Zugriff auf Passwörter : Angriff auf die digitale Privatsphäre

Die Bundesregierung plant einen Generalschlüssel zum digitalen Innenleben der Bürger. Der Vorschlag, Strafverfolgern Zugang zu Internet-Passwörtern zu geben, ist schlicht verfassungswidrig.

Hassrede ist ein scheinbar allgegenwärtiges Problem. Anschläge wie in Halle erhöhen den Handlungsdruck auf die Politik – aber was die Bundesregierung jetzt plant, ist ein Generalschlüssel zum digitalen Innenleben der Bürger. Strafverfolger sollen künftig auf Antrag das Passwort zu Internetdiensten bekommen. Gibt es im digitalen Zeitalter einen Seelenwinkel, der sich mit dem Zugriff auf Mail, Soziale Netzwerke und Cloud-Dienste nicht ausleuchten ließe?


Das Zustandekommen dieses Gesetzesvorhabens zeigt zweierlei: Einerseits digitale Inkompetenz im Bundesjustizministerium. Dass man dort allen Ernstes glaubt, der schon heute zurecht mögliche Zugriff auf ein Telefon zur Überwachung in einem Strafverfahren sei irgendwie vergleichbar mit der Aushändigung eines Passwortes zu Internetkonten, macht sprachlos.


Ja, Passwörter können technisch bei den großen Diensten wie etwa Google überhaupt nicht herausgegeben werden. So sehen es auch die technischen Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnologie vor. Darauf weist auch das Bundesjustizministzerium hin. Was soll das ganze dann? Baut die Bundesregierung also auf Sicherheitslücken? Oder weiß sie nicht, dass ihre geplante Ermächtigung leerläuft? Spekuliert sie darauf, dass die Regel so weit ausgelegt wird, dass Dienste künftig doch Passwörter speichern und bereithalten müssen?

Andererseits zeigt der Plan auch, dass die Große Koalition ohne bürgerrechtliches Gewissen Handlungsfähigkeit demonstrieren will. Gerade Bundesjustizminister sind nach ungeschriebenen Regeln und traditionell die Hüter der Grundrechte. Normalerweise ringen das Justiz- und das Innenressort um solche Vorschriften – die Amtsinhaberin Christine Lambrecht (SPD) hingegen winkt sie hier einfach durch.

Was auch immer überwiegt, fehlender Durchblick in der digitalen Welt oder Rücksichtslosigkeit aus Lust an Amt und Regierungsbeteiligung: Dieser Vorstoß ist ein Angriff auf die digitale Privatsphäre. Er schüchtert ein und ermuntert Bürger dazu, ihre digitalen Konten aufzuräumen – falls man mal zurecht oder zu unrecht ins Visier des Staatsanwalts gerät. Der Vorschlag ist deshalb schlicht verfassungswidrig.

https://www.faz.net/aktuell/wirtscha...-16535825.html

Mal wieder die SPD, kompetent, verfassungskonform und freiheitsliebend. Statt gläsernem Staat gläserne Bürger.