So kann es in Deutschland gehen, natürlich nicht allen, und die Hartz-IV-Reform des Herrn Schröder bescherte genau solche Fälle, aus denen es offensichtlich keinen Ausweg mehr gibt.

Aktion „Lichtblicke“ Miete bezahlen oder warme Kleider kaufen?

Wer Hartz IV bezieht und in einer Wohnung wohnt, deren Fläche als zu groß gilt, dem kann es passieren, dass er am Ende in einer zwar kleineren und schlechteren, aber auch teureren Wohnung leben muss. Das ist zumindest in Leonberg nicht unwahrscheinlich, angesichts der hier gängigen Mieten.

„Wir haben im Landkreis Böblingen eine Solitärstellung, auf die wir überhaupt nicht stolz sind“, sagt Jürgen Rein von den Sozialen Diensten der Stadt. In Leonberg gilt nämlich die höchste Obergrenze, bis zu der eine Kaltmiete übernommen wird – die liegt bei einer Person bei 460 Euro im Monat. Wer eine höhere Miete hat, muss entweder von seinem fürs tägliche Leben gedachten Hartz IV-Satz von 424 Euro – davon muss auch der Strom bezahlt werden – etwas dazu beisteuern, oder in eine billigere Wohnung umziehen. „Das ist in Leonberg so gut wie unmöglich“, weiß Jürgen Rein aus Erfahrung.





Keine bezahlbaren Wohnungen auf dem Markt

Auf dem freien Markt gebe es keine günstigen Wohnungen und auch auf den Bestand der Stadt kann nicht zurückgegriffen werden. Den 320 Fällen von Wohnungssuchenden – von der Einzelperson bis zur sechsköpfigen Familie – kann die Stadt gerade mal 168 städtische und angemietete Wohnungen entgegen stellen. Die sind aber alle belegt, wie auch die 32 Wohnungen der zwei Bauträger, bei denen die Stadt in Absprache Belegungsrechte hat. Das bedeutet, dass das Amt den Vermietern drei potenzielle Mieter vorschlägt, unter denen sie sich dann entscheiden, wer den Zuschlag bekommt. „Gerade mal in sechs Fällen konnten wir im Jahr 2019 Wohnungsberechtigten die gute Nachricht überbringen, dass eine Wohnung frei geworden ist“, schildert der Leiter der Sozialen Dienste.







Problematisch geworden ist es für einen 58-Jährigen, dessen Erwerbsminderungsrente aufgestockt wird – der Vermieter hat die Miete erhöht. „Der ist nicht gierig, es ist ein ganz normaler Vorgang“, sagt Jürgen Rein. Der Mann hat schon zwei Schlaganfälle erlitten und seine Mobilität ist stark eingeschränkt. Das Mietverhältnis für die geräumige Zwei-Zimmer-Wohnung besteht noch aus der Zeit, als es dem 58-Jährigen gut ging. Seine Suche nach einer günstigeren Wohnung ist erfolglos gewesen.






Nun muss er, weil die Obergrenze überschritten ist, bis zu der das Amt die Miete übernimmt, auf das Geld fürs tägliche Leben zurückgreifen. „Das führt dazu, dass der Mann bei den Ausgaben eisern spart und sich trotzdem keine warmen Winterkleider und Schuhe leisten kann“, ist Rein alarmiert. „Lichtblicke“ will deshalb helfen.





Die Nummern für Ihre Spende
Stichwort: „LKZ-Aktion Lichtblicke“
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Solche Schicksale gab es vor der Hartz-IV-Einführung (Agenda 2010) des Herrn Schröder (SPD) (unter Mithilfe der Grünen damals unter Joschka Fischer) nicht.