Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) – AfD-Fraktionschef Nikolaus Kramer (43) erhielt vor dem Landesverfassungsgericht Greifswald im Streit mit Landtagsvizepräsidentin Mignon Schwenke (Linke) Recht. Ihr Ordnungsruf wegen der mehrfachen Verwendung des Wortes „Neger“ war verfassungswidrig. Die Würde des Hauses habe Kramer nicht verletzt. Kramer hatte in einer Landtagsdebatte über die Asylpolitik im Oktober 2018 das Wort „Neger“ mehrfach benutzt und wurde im Nachhinein vom Landtagspräsidium mit einem Ordnungsruf gerügt.„Neger“ zähle nicht zu den Begriffen, die nur der Provokation oder Herabwürdigung anderer dienen können.

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