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  1. #1
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    Regelprüfung durch Verfassungsschutz für Waffenbesitzer und -käufer

    damit sich Anis Amris zukünftig keine Waffe mehr kaufen können, natürlich.

    ...Der Bundestag beschloss am Freitag ein schärferes Waffenrecht. Dazu gehört eine Regelprüfung von Waffenbesitzern durch den Verfassungsschutz, bevor eine Erlaubnis erteilt wird. Mitglieder einer verfassungsfeindlichen Vereinigung gelten künftig in der Regel als waffenrechtlich unzuverlässig, so dass ihnen die Waffenerlaubnis verweigert oder eine bestehende Erlaubnis entzogen werden kann. Wie viel Arbeit damit auf den Verfassungsschutz zukommt, ist bisher offen. Zudem soll es neue Meldepflichten für Waffenhersteller und -händler geben. Die Größe von Magazinen wird bei bestimmten Waffen begrenzt, um die Nutzung für Terroranschläge zu erschweren.


    Im nationalen Waffenregister waren für Brandenburg im August dieses Jahres 48 236 Waffenbesitzkarten sowie 135 324 Waffen und Waffenteile registriert, wie es vom Innenministerium hieß. Unter denjenigen, die Waffenbesitzkarten haben, sind 14 588 Jäger und 12 996 Sportschützen.



    Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe gibt es erst mit einem Waffenschein. Ihre Zahl in Brandenburg stieg dem Ministerium zufolge von 2017 auf 2018 leicht von 104 auf 105. Die Zahl der kleinen Waffenscheine - für Reizgas- und Schreckschusswaffen - legte im selben Zeitraum von 13 973 auf 15 981 zu. Ende Juli dieses Jahres waren es 17 050 kleine Waffenscheine.

    https://www.welt.de/regionales/berli...ffenrecht.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Regelprüfung durch Verfassungsschutz für Waffenbesitzer und -käufer

    Es ist egal,ob ich ein Magazin mit 10 Schuß legal besitzen darf,
    oder ob ich es mit 20 Schuß problemlos erwerben kann.

    Die gesamte Gesetzgebung bis hin zu den Schreckschußwaffen mit kleinem Waffenschein ist für Nüsse,
    kostet Geld,bindet polizeiliche Ressourcen erheblich und bringt nichts.

    Richtig wäre,den illegalen Besitz von Schußwaffen und oder den Einsatz von Stichwaffen zur Klärung der Parkplatzsuche oder ähnlich geartet strengstens zu bestrafen.

    Wird nicht gemacht,dann ist es auch absichtlich so gewollt,dumm sind da ja auch nicht.

  3. #3
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    AW: Regelprüfung durch Verfassungsschutz für Waffenbesitzer und -käufer

    Mitglieder einer verfassungsfeindlichen Vereinigung gelten künftig in der Regel als waffenrechtlich unzuverlässig,
    Das klingt doch gut. Damit dürfte kein Moslem eine Waffe besitzen. Der Islam ist verfassungsfeindlich!
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #4
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    AW: Regelprüfung durch Verfassungsschutz für Waffenbesitzer und -käufer

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Das klingt doch gut. Damit dürfte kein Moslem eine Waffe besitzen. Der Islam ist verfassungsfeindlich!
    Ausnahmen muß es ja geben, damit die Regel ihre Bstätigung erfährt.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  5. #5
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    AW: Regelprüfung durch Verfassungsschutz für Waffenbesitzer und -käufer

    Mitglieder einer verfassungsfeindlichen Vereinigung gelten künftig in der Regel als waffenrechtlich unzuverlässig,


    Du mußt angeben beim Waffenerwerb ob Du Mitglied bist... Was passiert wenn die AFD in die Sparte rutscht ?
    Ich war nie in einer Partei und genau wegen sowas würde ich auch keiner Partei beitreten...

    Das was kaum jmd mitbekommen hat: in dem EU Waffengesetzänderungsgedöns wurde nicht gefordert daß Messer über 4 cm ein Problem sind - aber auf einmal ist in der Novelle drin daß in Zukunft Messer ab 4 cm Klingenlänge ein Problem ist für Leute ohne WBK/ohne kleinen Waffenschein.
    Das kleine Schweizer Offimesser hat eine Kingenlänge über 4 cm...

    Ich habe seit meiner Jugend fast immer ein Messer bei mir - außer halt da wo es bisher eh verboten war - Kino, Weihnachtsmarkt etc.

    Mit dem neuen Waffengesetz darfst Du in Waffenverbotszonen (woher weiß ich , was wo verboten ist ? Öffentliche Verantstaltungen ist klar - aber sonst ? ) ein normales Taschenmesser nur noch führen mit WBK/kleinem Waffenschein.

    Es bekommt doch kaum jmd mit daß er gegen das neue Waffengesetz verstößt wenn er das schw. Offimesser "Führt" also im Handtascherl trägt....

    Ich werde am Freitag einen kleinen Waffenschein beantragen da ich als Legalwaffenbesitzer es mir nicht erlauben kann bei einer zufälligen Kontrolle dann ein schw. Offimesser in der Handtasche habe was ab Gesetz dann auf einmal kriminell ist da über 4 cm Klingenlänge... Mit kl. Waffenschein ok - WBK auch - aber man muß die Dokumente parat haben. Meine WBK hab ich in meinem Munitionsbehälter- von daher werd ich halt dann den kleine Waffenschein im Geldbeutel haben wie den Ausweis - denn meine WBK hab ich nicht immer bei mir - nur wenn ich mit Waffen zum Büchser oder Schießstand unterwegs bin...

    Ich werde unzuverlässig im Sinne des Waffengesetzes- bin also alles los wenn ich zwar Legalbesitzer bin , aber nur vergessen habe meine WBK mitzuführen... Ich habe Erlaubnis Waffen legal zu transportieren - bzw Messer legal zu führen -aber mir kann die Erlaubnis entzogen werden nur weil ich die WBK vergessen habe mitzuführen - wo bei einer Anfrage zu meiner Person eh erscheint bei Polizeianfrage daß ich Legalwaffenbesitzer bin... Verlier ich meine WBK bin ich beim wiederholten mal eh meine Zuverlässigkeit los... Also WBK nur wenn ich zum Büchser unterwegs bin/zum Schießstand. Geldbeutel werden gerne auch mal geklaut... Ergo wird da lieber nur die Erlaubnis für den kleine Waffenschein geklaut als die WBK. Ersteres ist kein Problem - 2. tes schon...

  6. #6
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    AW: Regelprüfung durch Verfassungsschutz für Waffenbesitzer und -käufer

    Es ist doch Fakt, dass die meisten Messerangriffe von Ausländern ausgehen. Der Deutsche hat keine Messer bei sich. Ist aber jemals einer dieser Messerstecher wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt worden? War das je Teil der Anklage?
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  7. #7
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    AW: Regelprüfung durch Verfassungsschutz für Waffenbesitzer und -käufer

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Es ist doch Fakt, dass die meisten Messerangriffe von Ausländern ausgehen. Der Deutsche hat keine Messer bei sich. Ist aber jemals einer dieser Messerstecher wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt worden? War das je Teil der Anklage?
    Für Ausländer ist in diesem Land der Waffenbesitz eben legal, weil es sich bei ihnen um ein unverzichtbares Kulturgut handelt.
    Das gilt ebenso für ihre zwei- oder mehrfache Staatsbürgerschaft.
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