Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 11 bis 12 von 12
  1. #11
    Registriert seit
    20.07.2015
    Beiträge
    3.241

    AW: NEUES Waffengesetz beschlossen: Achtung Messerproblematik bei Messer über 4 cm Klingenlänge !

    Das Waffengesetz wird zug um zug verschlimmert.. Vor dem Attentat auf die Olympioniken in MUC konnte JEDER Langwaffen legal erwerben ohne irgendwelche Ausnahmegenehmigung - über 18 reichte... Mein Schwiegervater hatte vorher 1 KK Gewehr und einen Karabiner gekauft. Frei ab 18....Mein Schwiegervater war weder Sportschütze, noch Jäger noch Terrorist oder Krimineller...

    Das Attentat wurde von Anhängern der Religion des Friedens verübt - mit schon damals illegalen Waffen...


    Im Zug "gegen Terror" wurde der LEGALE Waffenbesitz immer weiter eingeschränkt - "zum Wohle des Volkes" angeblich - aber die Gesetzte daß "illegale Waffen" verboten sind gabs schon damals - ebeso wie "daß man nicht einen anderen umbringt".

    Kriminelle besorgen sich halt die illegale Waffe- bei "igor hinterm Bahnhof, in der Moschee" oder wo auch immer...

    Als Legalwaffenbesitzer wirdst durchleuchtet- bist mal Mitglied in der falschn Partei gewesen bekommst keine Waffe.. Mit Alk am Steuer ? Keine Waffe.. Irgendwie nicht reine Weste: Du bekommst keine Waffe. Mit Steuer oder Unterhalt im Rückstand: du bekommst keine Waffe...

    Der schwammige Begriff: bestehen Zweifel in der Eignung wird keine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt oder diese eingezogen.

    Ist mir eine Patrone runtergekullert und der Kontrolletti sieht diese- nicht in verschlossenem Schrank aufbewahrt - dann bin ich meine Zuverlässigkeit los..

    Wer nicht in die Statistik rutschen mächte: Deutscher, Verstoß gegn das Waffengesetz - was dann zu noch weiteren Einschränkungen führt bgz. Waffengesetz, besorgt sich den kleinen Waffenschein um nicht unversehens mit einem schweizer Offimesser in einer plötzlich aufgekommenen Waffenverbotszone "erwischt" zu werden...

    Mit kleinem Waffenschein ists erlaubt das schw. Offimesser zu führen - also in der Hosentasche/Handtasche zu tragen - OHNE in Zukunft NICHT. Bei uns kostet das pro Nase 90 E - kann aber bis zu 150 Euro kosten so ein kleiner Waffenschein.

    Das neue Gesetz ändert nix daran daß Kriminelle andere Leute abstechen - denn das ist auch schon vor ?? 50+ Jahren verboten gewesen...
    Das Gesetz wird nur dafür sorgen, daß auch jedes Messerchen als Brotzeitmesser geführt, ein Verstoß gegen das Waffengesetz gewertet wird - die Deutschen werden immer krimineller.
    Der Deutsche zahlt seine Strafe, Kriminelle laufen Mittags wieder mit neuem auch jetzt schon verbotenen Rambomesser durch die Gegend...

  2. #12
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.365

    AW: NEUES Waffengesetz beschlossen: Achtung Messerproblematik bei Messer über 4 cm Klingenlänge !

    Zitat Zitat von Narima Beitrag anzeigen
    Das Waffengesetz wird zug um zug verschlimmert.. Vor dem Attentat auf die Olympioniken in MUC konnte JEDER Langwaffen legal erwerben ohne irgendwelche Ausnahmegenehmigung - über 18 reichte...
    Ich erinnere mich gut daran, dass man Schusswaffen bei Neckermann bestellen konnte.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

Seite 2 von 2 ErsteErste 12

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 2 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 2)

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 13.12.2015, 18:40
  2. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 25.02.2015, 20:24
  3. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 09.11.2014, 11:20
  4. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 14.01.2011, 13:52
  5. Nationalrat hält an Waffengesetz fest - Nachrichten.ch
    Von open-speech im Forum Presseschau
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 08.12.2009, 11:52

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •