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Hits: 2318 | 20.12.2019, 08:52 #1
Neger kein Schimpfwort
Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) – AfD-Fraktionschef Nikolaus Kramer (43) erhielt vor dem Landesverfassungsgericht Greifswald im Streit mit Landtagsvizepräsidentin Mignon Schwenke (Linke) Recht. Ihr Ordnungsruf wegen der mehrfachen Verwendung des Wortes „Neger“ war verfassungswidrig. Die Würde des Hauses habe Kramer nicht verletzt. Kramer hatte in einer Landtagsdebatte über die Asylpolitik im Oktober 2018 das Wort „Neger“ mehrfach benutzt und wurde im Nachhinein vom Landtagspräsidium mit einem Ordnungsruf gerügt.„Neger“ zähle nicht zu den Begriffen, die nur der Provokation oder Herabwürdigung anderer dienen können.
https://www.bild.de/regional/mecklenburg-vorpommern/mecklenburg-vorpommern-news/neger-erlaubt-afd-politiker-zu-unrecht-geruegt-66820648.bild.html
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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AW: Neger kein Schimpfwort
Nanu!?
Mal sehen, wie lange es dauert, bis das Urteil revidiert wird.Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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20.12.2019, 11:57 #3VIP
- Registriert seit
- 27.01.2014
- Beiträge
- 6.576
AW: Neger kein Schimpfwort
Das ist auch wieder so eine schwachsinnige Umdeutung durch linksgrüne Gutmenschen! Es wundert mich direkt, dass das Wort "Neger" in alten Serien und Filmen nicht "überpiept" wird, sondern noch in der Originalsynchro bleiben darf. "Neger" ist ein ganz normales Wort, aber mittlerweile ist ja sogar "Schwarzer" tabu, ja selbst "Farbiger"! Man kann sich eigentlich gar nicht mehr richtig ausdrücken, ohne sich verbal völlig zu verrenken!
"...und dann gewinnst Du!"
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21.12.2019, 09:43 #4
AW: Neger kein Schimpfwort
Ich habe neulich noch einmal in einer Zeitschrift geblättert, die ich mir vor 20 Jahren gekauft und für mein Privatarchiv weggelegt habe. Thematik war der Sklavenhandel, und das Wort Neger wurde dort permanent für die Schwarzen verwendet. Es ist also noch gar nicht so lange her, dass Neger die normale Bezeichnung für Schwarze war.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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