach dem Motto: Nur ein Verrückter kann eine solche Tat begehen.
Scheinbar psychisch kranke Täter machen Verbrechen entschuldbar, weil es ja die Taten Kranker sind, die im Wahn oder einem psychotischen Ausnahmezustand handeln, in dem sie sich nicht kontrollieren können.
Wenn vermeintlich psychisch kranke Flüchtlinge Verbrechen begehen, dann fällt das nicht auf die Politiker zurück, die solche Menschen seit Jahren mit offenen Armen empfangen, weil man einem Asylbewerber eine psychische Krankheit nicht ansieht und später immer sagen kann: Das haben wir nicht gewusst.
Behörden haben die Anweisung von oben, politischen oder religiösen Terrorismus, insbesondere bei Tätern aus dem islamischen Raum, zu verschleiern und behauptete psychische Krankheiten für ihr Versagen verantwortlich zu machen.
Mutmaßlich psychisch kranke Täter können mit milden Strafen schnell und relativ geräuschlos in den Maßregelvollzug abgeschoben werden.
Diese Hypothesen überprüfe ich am Fall der 16 Jahre alten Ukrainerin Liana K. Sie wurde am 11. August gegen 16 Uhr am Bahnhof von Friedland in Niedersachsen (20 Kilometer von Göttingen) von einem Iraker vor einen Güterzug gestoßen und dabei tödlich verletzt. NIUS berichtete ausführlich.
Der Zug fuhr mit einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern durch den Bahnhof Friedland, weshalb für jeden – und natürlich auch für Lianas mutmaßlichen Mörder – von vornherein klar war, dass einen solchen Gleissturz niemand überlebt. Polizei und Medien bezeichneten den Fall wochenlang und wider besseres Wissen als „Unfall“ und „Bahnunglück“, bis die Staatsanwaltschaft Göttingen fast drei Wochen später plötzlich eingestand, dass es sich um ein Tötungsdelikt handelt und der Verdächtige ein 31-jähriger Iraker ist, ein gewisser Muhammad A.
Wer ist dieser Muhammad A. und ist auch er, wie so viele andere, praktischerweise psychisch schwer krank und deshalb entweder vermindert oder gleich ganz schuldunfähig?
Die Akte Muhammad A.
Schauen wir uns den Fall genauer an: Muhammad A. war am 13. August 2022 aus Polen kommend über die stets offenen deutschen Grenzen in die Bundesrepublik eingereist, wo er von der Polizei im Braunschweiger Hauptbahnhof kontrolliert wurde. Dabei suchte er um Asyl an, was in Deutschland extrem einfach ist, weil er nur sagen musste: „Ich möchte Asyl.“ Drei Zauberworte, die jeder, auch wenn er kein Deutsch kann, in fünf Minuten auswendig lernt. Wenn also ein Ausländer in Deutschland ohne Pass, Geld und Aufenthaltserlaubnis (aber immer mit Handy) ankommt und irgendwann von der Polizei kontrolliert wird, dann kann er direkt bei der Polizei einen Asylantrag stellen – und die bringt ihn dann in die nächste Erstaufnahmeeinrichtung, wo hilfreiche Mitarbeiter den förmlichen Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen. So einfach ist das im sonst so bürokratischen Deutschland, wo jede Baugenehmigung für ein Reihenhaus ein Jahr dauert. Das allein ist für Flüchtlinge schon ein kleiner Lottogewinn, denn der Asylbewerber in spe bekommt jetzt ab sofort ca. 200 Euro im Monat plus Unterkunft, Essen und Sachleistungen (Kleidung, Hygieneartikel, medizinische Versorgung, Fahrkarten und Gutscheine).
Zurück zu Muhammad A.: Fünf Monate später, im Dezember 2022, wurde der Asylantrag des Irakers als unzulässig abgelehnt und seine Abschiebung nach Litauen (wo er zuerst einen Asylantrag gestellt hatte) angeordnet. Aber eine solche Ablehnung bedeutet in Deutschland absolut gar nichts – am allerwenigstens, dass der Asylbewerber nun ausreisen müsste. Denn es gibt ja die Asylindustrie. Und die wurde in Form eines Anwaltes unverzüglich tätig, der, da Muhammad A. ja kein Geld hat, auf Kosten des Steuerzahlers gegen dessen Abschiebung klagte.
Und damit Muhammad A. auch wirklich in Deutschland bleiben kann, fuhren seine Anwälte schwere Geschütze auf: Er sei schwul, im Lager Kibati im Kongo vergewaltigt, von der litauischen Polizei geschlagen und dort einen Monat lang in Einzelhaft gehalten worden. Es ist klar, dass ein deutsches Gericht solche Behauptungen weder überprüfen kann noch will. Doch das war auch gar nicht nötig, denn der Trick funktionierte sowieso wie geschmiert: Der Iraker konnte weiter in Deutschland bleiben.
Und danach ist erst einmal mehr als zwei Jahre lang nichts mehr passiert. In dieser Zeit lebte Muhammad A. weiter auf Kosten des deutschen Steuerzahlers. Einmal, im April 2024, legt er den Arm um eine Frau, öffnete seine Hose und holt seinen Penis heraus, was ein Gericht verständnisvoll als „exhibitionistische Handlung“ (und nicht als Sexuelle Belästigung gem. § 184i StGB, worauf zwei Jahres Gefängnis stünden) wertete. Dafür wurde er zu 600 Euro Strafe verurteilt, die er aber nicht bezahlen konnte, weshalb er 20 Tage im Gefängnis verbrachte – was auf seinen Asylbewerberstatus aber absolut keine Auswirkungen hatte.
Erst zu Anfang dieses Jahres, drei Jahre nachdem der Iraker in Deutschland illegal angekommen war, tat sich wieder etwas. Im Februar wurde die Klage von Muhammad A.s Anwälten gegen die Ablehnung seiner Asylbewerbung endgültig abgelehnt und im März seine Abschiebung zurück nach Litauen angeordnet. Abgeschoben jedoch wurde der Iraker nicht. Warum? Erstens, weil er unter mehreren Decknamen zeitweise untergetaucht war und die Behörden ihn nicht finden konnten. Zweitens, weil – nachdem die Ausländerbehörde inzwischen von seiner Inhaftierung wegen Exhibitionismus erfahren hatte – zwar ein Antrag auf Abschiebehaft gestellt wurde, das Amtsgericht Hannover jedoch am 17. Juli 2025 die Abschiebehaft ablehnte. Begründung: Der Haftgrund der „erheblichen Fluchtgefahr“ sei nicht ausreichend dargelegt, und außerdem sei Muhammad A. keine Ausreisefrist gesetzt worden.
Dreieinhalb Wochen später soll Muhammad A. Liana K. am Bahnhof Friedland vor einen durchfahrenden den Zug gestoßen haben, wobei sie zu Tode kam.
Nachdem die Polizei Göttingen, aber auch die Deutsche Presse-Agentur und zahlreiche Zeitungen berichtet hatten, dass Liana K. bei einem Unglück ums Leben gekommen sei, änderte sich am 29. August schlagartig alles. Denn da wusste die Staatsanwaltschaft Göttingen urplötzlich, dass Liana K. absichtlich vor einen Zug gestoßen worden war und der Täter ein abgelehnter irakischer Asylbewerber ist, der längst hätte abgeschoben werden müssen. Und exakt in dem Moment, als das bekannt wurde, wussten alle Medien sofort noch etwas: nämlich, dass der Täter psychisch krank war. Fast schon triumphierend heißt es in der FAZ: „Doch kein Unglück? Psychisch Kranker soll Mädchen vor Zug gestoßen haben.“
„Paranoide Schizophrenie“ – damit lässt’s sich doch gut leben!
Noch am selben Tag kam es in den deutschen Mainstreammedien zu einem kollektiven Aufatmen, das sich in etwa so anhörte: Puh, das war knapp! Aber ein psychisch Kranker, der im psychischen Ausnahmezustand jemanden vor den Zug stößt, inzwischen jedoch in der Psychiatrie ist, wo er einfühlsam therapiert wird – damit lässt sich gut leben. Das ist ein wesentlich besseres Narrativ als das von einem kleinkriminellen arabischen Asylbewerber, der längst hätte abgeschoben werden müssen, was aber wegen Behördenversagens nicht geschah. Damit war aus Sicht der Medien der infame Ruch, der mordenden Flüchtlingen und Asylbewerbern, noch dazu aus dem arabischen Raum, ja gerne anhaftet, beseitigt oder wenigstens weit in den Hintergrund gedrängt.
Und dann wurde es immer noch besser: Am Ende ihrer Pressemitteilung, in der die ganze traurige Geschichte um Muhammad A. und das erbärmliche Versagen der Behörden in all seinen elenden Details vor den Augen der Welt ausgebreitet wurde, ließ die zuständige Staatsanwaltschaft im Brustton der Überzeugung verlauten: „Der Beschuldigte zeigte am Tattag diverse psychische Auffälligkeiten. Bei ihm wurde bereits in der Vergangenheit eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert.“
Wow! Volltreffer! Mitten ins Schwarze! Besser geht es nicht! Jetzt sind wir tief im Bereich der psychischen Erkrankungen angelangt, jetzt haben wir es mit der Königin der psychischen Erkrankungen zu tun, einem mysteriösen, geheimnisvollen Leiden, von dem der Normalmensch keine Ahnung hat, mit dem er nichts verbindet und dessen Namen er oft nicht einmal korrekt aussprechen kann.
Jetzt wird auf einen Schlag alles anders. Vorher hatten wir gehört: Iraker, Asylbewerber, Muslim, abgelehnt, Exhibitionist, ausreisepflichtig, Behördenversagen, Tötung. Jetzt hören wir: psychische Auffälligkeiten, Paranoia, Schizophrenie, Wahnvorstellungen, Realitätsverlust, Psychose, Halluzinationen, manische Schübe, depressive Episoden, schwere seelische Störung, chronische Geisteskrankheit und Persönlichkeitsstörung. Früher gab es Schuldige, Verantwortliche und Versager – jetzt gibt es einen Schwerkranken, der höchstwahrscheinlich schuldunfähig ist und möglicherweise gar nichts dafür kann, dass Liana K. tot ist. Dieser Tod wäre dann ein Schicksalsschlag, ein Malheur, ein schreckliches Unglück, gewiss – aber herbeigeführt durch einen Irren. Und damit ein tragischer Fall, der sich leider nicht verhindern ließ. Ein tragischer Fall, an dem jetzt auch keiner mehr schuld ist – weder die Staatsanwaltschaft noch die Gerichte, noch die Ausländerbehörde und schon gar nicht die Anwälte, die so tapfer um Muhammad A.s Bleiberecht gekämpft haben. Keine PR-Agentur, kein Spin-Doktor, kein professioneller Problem-Fixer könnte sich das besser ausdenken.
Bleibt nur eine Frage: Woher will die zuständige Staatsanwaltschaft so erstaunlich präzise wissen, dass Muhammad A. ausgerechnet an einer „paranoiden Schizophrenie“ leidet? Die sei, heißt es, bei ihm diagnostiziert worden. Wirklich? Wann denn? Wo denn? Und von wem? Im Lager in Kibati, wo ja allerhand passiert sein soll, das ein Asyl in Deutschland praktisch erzwingt? In der Einzelzelle in Litauen, wo noch mehr Asylbegründendes passiert sein soll? Oder ganz woanders, zum Beispiel im Irak kurz vor der Ausreise?
Diese Fragen sind nicht aus purer Spitzfindigkeit gestellt, denn die Diagnose einer Schizophrenie ist ein komplexer und langwieriger Prozess. Die Symptome sind subjektiv und bei jedem Schizophrenen anders, die Erkrankung ist von einer bipolaren Störung oder einer schweren Depression abzugrenzen, und parallel ist Drogenkonsum, der ähnliche psychotische Symptome hervorrufen kann, auszuschließen.
Was ist Schizophrenie?
Sollte bei Muhammad A. also tatsächlich eine Schizophrenie vermutet werden, dann wäre zu überprüfen gewesen, welche der folgenden Kernsymptome auf ihn zutreffen: 1. Wahn, 2. Halluzinationen, 3. formale Denkstörungen (wirres, unzusammenhängendes Denken und Sprechen), 4. katatones Verhalten (starre, reglose Haltung oder extreme Unruhe und Erregung) und 5. negative Symptome (fehlende Gefühle, wenig Antrieb, kein Interesse an sozialen Kontakten). Gemäß ICD-11 Schizophrenie (6A20), dem verbindlichen Diagnosecode für Schizophrenien der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der auch in Deutschland bei der Erstellung forensischer Schuldfähigkeitsgutachten angewandt wird, müssten bei Muhammad A. zwei der Kernsymptome mindestens einen Monat lang aufgetreten sein – und dabei von einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie eindeutig festgestellt werden.
Die Krankenakte, in der das sauber diagnostiziert und festgehalten wurde, würde ich gerne sehen. Und ich würde gerne wissen, wann, wo und von wem die angelegt wurde. Noch im Irak? Im Kongo? In Litauen? Oder irgendwo unterwegs auf des Irakers langer Reise in das Sehnsuchtsland Deutschland? Und falls tatsächlich bei Muhammad A. zutreffend eine paranoide Schizophrenie – also eine, die sich hauptsächlich durch Wahnideen und Halluzinationen äußert – vorliegt, warum wurde Muhammad A. dann nicht sofort stationär eingewiesen und mit einer Standardmedikation aus Benzodiazepinen (z. B. Lorazepam) und Haloperidol (klassisches Neuroleptikum) behandelt – einer Kombination, die aggressive Erregung schnell unter Kontrolle bringt?
Möglicherweise zeichnet sich hier das nächste Behördenversagen ab. Solange das nicht sauber geklärt ist, solange der Öffentlichkeit keine Unterlagen präsentiert werden, die eindeutig nachweisen, dass Muhammad A. an Schizophrenie erkrankt ist, kann all das kein Mensch glauben.
Aber meine Vermutung geht sowieso in eine ganz andere Richtung. Ich könnte mir vorstellen, dass die Justizbehörden, die sich zukünftig mit Muhammad A. befassen, bereits jetzt unter einem enormen Druck stehen, auch wirklich eine forensisch bestätigte Schizophrenie zu finden – einen Druck, den sie an den beauftragten, selbstverständlich unabhängigen forensischen Gutachter möglicherweise weitergeben werden, damit der weiß, was von ihm erwartet wird. Diese Koryphäe würde dann nach stundenlangen Gesprächen („Exploration“) im Beisein eines Dolmetschers eventuell zu dem Schluss kommen, dass bei dem Beschuldigten gemäß § 20 StGB eine Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, mindestens aber gemäß § 21 StGB eine verminderte Schuldfähigkeit gegeben ist, was dann gemäß § 63 StGB eine langjährige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus rechtfertigte. Und dort würde Muhammad A. dann, vollgepumpt mit Clozapin und Haloperidol, viele Jahre verdämmern, bis irgendwann irgendein Gericht zu dem Schluss kommt, dass keine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit mehr besteht (§ 67d StGB) – worauf er entlassen wird.
Schöner als die trostlose Realität
Das ist natürlich eine Spekulation – aber eine wohlbegründete. Denn: Die in den letzten Jahren hundertfach behaupteten psychischen Erkrankungen gewalttätiger, mordender, messerstechender Migranten sind zu einem Mythos geworden, der eine trostlose, grausame, böse Realität umdeutet und das Versagen von Politikern, Gerichten und Polizei entweder gleich negiert oder aber wunderbar entschuldigt und alle Beteiligten von jeder Verantwortung freispricht.
Der Mythos, hat der französische Philosoph und Literaturkritiker Roland Barthes einmal geschrieben, ist zuerst einmal nur eine Rede oder ein Text – ein Text allerdings, der die Realität verdreht und unsere Wahrnehmung von ihr umdeutet und damit lügt. Mythen überdauern die Zeiten und halten sich ewig, weil ihre Umdeutung der Realität so verführerisch simpel ist.
Deshalb wird der Mythos von den psychisch kranken Migranten-Gewalttätern noch lange fortbestehen. Er ist einfach zu nützlich.
https://www.nius.de/analyse/news/der...c-d8022564ca14Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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23.09.2025, 08:29 #205
AW: Fördert der Islam psychische Erkrankungen?
Chemnitz (Sachsen) – Nachdem er sein Zimmer angezündet hatte, soll er mit leerem Blick in die Flammen gestarrt haben ...
Nach einem verheerenden Brand am 20. Dezember 2024 in einem Flüchtlingsheim in Jahnsdorf (Sachsen) begann jetzt das Verfahren am Landgericht in Chemnitz – wegen versuchten Mordes in zehn Fällen und schwerer Brandstiftung. Im Fokus: Mostafa N. (30). Der Mann, der bislang schon zehn verschiedene Namen angab, soll aus Marokko kommen, vielleicht aber auch aus Algerien. Er soll das Feuer in einem Wohncontainer gelegt und so sich selbst und zehn weitere Geflüchtete in Lebensgefahr gebracht haben.
Lösemittel als Brandbeschleuniger
„Es bestand die Gefahr, dass insgesamt elf Menschen umkommen“, erklärt Gerichtssprecherin Marika Lang. Laut Staatsanwaltschaft entstand ein Schaden von 300 000 Euro, die Unterkunft war unbewohnbar. N. soll zudem gewusst haben, wie viele Menschen sich im Container befanden, als er Farblösemittel im Raum verteilte und anzündete.
Dass all das tatsächlich so war, ist relativ unstrittig: Mostafa N. flüchtete nicht. Er sah – so beschreiben es Augenzeugen – seelenruhig in die Flammen und wurde mit leichten Verletzungen festgenommen, während die anderen Bewohner sich in Todesangst durch die Fenster ins Freie retten konnten.
Ist der Brandstifter schizophren?
In dem Verfahren muss in erster Linie die Schuldfähigkeit geklärt werden: „Man möchte ihn in einer psychiatrischen Klinik unterbringen“, so die Gerichtssprecherin. Es bestehe der dringende Verdacht, dass N. wegen einer schizophrenen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt habe. Dazu wird die Expertise eines Gutachters gehört.
Zum Prozessauftakt räumte N. ein, das Feuer gelegt zu haben. ..... https://www.bild.de/regional/chemnit...ea417f4453d893Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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17.10.2025, 10:07 #206
AW: Fördert der Islam psychische Erkrankungen?
Der Mörder von Aschaffenburg steht nun vor Gericht und gibt den Durchgeknallten......
Mit Handschellen und Fußfesseln wird der Doppelmörder von Aschaffenburg am Donnerstagmorgen in den Gerichtssaal geführt. Sein Blick ist leer, der Gang schleppend.
Enamullah O. (28) soll im vergangenen Januar im Schöntal-Park in Aschaffenburg (Bayern) auf eine Kita-Gruppe eingestochen, Yannis (†2) und Familienvater Kai-Uwe D. (†41) getötet haben. Auf die Frage des Richters, ob er die Tat begangen habe, antwortet der Afghane leise: „Ja“......Sein Verteidiger Jürgen Vongries beschreibt ihn in seiner Erklärung als schwer psychisch krank. „Er hatte einen Teufel im Kopf“, sagt er. Das, was passiert sei, stehe außer Frage. „Es ist die Tat eines Wahnsinnigen“, so der Anwalt. O. habe Stimmen gehört – mal von toten Taliban, mal von amerikanischen Soldaten.
Schon zuvor fiel er durch Gewalt und psychische Auffälligkeiten auf: Er bedrohte Mitbewohner, attackierte Polizisten und Sanitäter, griff 2024 seine Lebensgefährtin mit einem Messer an. Mehrfach kam er in Kliniken – doch jedes Mal wurde er noch am selben Tag entlassen.
Messer-Täter sprach von „Verräter“
Betreuerinnen beschrieben ihn als wirr, ängstlich und abgekapselt. Er habe von „Verrätern“ gesprochen und im Keller geschlafen, weil er Angst vor anderen Bewohnern hatte. Er aß Toilettenpapier, trank seinem Verteidiger zufolge sogar Wasser aus der Toilette. Gutachter Prof. Volz diagnostizierte eine paranoide Schizophrenie.
Google-Suche nach „Liedern zum in den Krieg ziehen“
Auch die digitale Welt des Aschaffenburg-Killers wirkt bizarr. Auf seinem Handy fanden Ermittler fast ausschließlich Pornos und Selfies – doch am Tattag suchte er bei Google nach „Liedern zum in den Krieg ziehen“ und spielte Videos mit osmanischer Kriegsmusik ab. Der letzte Titel: „Motivierende Kampfmusik“ – um 11.45 Uhr. Eine Minute später begann die Bluttat im Schöntal-Park.
Kriminalhauptkommissar Michael L. (40) berichtet als Zeuge vom Grauen am Tatort: Fünf Kinder schrien und weinten, Yannis (2) wurde leblos aus einem Bollerwagen gehoben, ein weiteres Mädchen, Elin (2), saß schwer verletzt daneben. Nur wenige Meter entfernt lag Familienvater Kai-Uwe D. (41) tot im Schotter, die Hand noch am Griff eines Kinderwagens – darin ein verzweifeltes Kind, das nach seinem Vater rief.
Killer soll in Psychiatrie untergebracht werden
Während der Polizist spricht, gähnt der Angeklagte mehrfach – seinem Anwalt zufolge eine Nebenwirkung der Medikamente, kein Desinteresse. Das Gericht prüft nun, ob er dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird.
Im Zuschauerraum sitzt auch Elins Vater – er tritt als Nebenkläger auf und muss dem Mann, der seine Tochter schwer verletzte, zum ersten Mal in die Augen sehen. Der Prozess wird fortgesetzt. https://www.bild.de/regional/bayern/...2b2f7280fac376
.....ein abgelehnter, ausreisepflichtiger Afghane, der vor der Bluttat schon mehrfach auffällig war. Grüne, SPD, Linkspartei, Omas gegen rechts und wie sie alle heißen, diese kriminalitätsaffinen Unterstützergruppen. Sie haben verhindert, dass der Mörder vor seiner Tat abgeschoben wurde. Sie alle haben Beihilfe zum Mord geleistet!
Was für uns eine psychische Erkrankung ist, ist in den islamischen Ländern völlig normal. In Afghanistan wäre dieser Mörder unauffällig.Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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2 Litauer, ein Thailänder und ein...
4 Männer "heiraten", für Pastorin kein Problem