Baum-Darstellung
-
Ein Pragraph, den man kennen sollte: § 241a StGB
§ 241a
Politische Verdächtigung (StGB)
(1) Wer einen anderen durch eine Anzeige oder eine Verdächtigung der Gefahr aussetzt, aus politischen Gründen verfolgt zu werden und hierbei im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen durch Gewalt- oder Willkürmaßnahmen Schaden an Leib oder Leben zu erleiden, der Freiheit beraubt oder in seiner beruflichen oder wirtschaftlichen Stellung empfindlich beeinträchtigt zu werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Mitteilung über einen anderen macht oder übermittelt und ihn dadurch der in Absatz 1 bezeichneten Gefahr einer politischen Verfolgung aussetzt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) Wird in der Anzeige, Verdächtigung oder Mitteilung gegen den anderen eine unwahre Behauptung aufgestellt oder ist die Tat in der Absicht begangen, eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen herbeizuführen, oder liegt sonst ein besonders schwerer Fall vor, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren erkannt werden.
Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
Aktive Benutzer
Aktive Benutzer
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Ähnliche Themen
-
Diese Grafik sollte jeder kennen, der mit einem Islam-Hasser konfrontiert wird - Huffington Post Deutschland
Von open-speech im Forum Migration und die Folgen der verfehlten PolitikAntworten: 2Letzter Beitrag: 02.09.2016, 16:13 -
Ja, es ist höchste Notwehr (STGB § 32)!
Von dietmar im Forum DeutschlandAntworten: 1Letzter Beitrag: 11.10.2015, 10:00
Im passenden Moment ist ein Foto...
Geld für die Welt. Deutsche Politiker verschwenden unsere Steuern