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  1. #1
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    NEUES Waffengesetz beschlossen: Achtung Messerproblematik bei Messer über 4 cm Klingenlänge !

    Das neue Waffenrecht wurde beschlossen und auch wenns nicht in den EU Vorgaben drinstand hat unsere Regierung zusätzlich folgendes beschlossen: Messer über Klingenlänge über 4 cm werden zum Problem !

    Bis jetzt kannst §42a konforme Messer führen - also dabeihaben zugriffsbereit- Ausnahme an schon vorher verbotenen Orten wie "Versammlungen" a la Weihnachtsmarkt, Waffenverbotszonen, Kino, Demo.

    Ein schweizer Offimesser (Klingenlänge 8 cm- nicht grad in o.g. Verboteszonen war bisher KEIN Problem wenn das in dem Handtascherl war.

    Ab Gesetzeintretung - der Beschluß war am 13.12 und wurde am 20 oder 21.12 bestätigt - wenns zum Gesetzt wird, ist das schweizer Offimesser - Klingenlänge 8 cm - also größer 4 cm nicht mehr legal zu führen.

    AUSNAHME: in Waffenverbotszonen dürfen Messer + Klingenlänge 4 cm - §42a konform - also schweizer Taschenmesser geführt - also in Hosentasche, Jackentasche, Handtasche geführt werden WENN:

    derjenige eine WBK - Waffenbesitzkarte (Jäger, Sammler/Sportschütze) bei sich trägt ODER einen kleinen Waffenschein hat.

    Das Messer darfst dennoch nicht auf der Demo, Kino, Weihnachtsmarkt dabeihaben - aber eben in sog. Waffenverbotszonen - und die wetden m.E. immer größer werden und woher weiß ich z.b. wenn ich gewohnheitsmäßig als Landmensch mein Messer immer im Handtascherl habe, wenn ich auf der Durchreise bin, wo so eine Waffenverbotszone ist ?

    Um nicht als Deutscher bei Zufallskontollen in Konflikt mit dem Waffengesetz zu kommen, empfehle ich JEDEM der gewohnheitsmäßig ein Brotzeitmesser - schweizer Offimesser mit sich führt, einen kleinen Waffenschein zu beantragen damit nicht lauter Messerverstöße von Deutschen in der Statistik auftauchen...

    Ich bin Legalwaffenbesitzer, hab WBK aber ich hab meine WBK im Schießkoffer und möchte die Originaldokumente nicht im Geldbeutel mitschleppen da ein Verlust - ein Geldbeutel ist schnell mal weg, bei WBK Besitzern dann schnell zum Zuverlässigkeitverlust mit einziehung der Sportgeräte erfolgt..
    Ich hab mir also für 90 E am Freitag auch einen kleinen Waffenschein besorgt damit ich in Zukunft nicht gegen das neuen Waffengesetz verstoße weil mein Messer über 4 cm Klingenlänge hat - und wenn man eh schon kleinen Waffenschein hat, hab ich mir auch noch einen Gaser von Norinco geholt - kostete zwar 1/3 von dem was meine Glock gekostet hat, aber wenn schon ein Gaser dann solls in der Haptik sein wie meine Sportwaffe die ich gewohnt bin... Hoffe ich verwechsel da nix - nicht daß ich mich wundere beim nächsten Schießtermin warum keine Löcher in der Scheibe sind -sehen sich verdammt ähnlich - muß ich also schaun ob Glock oder Norinco drauf steht wenn ich das für den jeweiligen Verwendungszweck einpacke.


    Edit : meine Sachbearbeiterin wunderte sich über meinen Antrag den ich stellte da sie sonst nur kannte , daß ich meine 2/6 Tegel beherrschte - also regelmäßig was scharfes eintragen lies: warum brauchen sie kleinen Waffenschein ?
    Ähm. weil ich den fürs Taschenmesser jetzt brauche und ich meine Waffen ja eh nicht führen darf ?
    Man merkte auch beim Sachbearbeiter die Unkenntnis über die neue Gesetzeslage : sie hats zwar nicht so gesagt, aber man merkte die Verwunderung an, warum man als Schußwaffenbesitzer einen kleinen Waffenschein beantragt...
    Weil man eben nicht wie von der Regierung angenommen wird, mit der Legalwaffe per concealed carry rumrennt sondern eben nur transportiert und nicht führt...

  2. #2
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    AW: NEUES Waffengesetz beschlossen: Achtung Messerproblematik bei Messer über 4 cm Klingenlänge !

    Wie oft werden Migranten mit Messern angetroffen. Anklagen wegen illegalem Waffenbesitz hat es nie gegeben.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: NEUES Waffengesetz beschlossen: Achtung Messerproblematik bei Messer über 4 cm Klingenlänge !

    „Unsere" Gesetze gelten nur für Einheimische.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  4. #4
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    AW: NEUES Waffengesetz beschlossen: Achtung Messerproblematik bei Messer über 4 cm Klingenlänge !

    AUSNAHME: in Waffenverbotszonen dürfen Messer + Klingenlänge 4 cm - §42a konform - also schweizer Taschenmesser geführt - also in Hosentasche, Jackentasche, Handtasche geführt werden WENN:

    derjenige eine WBK - Waffenbesitzkarte (Jäger, Sammler/Sportschütze) bei sich trägt ODER einen kleinen Waffenschein hat.
    Wie bitte? Um ein kleines Schweizer Taschenmesserli mit mir zu führen, benötige ich, sofern die Gemeinde wegen der Buntheit seiner Gäste irgendwo eine Zone deklariert hat, einen Waffenschein? Ist ja wohl nicht deren Ernst? Also muss ich, wenn ich durch Deutschland mit meinem Taschenmesserli fahre, erst einmal schauen, welche Zonen in welchen Städten eingerichtet wurden, die ich dann nicht begehen darf, sofern ich mein Taschenmesserli nicht von mir werfe? In den Müllkorb selbstverständlich, denn ich habe ja sonst keine andere Möglichkeit.
    Also allmählich wird es hier eine Zumutung!
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  5. #5
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    AW: NEUES Waffengesetz beschlossen: Achtung Messerproblematik bei Messer über 4 cm Klingenlänge !

    Narima hat Recht.

    Ich habe das auch so an das DWJ und die Hersteller der Schneidwarenindustrie geschickt.

    Die sehen das genau so.

  6. #6
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    AW: NEUES Waffengesetz beschlossen: Achtung Messerproblematik bei Messer über 4 cm Klingenlänge !

    >Wie bitte? Um ein kleines Schweizer Taschenmesserli mit mir zu führen, benötige ich, sofern die Gemeinde wegen der Buntheit seiner Gäste irgendwo eine Zone deklariert hat, einen Waffenschein? Ist ja wohl nicht deren Ernst?

    Du brauchst den KLEINEN Waffenschein oder WBK für Messer über 4 cm Klingenlänge - mitzuführen.
    Auch wenn Du kleinene Wafenschein hast/WBK aber das Dokument nicht bei Dir hast , ists ein Verstoß gegen das Waffengesetz...

    Pistorius hatte ja 6 cm Kingenlänge gefordert -aber das wurde ja nochmals auf nur 4 cm Klingenlänge zurechtgestutzt....

    Waffengesetz und gesunder Menschenverstand sind leider 2 unterschiedliche Dinge.

    Selbst die Experten meinten ja, daß die Waffenrechtsnovelle NICHTS bessert - denn die Sportschützen/Jäger (ale Lgalwaffenbesitzer) , die Bushcrafter, die Oma die mit falschem Messer in den Wald Pilze abschneidet ist nicht das Klientel welches Werkzeuge mißbräuchlich einsetzt...
    Kriminelle begehen um 10 Uhr vormittags Verstoß gegen das Waffengesetz und haben um 12 Uhr Mittags schon das neue Rambomesser dabei - die interessierts schlichtweg nicht...

  7. #7
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    AW: NEUES Waffengesetz beschlossen: Achtung Messerproblematik bei Messer über 4 cm Klingenlänge !

    Ja, ja, irgendwann verbieten sie uns auch noch die Gabeln für's Picknick! Und die Deutschen sind noch so blöd und halten sich an diese bescheuerten Verbote!
    "...und dann gewinnst Du!"

  8. #8
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    AW: NEUES Waffengesetz beschlossen: Achtung Messerproblematik bei Messer über 4 cm Klingenlänge !

    Zitat Zitat von Clark Beitrag anzeigen
    Ja, ja, irgendwann verbieten sie uns auch noch die Gabeln für's Picknick! Und die Deutschen sind noch so blöd und halten sich an diese bescheuerten Verbote!

    Weil die bei den Deutschen auch kontrolliert werden und Verstöße hart sanktioniert werden.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  9. #9
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    AW: NEUES Waffengesetz beschlossen: Achtung Messerproblematik bei Messer über 4 cm Klingenlänge !

    Zitat Zitat von Narima Beitrag anzeigen
    Um nicht als Deutscher bei Zufallskontollen in Konflikt mit dem Waffengesetz zu kommen, empfehle ich JEDEM der gewohnheitsmäßig ein Brotzeitmesser - schweizer Offimesser mit sich führt, einen kleinen Waffenschein zu beantragen damit nicht lauter Messerverstöße von Deutschen in der Statistik auftauchen...
    Ich habe den bösen Verdacht, dass genau das der Punkt ist. So spielt es eben keine Rolle mehr, ob der Opa bei der Zufallskontrolle gewohnheitshalber ein Taschenmesser mit 8 cm Klingenlänge dabei hat, oder das "Clanmitglied" ein Kampfmesser mit 16 cm Klingenlänge. Dann werden 2 Personen, die gegen das Waffengesetz verstossen haben in der selben Statistik erfasst (und entsprechend geahndet).

    Die Verhältnismässigkeit stimmt nicht mehr. Das Vertrauen in die Justiz wird zerstört.
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

    Kalifatslehre. Darum geht es.


  10. #10
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    AW: NEUES Waffengesetz beschlossen: Achtung Messerproblematik bei Messer über 4 cm Klingenlänge !

    Zitat Zitat von abandländer Beitrag anzeigen
    Ich habe den bösen Verdacht, dass genau das der Punkt ist. So spielt es eben keine Rolle mehr, ob der Opa bei der Zufallskontrolle gewohnheitshalber ein Taschenmesser mit 8 cm Klingenlänge dabei hat, oder das "Clanmitglied" ein Kampfmesser mit 16 cm Klingenlänge. Dann werden 2 Personen, die gegen das Waffengesetz verstossen haben in der selben Statistik erfasst (und entsprechend geahndet).

    Die Verhältnismässigkeit stimmt nicht mehr. Das Vertrauen in die Justiz wird zerstört.
    Der Opa ja....
    das Clan-Mitglied eher nicht.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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