Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
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  1. #1
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    Sie bestimmen nicht mehr, wer bei Ihnen wohnt

    In seiner Wohnungsanzeige machte ein Vermieter (81) aus Augsburg klar, dass er keine Ausländer mehr in seinem Haus wolle. Dies brachte ihn vor Gericht. Jetzt muss der Wohnungseigentümer wegen Diskriminierung 1000 Euro Entschädigung an einen aus Afrika stammenden Mietinteressenten zahlen! weiter bei BILD

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  2. #2
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    AW: Sie bestimmen nicht mehr, wer bei Ihnen wohnt

    Inzwischen sollte doch jeder wissen, dass er derartige Äußerungen zu unterlassen hat. Nach wie vor steht es jedem Vermieter frei, wen er als Mieter haben möchte. Nur sich entsprechend äußern sollte man nicht. Steht ein Mietinteressent vor der Tür, an den man nicht vermieten möchte, kann man den hinhalten um dann mitzuteilen, dass man an jemanden anderen vermietet hat.
    Mein Vermieter hat mir bei Vertragsabschluss gesagt, dass er nicht an Türken vermietet. Und das ist bis heute so geblieben.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Sie bestimmen nicht mehr, wer bei Ihnen wohnt

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Inzwischen sollte doch jeder wissen, dass er derartige Äußerungen zu unterlassen hat. Nach wie vor steht es jedem Vermieter frei, wen er als Mieter haben möchte. Nur sich entsprechend äußern sollte man nicht. Steht ein Mietinteressent vor der Tür, an den man nicht vermieten möchte, kann man den hinhalten um dann mitzuteilen, dass man an jemanden anderen vermietet hat.
    Mein Vermieter hat mir bei Vertragsabschluss gesagt, dass er nicht an Türken vermietet. Und das ist bis heute so geblieben.
    Und daran hat er gut getan.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  4. #4
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    AW: Sie bestimmen nicht mehr, wer bei Ihnen wohnt

    Der Kläger in obigem Fall ist kein Unbekannter. Ein Typ aus Burkina Faso (glaube ich), der 2014 schon einmal in München geklagt hatte, weil er vom Türsteher einer Disco nicht eingelassen wurde; natürlich aus "Rassismus"! Also kein unbeschriebenes Blatt diesbezüglich . . .
    "...und dann gewinnst Du!"

  5. #5
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    AW: Sie bestimmen nicht mehr, wer bei Ihnen wohnt

    Politische Justiz par excellence: Wenn es gegen die einheimische, autochtone Bevölkerung geht, greifen deutsche Gerichte mit Präzedenzentscheidungen bevorzugt hart durch. Das bekam am Dienstag ein 81-jähriger Senior aus Augsburg zu spüren, der seine Wohnung nur an Landsleute hatte vermieten wollen: Er muss nun 1.000 Euro Schadenersatz an einen Afrikaner zahlen – wegen „Diskriminierung“. Gleichzeitig bleiben unzählige andere Fälle lupenreiner Diskriminierung ungesühnt: Will jemand partout nicht an AfD’ler oder „Ungläubige“ vermietet, geht das natürlich völlig in Ordnung.
    Der Augsburger Prozess gegen den 81-jährigen war von vorne bis hinten oberfaul: Geklagt hatte ein Mann aus Burkina Faso, der als angeblicher Mietinteressent von dem Rentner als Mieter telefonisch abgelehnt worden war. Inzwischen deutet einiges darauf hin, dass es sich bei dem „Interessentenanruf“ um eine klassische Lockvogelnummer handelte, im Stile des Vorgehens von Abmahnvereinen: Denn Hamado Dipama, so das angebliche „Opfer“, hatte mutmaßlich gar nicht vor, die Wohnung ernsthaft zu beziehen; eher war er wohl auf Rassisten- und Diskriminierer-Jagd und hatte sich – möglicherweise auf den Tip eines gutmenschlichen Blockwarts hin – telefonisch an den bösen, rassistischen Nazi-Vermieter gewandt – in der Hoffnung, dass ihm dieser in die Falle gehen und er seinen publicityträchtigen Prozess bekommen würde. Möglicherweise ging es aber auch vor allem ums Geld: 1.000 Euro Schmerzensgeld für erlittene „Diskriminierungsqualen“ sind ja auch nicht zu verachten.
    Die Annahme, dass Dipama hier nach einer Masche vorgeht, wird erhärtet durch den Umstand, dass dieser bereits im Jahr 2013 an Münchner Discotheken „Einlass-Tests“ durchführte – mit dem einzigen Ziel, irgendwo aufgrund seiner Hautfarbe keinen Einlass zu finden – um dann Zeter und Mordio zu schreien und prompt gegen die Clubs zu Felde (und vor Gericht) zu ziehen, bei denen sich sein Vorurteil bestätigt hatte, wonach es „…für Dunkelhäutige schwerer ist, hineingelassen zu werden“. Zweimal hatte er mit der Tour vollen Erfolg, dreimal schnitt er bei geschlossenen Vergleich immerhin noch halbwegs gut ab. Auf jeden Fall eine Win-Win-Situation für den Afrikaner: im gerichtlichen Erfolgsfall, ließ sich die selbst angebahnte Diskriminierung gut zu Geld machen; verlor er, so konnte er sich trotzdem als Held feiern lassen und an seinen Prozessgegnern blieb trotzdem der Hautgout des Diskriminierungsverdachts hängen. Dipamas Credo: „Diskriminierung gibt es auf allen Ebenen – im Job, im öffentlichen Raum, in der Freizeit und auf dem Wohnungsmarkt.“ Deshalb ist ihm, so schreibt der „Merkur„, „der Kampf gegen Rassismus ein so großes Anliegen“.
    Zuerst Lockvogel und Aktivist statt diskriminierter Schwarzer?
    Der Mann ist eigentlich mehr Aktivist als persönlich Betroffener; er wirkt als Mitglied im städtischen Münchener Ausländerbeirat sowie im bayerischen Flüchtlingsrat und verbreitete öffentlich wiederholt politischen Statements. So trat er in den Medien als Kronzeuge erlittener Dauer-Diskriminierung auf und betätigte sich bei jeder sich bietenden Gelegenheit als Protestler; etwa im Rahmen der Demonstrationen „Netzwerks Bayern Rassismus- und Diskriminierungsfrei e.V.“ gegen rassistische Übergriffe der Bahn-Sicherheitsdienste auf dem Münchner Hauptbahnhof 2017. Seine „Fälle“ wurden unter anderem von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes publiziert. Eigentlich hätte dieses Engagement im Fall des Augsburger Seniors zumindest zu einer Anzweiflung der zivilrechtlichen Aktivlegitimierung führen müssen, was persönliche Schadenersatzforderungen Dipamas betrifft.
    Als Deutscher passte der nun verurteilte 81-Jährige jedoch in so ziemlich jedes Feindbild der Apologeten einer bunten neuen Weltoffenheit vor und hinter der Richterbank. Seine Begründung, warum er nach katastrophalen Erfahrungen mit ausländischen Vormietern nur noch an in Deutschland sozialisierte Landsleute vermieten wollte, zeugt zwar durchaus von einer fragwürdigen Voreingenommenheit, doch immerhin ist sie subjektiv nachvollziehbar: Er habe in seinem Haus schon früher Ärger mit einem türkischen Drogendealer gehabt, deshalb wolle er zumindest einige Risikofaktoren minimieren und einen Landsmann als Mieter haben. Prompt belehrte der Richter ihn über die Spielregeln in Buntland – bezeichnenderweise mit derselben Logik, mit der auch Migrantengewalt und Rechtsbrüche von Flüchtlingen hierzulande gerne relativiert und normalisiert werden: „Verbrechen und Vergehen werden von Menschen begangen, nicht von Staatsangehörigen!“
    Diskriminierung ja – solange das Feindbild stimmt
    Im Prinzip jedoch wurde der Augsburger für seine fast schon am Dummheit grenzende Ehrlichkeit bestraft: Hätte er dem Afrikaner am Telefon einen anderen Grund für seine Ablehnung genannt als als dessen Herkunft, so hätte ihm niemand am Zeug flicken können. Dass die von ihm frei heraus bekundete, explizite Präferenz der deutschen Nationalität natürlich rechts- und sogar grundgesetzwidrig war – daran beißt die Maus keinen Faden ab.
    Doch auch diese Ehrlichkeit muss nicht immer von Nachteil sein: Mit einem offenen Bekenntnis zu Diskriminierung und Ausgrenzung, ganz offen sogar per Wohnungsannonce eingestanden, kommt hierzulande übrigens jeder durch, der er nur die Richtigen diskriminiert: Wenn Muslime auf der Webseite eins namhaften muslimischen Wohnungsmarktes offen inserieren: „Wir vermieten unsere Zimmer NUR an männliche Muslime“ (siehe Abbildung) – dann zählt dies natürlich nicht als Diskriminierung, sondern fällt unter kulturellen Bestandsschutz: Und wenn Vermieter – privat oder kommerziell – nicht an AfD’ler vermieten wollen, oder Wirte bei falscher Gesinnung keinen Einlass gewähren, geht dies ebenfalls auch in Ordnung – sogar vor Gericht, notfalls mit der juristischen Krücke, drohende linksradikale Gewalt sei dem Vermieter „nicht zuzumuten“. So werden – wie auch andere Grundwerte und Rechtsgüter, etwa die Meinungsfreiheit – die Inhalte wie eh und je vom Zeitgeist bestimmt und die Grenzen der Gesetze mal eng, mal unendlich weit gezogen. Unterm Strich ergibt dies eine politische und weltanschauliche Willkür der Rechtsprechung, die so in der Geschichte Bundesrepublik jahrzehntelang undenkbar gewesen wäre. (DM)
    https://www.journalistenwatch.com/20...erung-muslime/

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  6. #6
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    AW: Sie bestimmen nicht mehr, wer bei Ihnen wohnt

    Zitat Zitat von Clark Beitrag anzeigen
    Der Kläger in obigem Fall ist kein Unbekannter. Ein Typ aus Burkina Faso (glaube ich), der 2014 schon einmal in München geklagt hatte, weil er vom Türsteher einer Disco nicht eingelassen wurde; natürlich aus "Rassismus"! Also kein unbeschriebenes Blatt diesbezüglich . . .

    Ja, der ist vom Panafrikanismus-Verein bzw. -forum in München:

    https://panafrikanismusforum.net/ueber-uns.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  7. #7
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    AW: Sie bestimmen nicht mehr, wer bei Ihnen wohnt

    Sry, aber ich hab auf meine Vermietung auch mehrere Möchtegernmieter.

    Ich such mir meinen Wunschkandidaten aus und teile den anderen mit, daß ich mich für einen anderen Mieter entschieden habe . es tut mie leid, das Objekt ist vermietet.

    Da teil ich auch nicht dem einzelnen mit daß mir die Nase des Mieters besser gefallen hat... Oder daß mein Neumieter einfach die besseren Kontoauszüge brachte etc... Oder daß der Zuschlagsmieter der Bekannte meines Spezels ist der seine Freundin...
    Natürlich nimmt man den, wo man nix negatives bezüglich zahlungsmoral gehört hat.. Hab ich 2 deutsche Bewerber - von einem weiß ich ,der zahl pünkllich, hinterläßt das Objekt ok, dann werd ich nciht dem das Objekt überlassen der schon bekannt ist mit Zahlung mies und hinterläßt einen Scherbenhaufen..
    Und das bei 2 rein deutschen Mietinteressenten...
    Natürlich entscheidet man sich für den, der zahlt und das Mietobjekt sauer hinterläßt...

    Ich hab atm auch an "Ausländer" vermietet - und Deutsche abgelehnt - da ich wußte, die deutsche sucht für ihren Knacki der /die schon bekannt sind daß sie suchen, nicht zahlen und man die Polizei im Haus hat da er regelmäßig wegen Helerei einsitzt. Da nehm ich lieber den jahrelangen Arbeitskollgen dereinen Shcwager hat der was such und nehm den als Mieter . zahlt, ist nicht kriminell ...

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