Bundesrichter zweifelt an Rechtmäßigkeit von Rentenbesteuerung

Ein Richter des Bundesfinanzhofes hält die Regelungen zur Rentenbesteuerung für verfassungswidrig. Wer ab 2040 in Rente gehe, müsse demnach mit Doppelbesteuerung rechnen.

Der Richter am Bundesfinanzhof Egmont Kulosa übt scharfe Kritik an der seit 2005 geltenden Reform der Besteuerung von Renten. Insbesondere die bis 2040 geltenden Übergangsregelungen seien verfassungswidrig, schreibt Kulosa nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung in einem Fachmagazin. Diese führten zu Doppelbesteuerungen.




Seit 2005 können Beiträge für die Altersvorsorge als Sonderausgaben in steigendem Umfang steuerlich geltend gemacht werden. Zunächst waren 60 Prozent der Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzbar, bis 2025 sollen es 100 Prozent sein. Zugleich steigt allerdings der Umfang, in dem der Staat den Bezug von Renten besteuert.


2005 mussten 50 Prozent der Rente versteuert werden, 2040 werden es 100 Prozent sein. Wer um 2040 in den Ruhestand gehe, werde seine Rente also voll versteuern müssen, habe zuvor allerdings nur 15 Jahre gehabt, während derer er seine Rentenbeiträge von der Steuer absetzen konnte. Und auch in diesem Zeitraum gelte das nur bis zu einem Höchstbetrag.


Ob die Politik daraus Konsequenzen zieht, ist offen. Das Bundesfinanzministerium antwortete auf eine entsprechende Kleine Anfrage der FDP laut Süddeutscher Zeitung mit der Einschätzung, dass es "praktisch keine verfassungswidrige Zweifachbesteuerung" gebe.

https://www.zeit.de/politik/deutschl...fassungswidrig

Jetzt sollte man aber noch wissen, dass nicht jeder Arbeitnehmer seinen Rentenbeitrag von der Steuer absetzt bzw. absetzen kann. Es handelt sich nämlich hier nicht um ein automatisches Verfahren, sondern ein Antragsverfahren, d.h. der Arbeitnehmer muss eine Steuererklärung einreichen, was viele nicht tun, zum Teil auch, weil sie aufgrund ihres Steueraufkommens und ihrer Freibeträge keine Nachzahlungen zu erwarten haben. In diesem Fall, denn, wenn sie kaum etwas einzahlen und ihre Freibeträge ausgeschöpft haben, können sie auch keine Steuern mehr zurückerhalten (absetzen). Das gilt für "kleine Arbeitnehmer" und Teilzeitangestellte genauso wie für Familienväter.