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    Sinkender Freibetrag: Steuerbelastung von Rentnern hat sich teils verfünffacht

    Sinkender Freibetrag:
    Steuerbelastung von Rentnern hat sich teils verfünffacht


    Nur wenig Steuern auf die Rente? Das war einmal. Rentner zahlen teilweise fünfmal soviel Steuern wie noch im Jahr 2010. Das geht aus einer Antwort des Finanzministeriums an die Linkspartei hervor.



    Die Steuerbelastung von Rentnern ist innerhalb von zehn Jahren teilweise um rund das Fünffache gewachsen. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. Das MDR-Magazin "Umschau" berichtete ebenfalls darüber. Linksfraktionschef Dietmar Bartsch kritisierte die zunehmende Rentenbesteuerung als "faktische Rentenkürzung".


    • So werden bei Neurentnern auf eine monatliche Bruttorente von 1.500 Euro jetzt 430 Euro Einkommensteuer pro Jahr fällig, 2010 waren es erst 79 Euro.
    • Bei 1.700 Euro Monatsbruttorente wurden bei Rentenbeginn 2010 294 Euro fällig, in diesem Jahr sind es 758 Euro.
    • Lagen die Bezüge bei 2.000 Euro, waren es 2010 für das Jahr 679 Euro Einkommensteuer, derzeit sind es 1.326 Euro.
    • Wer eine Rente von 1.200 Euro erhält, zahlt demnach erst ab diesem Jahr Einkommensteuer – nämlich 31 Euro.

    Hintergrund ist eine 2005 eingeführte Änderung

    Bis 2005 galt ein Freibetrag von 50 Prozent der Rente. Seitdem steigt die Besteuerungsanteil der Rente um zunächst jährlich zwei Prozentpunkte. Bis zu diesem Jahr sank der Freibetrag auf 22 Prozent. Im Gegenzug können seit 2005 Rentenbeiträge mehr und mehr vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Geltend gemacht werden können auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und manche alltägliche Ausgaben.

    Fällig wird die Steuer, wenn die Gesamteinkünfte eines Rentners über dem Grundfreibetrag (9.168 Euro) liegen. Im Durchschnitt lag die Rente 2018 bei 1.219 Euro.

    Bartsch sagte weiter: "In den nächsten Jahren wird die Steuerlast auch für kleine und mittlere Renten immer weiter steigen." Er forderte Finanzminister Olaf Scholz und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) auf, ein Konzept mit deutlich höheren Freibeträgen vorzulegen, die kleine und mittlere Renten schützen.


    Insgesamt flossen 2015 rund 34,65 Milliarden Euro Einkommensteuer von Steuerpflichtigen mit Renteneinkünften an den Staat.

    https://www.t-online.de/finanzen/id_...uenffacht.html

    Eine Aufforderung an SPD-Minister Scholz und SPD-Minister Hubertus Heil: Dat wird wohl nix!
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Sinkender Freibetrag: Steuerbelastung von Rentnern hat sich teils verfünffacht

    Dabei heißt es doch immer, dass der Freibetrag angepasst wird, also steigt.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Sinkender Freibetrag: Steuerbelastung von Rentnern hat sich teils verfünffacht

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Dabei heißt es doch immer, dass der Freibetrag angepasst wird, also steigt.
    Nein, das Gegenteil ist der Fall. Zu dem Zeitpunkt, an dem ein Arbeitnehmer in Rente geht, wird sein Freibetrag zu diesem Stichtag ermittelt und festgeschrieben. Es ist also ein fester Betrag, der zum Renteneintritt beispielsweise 300,-- Euro Freibetrag errechnet. Diese 300,-- Euro bleiben bestehen und werden auch nicht der Inflation und/oder Rentenerhöhungen angepasst, selbst wenn man durch die Nennung eines Prozentsatzes als Freibetrag bei dem Volke den Eindruck erweckt, ein Eindruck, der durchaus gewollt ist.
    Diese 300,-- Euro sind ab sofort fester Freibetrag und bleiben es auch. Selbst in 10 Jahren erhöhen sich die 300,-- Euro noch nicht einmal um einen Cent, d.h. faktisch sinkt der Freibetrag von Jahr zu Jahr, umso schneller, je höher die Inflation ist und je üppiger die Rentenerhöhungen sind.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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