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  1. #1
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    Feiertag war ihm unbekannt: Zuwanderer bricht in Rathaus ein

    Feiertag war ihm unbekannt: Zuwanderer bricht in Rathaus ein

    Neheim. Weil er am Feiertag einen Mitarbeiter des Ausländeramtes sprechen wollte, schlug ein Zuwanderer eine Scheibe ein. Er wurde festgenommen.
    Ein besonders ungewöhnlicher Einbruch beschäftigte die Neheimer Polizei: Ein Zeuge sah am Donnerstagmorgen im Arnsberger Stadtteil Neheim einen 33-jährigen Mann am Eingang des Rathauses. Der Mann schlug eine Scheibe ein und begab sich anschließend in das Gebäude. Der Zeuge rief umgehend die Polizei. Diese nahm den Täter noch im Eingangsbereich fest.
    Täter wollte Rathaus-Mitarbeiter am Feiertag sprechen

    Nach ersten Erkenntnissen suchte der Zuwanderer ein Gespräch mit einem Mitarbeiter des Ausländeramts. Dass das Rathaus am „Tag der Deutschen Einheit“ geschlossen war, erfuhr der Mann erst durch die Polizei. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann entlassen. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.

    https://www.wp.de/staedte/arnsberg/a...227274533.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Feiertag war ihm unbekannt: Zuwanderer bricht in Rathaus ein

    Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann entlassen.
    Er hätte in Haft bleiben müssen, um auf seine Rückführung zu warten.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #3
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    AW: Feiertag war ihm unbekannt: Zuwanderer bricht in Rathaus ein

    Ein Einbruch und eine dämliche Ausrede.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #4
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    AW: Feiertag war ihm unbekannt: Zuwanderer bricht in Rathaus ein

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Ein Einbruch und eine dämliche Ausrede.

    von einer hochintelligenten Fachkraft
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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