Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Ergebnis 1 bis 4 von 4
  1. #1
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    32.110
    Blog-Einträge
    1

    Händler-Aufstand gegen die neue Bon-Pflicht

    Pfusch, wohin man auch blickt:

    Händler-Aufstand gegen die neue Bon-Pflicht

    Wegen einer neuen Verordnung werden 2 Millionen Kilometer zusätzliche Kassenzettel befürchtet.

    Bon oder kein Bon – das ist ab dem 1. Januar nicht mehr die Frage. Denn ab 2020 gilt die „Beleg-Ausgabepflicht“: Kaffee, Eis oder Brötchen – bei jedem Mini-Einkauf gibt es einen Bon dazu. Ob der Kunde will oder nicht.


    Die Bon-Pflicht ist Teil der „Kassensicherungsverordnung“ (beschlossen 2016). Die soll Steuerbetrug bekämpfen: Laut Bundesrechnungshof werden pro Jahr 10 Milliarden Euro an Steuern an deutschen Theken und Ladentresen hinterzogen.

    Mehrkosten existenzgefährdend für kleine Betriebe?

    Doch es wird eine Zettelflut ausgelöst: Der Einzelhandel rechnet mit mehr als zwei Millionen Kilometern an zusätzlichen Kassenbons im Jahr!


    Vor allem das Bäckerhandwerk schlägt Alarm: „Wir reden über Umweltschutz und diskutieren die Reduktion von Coffee-to-go-Bechern, schaffen dann aber Müllberge aus Thermopapier“, kritisiert Daniel Schneider (41), Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks. Die Mehrkosten könnten gerade für kleine Betriebe existenzgefährdend sein.



    Bäckermeister Karsten Berning (45) aus Berlin hat nachgerechnet: „Bei unseren drei Filialen kommen ca. 4000 Euro Papierkosten im Jahr dazu.“ Für Ausnahmen müssen Läden laut Finanzministerium „sachliche oder persönliche Härte“ nachweisen.


    Die Kriterien seien für Bäcker kaum zu erfüllen: „Uns ist bisher kein Fall bekannt, in dem diese Ausnahme bewilligt wurde“, sagt Schneider.

    https://www.bz-berlin.de/berlin/haen...ue-bon-pflicht

    (Übrigens aus der Berliner Zeitung, deren Verleger ein Stasi-Mitarbeiter war)

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Die Welt dazu:
    ...Denn nach dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“, kurz Kassengesetz 2020, muss ab dem 1. Januar zwingend jeder Käufer das Zettelchen bekommen. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld bis zu 25.000 Euro. Das wäre kein guter Start ins Jahr.
    Die im Gesetz enthaltene Belegausgabepflicht soll die Steuerehrlichkeit fördern. Lückenlose elektronische Dokumentation soll dazu beitragen, dass künftig möglichst keine Umsätze mehr an der Finanzveraltung vorbei fließen.
    Was für ein Pfusch!:

    Skurril ist allerdings, dass beide Vorgänge – Bonausgabe und Datenfluss – technisch gar nicht direkt zusammenhängen. Denn der Ausdruck steht am Ende des Bezahlvorgangs. Da sind die Datenspuren längst gelegt.
    „Bereits mit dem ersten Tastendruck an der Kasse oder beim Scannen der Ware wird eine elektronische Spur erzeugt, die nicht mehr zu löschen oder zu manipulieren ist“, sagt Ralph Brügelmann, Steuerexperte beim Handelsverband Deutschland (HDE). Dafür spiele es keine Rolle, ob der Kunde nun den Beleg in die Hand gedrückt bekomme oder nicht.
    Müllberge aus beschichtetem Papier

    Für die Umwelt wird der Zwang zum Beleg nicht unerhebliche Folgen haben
    . Mit der Menge der jährlich ausgedruckten Kassenbons könnte man 43 Fußballfelder abdecken, hat Brügelmann ausgerechnet. Hintereinander gelegt ergäben sie eine Länge von 2,2 Millionen Kilometern, genug, um den Äquator 50 Mal zu umwickeln.
    Anders als die – mengenmäßig vermutlich bedeutenderen – Brötchentüten stufen Experten die Kassenbons als besonders problematisch für die Umwelt ein. Das Umweltbundesamt rät davon ab, die Belege ins Altpapier zu geben.
    „Denn meist werden sie auf Thermopapier gedruckt, das mit der schädlichen Chemikalie Bisphenol A beschichtet ist“, erläutert das Amt auf seiner Website. Bisphenol A sei hormonell wirksam und könne die Fortpflanzungsfähigkeit von Lebewesen beeinträchtigen. „Studien belegen, dass der Stoff bei Fischen und Amphibien Fortpflanzung und Entwicklung schädigt“, so die Experten.
    Der Bon-Zwang gilt für alle, die eine elektronische Kasse benutzen – also nahezu vollständig. Das Bundesfinanzministerium begründet die aufwendige zwingende Belegausgabe damit, dass so den Steuerermittlern vor Ort die Arbeit erleichtert werde.

    Man mag gar nicht weiterlesen:

    Schon länger warnten etwa Industrie- und Handelskammern, dass zertifizierte Software-Updates und technische Einrichtungen für die TSE-Ausrüstung der Registrierkassen bis Anfang kommenden Jahres nicht verfügbar sein würden, obwohl das Gesetz bereits 2016 in Kraft trat und jetzt nur die damals gesetzten Fristen auslaufen.

    Die ersten geprüften Sicherheitslösungen werden wohl im Herbst 2020 vorliegen. Das bayerische Finanzministerium informierte daher kürzlich darüber, dass es bis Ende September keine Beanstandungen der Finanzämter bei Kaufleuten und Gastronomen aus diesem Grund geben soll. Darauf hätten sich Bund und Länder verständigt.
    „Niemand kann Unmögliches leisten. Die Übergangsfrist war dringend notwendig, um Klarheit für unsere Gastwirte und alle anderen bargeldintensiven Betriebe zu schaffen“, so das Bayerische Finanzministerium
    Doch an der Einführung des Bon-Zwangs bereits zum 1. Januar halten die Minister eisern fest.
    Könnten, möglicherweise, mit viel Glück.... bis zum Widerruf ohne Angaben von Gründen:

    könnten sich Bars oder Kioske, die viele Mini-Rechnungen an Laufkundschaft ausstellen, demnach befreien lassen. Dazu müssen sie rechtzeitig einen Antrag an das zuständige Finanzamt stellen. Mit Glück wird er genehmigt, doch er kann auch dann jederzeit widerrufen werden.
    Im Prinzip gilt das neue Gesetz für alle, die etwas verkaufen oder Dienstleistungen gegen Geld erbringen, ob Weihnachts- oder Wochenmarkt, Teestube oder Second-Hand-Laden.
    Noch nicht geregelt ist eigentlich nur, was die Kunden mit den ausgehändigten Belegen machen müssen. Eine Pflicht zur vollständigen Lektüre oder zum Auswendiglernen des Bons ist bisher nicht vorgesehen. Die Empfänger können die Milliarden von Zetteln auch einfach wegwerfen. Aber nicht ins Altpapier. Da ist das Umweltbundesamt vor.
    https://www.welt.de/wirtschaft/plus2...-ausgeben.html

    Von solchen Leuten werden wir regiert!!

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Dazu der sehr erhellende Kommentar eines Steuerberaters:

    Chris L.
    vor 42 Minuten
    Als Steuerberater sehe ich das so:

    Ob ein z. B. Bäcker das verkaufte Brötchen überhaupt bonniert, interessiert den Kunden idR nicht. Er wird idR auch nicht reklamieren, dass er keinen Bon erhalten hat. Es ist also nach wie vor möglich, Schwarzgeld zu machen.

    Allerdings könnte der Fiskus jetzt Probekäufe machen, um zu prüfen, ob man einen Bon erhält. Gibt es den nicht, wird unterstellt, der Verkäufer mache Schwarzumsätze, auch wenn die Verkäuferin vielleicht nur keine Lust hatte, den Bon auszudrucken, um ihn dann gleich wegzuwerfen, weil die meisten Kunden ohnehin keinen haben wollen. Kann man in fast jedem Supermarkt beobachten.

    Außerdem werden wieder hunderte kleine Geschäftsleute ihre Existenz verlieren, weil sie keine entsprechenden Systeme kaufen können bzw. sich nicht vom knappen Einkommen leisten wollen. Also werden die vom Betriebsprüfer geschätzt und gehen in Insolvenz. In der Insolvenzverwaltung habe ich schon dutzendemal beobachten können, wie mangelnde technische Ausstattung und formelle Fehler in den Betriebprüfungs-Ruin führen.

    Daher folgender Vorschlag: Liebe Kleinhändler, verkauft Rauschgift im Görlitzer Park. Oder geht auf den Strich. Da wird man nicht kontrolliert, nicht besteuert und ihr benötigt auch keine elektronische Kasse. Denn der Fiskus greift immer nur die Dummen, die sich den Buckel krumm arbeiten und diesen Staat und seine Beamten finanzieren.

    (obiger Link, aus dem Kommentarbereich der Welt)

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Und noch ein interessanter Vorschlag aus dem Kommentarbereich:

    Nico L.
    vor 2 Stunden
    Sinnvoll wäre eine Quittung über die erfolgte Behandlung nach jedem Arztbesuch. Da wäre sehr viel zu holen.... Der Kunde beim Bäcker knüllt den Bon in den nächsten Papierkorb und wird diesen wohl kaum beim Finanzamt einreichen.

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Und hier schreibt jemand, der sehr sauer ist:

    Dieter.K orginal
    vor 4 Stunden
    für jedes Brötchen einen Bon..
    Aber bei Amazon Buisiness Marketplace gibt es nicht einmal eine ordentliche Rechnung - wenn überhaupt.
    Das Bundesfinanzministerium weiß das, selbst der Stern hatte schon vor längerer Zeit einen Artikel dazu. Damals lag die Summe an nicht ausgewiesener Vorsteuer bei (?) 880 Millionen Euro im Jahr alleine bei dieser Plattform.
    Das Finanzministerium schweigt und genießt: Ein Buisinesskunde (..) der keine ordentliche Rechnung vorlegen kann, kann halt auch keine Vorsteuer ziehen - 19% mehr für´s Finanzamt. Und wenn sie Langeweile haben: oh.. das ist aber sicherlich eine verdeckte Ausschüttung.. darauf können wir ja nochmal kassieren..

    Da sieht man wie die Präferenzen in diesem Land liegen..

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Zwar etwas kurz gesprungen - aber durchaus amüsant:

    Dirk B.
    vor 13 Stunden
    Wird der Bon jetzt eingeführt, um ihn mit großem Tamm Tamm in der nächsten Wahlperiode medienwirksam wieder abzuschaffen?

    Mal ehrlich, ich habe beim Bäcker noch nie auf eine Rechnung bestanden, es sei denn ich war der Brötchenbeauftragte beim jährlich stattfindenden Firmengrillfest.
    Und überhaupt: Was für einen Sinn macht ein Kundenbon? Der würde Sinn machen, wenn Adresse und sonstiges hinterlegt werden würde. Außerdem hat jede Registerkasse in Deutschland mehr als zwei Kontrollstreifen. Zum einen den Kundenbon, zum anderen die gesamte Bonrolle nebst des EDV–basierter Speicherung – der Kundenbon ist nicht notwendig, da keine Aufbewahrungspflicht Seitens des Verbrauchers besteht.... es sei denn, man möchte zum Beispiel Brot reparieren lassen....
    ANTWORTENLINKMELDEN
    13
    ANTWORTEN AUSBLENDEN
    SH
    Shawn V.
    vor 11 Stunden
    Hat man bei Brot etwa kein 14-tägiges Rückgaberecht? Oder gilt das nur beim Online-Brötchenkauf...?

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Den Bereich Geldwäsche bleibt nicht ausgespart:

    a b.
    vor 13 Stunden
    Na dann können die arabischen Barbiere, Shicsha Lounges, Kulturvereine und Wettbüros dichtmachen. Vorbei die Zeiten der Geldwäsche. Sofern der Staat durchgreift.
    ANTWORTENLINKMELDEN
    13
    ANTWORTEN AUSBLENDEN
    DR
    Daniela R.
    vor 13 Stunden
    Da schaut man nicht so genau hin. In unserem Umkreis gibt es unzählige Shishabars, die, bis auf eine, seit Jahren leer sind und immer noch existieren. Das Geld holt man sich woanders.

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    So am Rande:

    Marcus Tullius Cicero
    vor 14 Stunden
    Lach- und Sachgeschichten. Heute: Müll machen mit Merkel. - Ich mag nicht mehr... :(
    ANTWORTENLINKMELDEN
    21
    LE
    LelOhBoi
    vor 14 Stunden
    Ja, ich wusste es schon immer: Steuerhinterziehung mit der Semmel!
    Aber Gottseidank sind scheinbar alle Dönerläden befreit - da wissen wir ja alle, dass die brav ihre Steuern abführen:)

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Überlegungen von Brötchenkäufern:

    Winfried A.
    vor 15 Stunden
    "... begründet die aufwendige zwingende Belegausgabe damit, dass so den Steuerermittlern vor Ort die Arbeit erleichtert werde." Wenn die Ermittler zur Kontrolle in die Bäckerei kommen, bin ich schon längst auf dem Fahrrad mit der Brötchentüte und dem Bon um die Ecke. Hätte ich keinen Bon ausgehändigt bekommen, wäre ich wohl 1 Sekunde früher zuhause. Wo ist eigentlich der Unterschied, der dieses Gesetz erforderlich macht?

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Kommentar eines Büürgers mit Schnellimbisserfahrung:

    Johann A.
    vor 15 Stunden
    Also an der Frittenbude oder Dönerbude habe ich noch nie einen Kassenbon bekommen. Bei MC Donalds schon.

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Ein deutscher Fast-zu-Ende-Denker:

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Gerhard N.
    vor 15 Stunden
    Was ist mit den Trinkgeldern die man der Bedienung oder der Friseuse gibt ? Diese Gelder werden auf den Bons nicht erfasst.
    Bei Imbissbuden bekommt man ja grundsätzlich keine Bons. Auf Weihnachtsmärkten,so man einen Glühwein trinkt bislang auch nicht.
    Kauft man eine Tüte Mandeln für 2.50 € bekommt man weder auf Volksfesten oder sonstwo einen Kassenbon.
    Oder auf den Wochenmärkten. Da gibt es in aller Regel auch keine Bons.
    Lehrer die Nachhilfestunden geben, erstellen mit Sicherheit auch keinen Kassenzettel pro geleisteter Nachhilfestunde.
    Oder der Tankwart dem man für seinen Service etwas gibt. Kein Bon.
    Hier wird in Zukunft massenweise Papier produziert, was die meisten danach wegwerfen. Kein Privatmann kann mit diesen Bons in aller Regel etwas anfangen.
    Bei den Buden und Märkten die keine Bons ausdrucken besteht freilich die Möglichkeit der Steuerhinterziehung, wenn die Einnahmen nicht korrekt angegeben werden.
    Da schaut man aber schon Jahrzehntelang zu.
    Wie wäre es, wenn man denen auch mal auf die Finger schauen würde, die Jahr für Jahr Steuergelder in Milliardenhöhe verschleudern ? Berliner Flughafen, Stuttgart 21 usw. Das wären doch Fundgruben, oder ?

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Ein Motivsucher, der die Milliarden in die Türkei für die Erneuerung der türkischen Staatsbahn und andere Finanzierungen vergessen hat:

    Mathias W.
    vor 15 Stunden
    Und für was das alles? Damit Merkel mehr Steuern hat, die sie im Ausland verteilen kann? Z.B. eine Milliarde Euro für Indien und jährlich 630 Millionen Euro für China.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.232

    AW: Händler-Aufstand gegen die neue Bon-Pflicht

    Ich gehe davon aus, dass Testkäufer einen großen Bogen um arabische und türkische Geschäfte machen werden. Dort wird besonders gerne betrogen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
    Registriert seit
    27.01.2014
    Beiträge
    6.548

    AW: Händler-Aufstand gegen die neue Bon-Pflicht

    Die werden bestimmt "kultursensibel" befreit! Könnte ja sonst diskriminierend wirken!
    "...und dann gewinnst Du!"

  4. #4
    Registriert seit
    01.11.2007
    Beiträge
    10.311

    AW: Händler-Aufstand gegen die neue Bon-Pflicht

    Ob die Händler so aufständisch sein können wie die Bauern?
    Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.

    Kalifatslehre. Darum geht es.


Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 05.11.2017, 05:35
  2. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 04.11.2017, 22:31
  3. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 22.02.2011, 06:44
  4. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 14.12.2010, 11:40
  5. Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 14.12.2010, 10:31

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •