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    Weg frei: Häuser für Anschlussunterbringung und Obdachlose am Nürtinger Waldfriedhof möglich

    Weg frei: Häuser für Anschlussunterbringung und Obdachlose am Nürtinger Waldfriedhof möglich

    25.10.2019 05:30, Von Barbara Gosson — Artikel ausdrucken E-Mail verschicken
    Petitionsausschuss des Landtages lehnt Petition gegen die Bebauung in der Nachbarschaft des Waldfriedhofes ab
    Im Jahr 2017 versuchte die Bürgerinitiative Friedhöfe Nürtingen mit Hilfe eines Bürgerentscheids eine Bebauung am Waldfriedhof und am Reuderner Marbachweg zu verhindern. Der Bürgerentscheid scheiterte am Quorum, das heißt, es beteiligten sich zu wenige an der Abstimmung. Nun wurde auch eine Petition zur Bebauung am Breiten Weg abschlägig beschieden.
    Die Stadt kann nun am Breiten Weg Häuser für Anschlussunterbringung und Obdachlose bauen.
    NÜRTINGEN. In der Landtagsdrucksache 16/6966 vom 17. Oktober endet die 14. Petition mit dem Satz „Der Petition kann nicht abgeholfen werden“. Dem voran gehen mehrere Seiten rechtlicher Begründung....

    https://www.ntz.de/nachrichten/nuert...m-breiten-weg/



    Bauausschuss tagt

    02.11.2019, —

    NÜRTINGEN (nt). Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Nürtingen kommt am Dienstag, 5. November, um 18 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung und die Zustimmung zu den projektspezifischen Zielen in Bezug auf die Aufnahme in das IBA’27-Netz und der Satzungsbeschluss der dritten Änderung im Bebauungsplanverfahren „Breiter Weg – Wasserfall“ im Planbereich 110-09. Darauf folgen der Aufstellungsbeschluss und ein städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplanverfahren „Tiefenbachstraße II“ im beschleunigten Verfahren zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen sowie der Bericht über laufende Planungen und Maßnahmen. Eröffnet wird die Sitzung mit der Bürgerfragestunde und der Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen. Die für die Öffentlichkeit bestimmten Beratungsunterlagen liegen eine Stunde vor Sitzungsbeginn im Sitzungssaal öffentlich aus.
    Die Bekanntmachung der Sitzung und die Vorlagen zu den einzelnen öffentlichen Tagesordnungspunkten können auch im Rats- und Bürgerinformationssystem unter https://nuertingen.more-rubin1.de aufgerufen werden.

    https://www.ntz.de/nachrichten/tipps...chuss-tagt-32/

    Auszug aus vorformulierten Protokoll der anberaumten Sitzung , wie es beschlossen werden soll:

    Kurze Zusammenfassung des Sachverhalts:

    Gegenüber dem Waldfriedhof im Nürtinger Stadtteil Braike soll durch die vorliegende Bebauungsplanänderung „Breiter Weg – Wasserfall 3. Änderung“ Planungsrecht zur Errichtung von dringend benötigtem bezahlbarem Wohnraum geschaffen werden. Im Rahmen der Baulandentwicklungsstrategie – die am 28.03.2017 vom Gemeinderat beschlossen wurde - wurde die Fläche als kurzfristig zu entwickeln und mit hoher Priorität ausgewiesen.

    ...
    Sachverhalt:

    Um den steigenden Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu decken und diesen der wachsenden Bevölkerung Nürtingens zur Verfügung zu stellen, wurde Nürtingen auf potenzielle Wohnbauflächen hin untersucht. Anschließend wurden diese mit Priorisierungen und Entwicklungshorizonten versehen. Die sich daraus ergebende Baulandentwicklungsstrategie wurde am 28.03.2017 beschlossen – inklusive der Fläche am Waldfriedhof, die als kurzfristig zu entwickelndes Potenzial mit hoher Priorität ausgewiesen wurde. Neben der Baulandentwicklungsstrategie entspricht die Entwicklung der Fläche auch dem beschlossenen integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2020 – insbesondere dem Leitbild G „Nachhaltige Wohnflächen und Siedlungsentwicklung“ und dem Schlüsselprojekt 7 „Bezahlbares Wohnen in Miete und Eigentum“.

    Ziel der Planung ist es, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung durchzuführen, durch die bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann. Durch die Planung und Verdichtung im Innenbereich werden zudem Außenbereichsflächen geschont.

    Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Festsetzungen eines allgemeinen Wohngebietes mit Baufenster, einer Grundflächenzahl von 0,4, einer Geschossfläche von (zwingend) 0,6, einer Geschossigkeit von zwei Vollgeschossen, von Satteldächern mit einer Neigung von 4045 Grad und einer maximalen Traufhöhe von 4,20 m und einer maximalen Firsthöhe von 11,60 m. Durch das Zusammenspiel der Festsetzungen wird erreicht, dass sich die späteren Gebäude so weit wie möglich in die umgebende Bebauung einfügen und trotzdem mehrere Wohneinheiten entstehen können. Stellplätze und Nebenanlagen sind in der dafür ausgewiesenen Fläche zulässig und Bäume, die im Zuge der Herstellung der Gebäude gerodet werden müssen, sind zu ersetzen. Dafür wurden Pflanzgebote ausgewiesen, Pflanzerhaltungsgebote schützen die restlichen Bestandsbäume (siehe Anlagen 01 - 05).

    Nach dem Beschluss des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 27.11.2018 wurden in der Folge im Rahmen der Öffentlichen Auslegung 20 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Von 11 eingegangenen Schreiben gaben 3 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Hinweise und Anregungen ab. Im Zeitraum der öffentlichen Auslegung vom 20.02.2019 bis zum 22.03.2019 gingen 5 Stellungnahmen von privater Seite mit Anregungen und Hinweisen ein. Die insgesamt vorgebrachten Stellungnahmen führten zu keiner inhaltlichen Änderung des Bebauungsplanes, sondern nur zu geringfügigen redaktionellen Anpassungen. Der Umgang mit den vorgebrachten Anregungen, Hinweisen und Äußerungen während aller Beteiligungen ist vollumfänglich dem Abwägungsvorschlag (siehe Anlage 06) zu entnehmen.

    Die Abstimmung mit den betroffenen Fachbereichen in der Verwaltung erfolgte im Rahmen der internen Beteiligung während der Durchführung des Verfahrens.
    Hier zu entnehmen als pdf-Datei:

    https://nuertingen.more-rubin1.de/si...id=2019-BA-125



    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Weg frei: Häuser für Anschlussunterbringung und Obdachlose am Nürtinger Waldfriedhof möglich

    Die Stadt kann nun am Breiten Weg Häuser für Anschlussunterbringung und Obdachlose bauen.
    Sonst hat sich doch kein Mensch um die Obdachlosen gekümmert und nun baut man für 100 Asylbetrüger Häuser und nimmt einen Obdachlosen als Feigenblatt mit dazu?
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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