So sind wir wieder beim alten Thema: Statt sich darum zu kümmern, wie sinnvoll gehaushaltet werden kann, künftige Ausgaben vermieden werden können, beschäftigt sich der neue Genossen-Boss mal wieder mit der Umverteilung und mehr Steuern von Gutverdienern. Man muss aber aufpassen, denn zu den Gutverdienern gehören nach SPD-Lesart auch schon diejenigen Arbeitnehmer, die noch nicht einmal den momentanen Durchschnittsverdienst erzielen oder gerade mal eben knapp über diesem liegen. Je nach maßgebendem Genossen.

Zur Zeit zahlt den Spitzensteuersatz der Bestverdienenden jemand, der 4.579,-- Euro brutto verdient (macht im Monat netto 2.681,-- Euro) oder, wenn er ein 13. Monatsgehalt (durch Weihnachts- und evtl. Urlaubsgeld) erhält, erzielt, 4.226,-- Euro (ergibt einen monatlichen Nettoverdienst von 2519,-- Euro). Damit ist man alles andere als reich!


Walter-Borjans will Firmenerben und Top-Verdiener stärker besteuern

Bei der Besteuerung von Spitzenverdienern und Erben von Unternehmen gehe es nicht gerecht zu, meint Norbert Walter-Borjans. Diesen Zustand will der neue SPD-Vorsitzende ändern.



Spitzenverdiener und Erben von Unternehmen sollten aus Sicht des neuen SPD-Chefs Norbert Walter-Borjans mehr Steuern zahlen. Bei Spitzenverdienern sei es angemessen, wenn der Staat knapp die Hälfte ihres Einkommens einbehielte, sagte der frühere nordrhein-westfälische Finanzminister dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Wer als Single 750.000 Euro im Jahr verdient, wird nicht arm, wenn er die Hälfte seines Gehaltes zur Finanzierung unseres Gemeinwesens abgeben muss."


Der Spitzensteuersatz beträgt zurzeit 42 Prozent und gilt für alle Steuerzahler, die mehr als 54.950 Euro im Jahr haben. Erst ab einem deutlich höheren Einkommen fallen wieder mehr Steuern an, nämlich die sogenannte Reichensteuer: Alles über einem Jahresverdienst von 260.533 Euro wird mit 45 Prozent besteuert.

Schindluder getrieben

Walter-Borjans sprach sich überdies dafür aus, Ausnahmen für Firmenerben zu streichen. "Es gibt keinen Grund, warum ein hohes Erbe nicht versteuert werden soll. Das gilt auch für vererbte Unternehmen. Viele Argumente für die Ausnahmen überzeugen mich nicht. Mit jeder Ausnahme und jedem Sondersachverhalt ist in der Vergangenheit Schindluder getrieben worden - zu Lasten der Allgemeinheit", sagte er. "Deshalb sage ich: Der Staat sollte auch bei Unternehmenserbschaften die Steuer nicht erlassen, sondern betriebsfreundlich strecken."


Zurzeit gilt die Regel: Wird die Firma im Grunde unverändert mehrere Jahre lang fortgeführt, wird der Löwenanteil des Betriebsvermögens von der Erbschaftsteuer verschont. Wirtschaftsverbände verteidigen die Ausnahmen für Unternehmenserben damit, dass Arbeitsplätze vor allem im Mittelstand gesichert werden.

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